| Ich habe in der Schule gelernt, dass die Verjährungsfrist am 31.12. um 24:00 Uhr des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB) - hier also 31.12.2004, und die Regelverjährung drei Jahre beträgt (§ 195 BGB).
Danach sollte die Verjährung am 31.12.2007 um 24:00 Uhr eingetreten sein. Die Prüfung der Verjährung...
... gehört in die Hände von Rechtsanwälten. Auch wenn das Internet hierzu sehr gute Informationen bietet, so ist die Verjährung eine komplizierte Materie. Du solltest dich deshalb wegen dieser Thematik an einen Rechtsanwalt wenden.
__________________ . Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen! ....... |