Hallo ihr
ich weiss nicht ob dies das richtige Forum ist, aber ich versuche mein Glück einfach mal. am ersten Juli 2008 habe ich eine Stelle im Verkauf auf Teilzeitbasis angetreten. wöchentliche Arbeitszeit zwanzig Stunden die Woche, ich hab fast 30 zusammen bekommen und keine Überstunde bezahlt bekommen.
Diese Woche der Schock. Nach wieder Sieben Stunden Arbeit kam der Chef und meinte ich solle in den Aufenthaltsraum kommen er habe was mit mir zu besprechen. Filialleitung kam ca zwei Min später. Er sagte er wolle das bestehende Arbeitsverhältnis nun auflösen und ich solle mich dazu bereit erklären eine " sognannte Vereinbarung " zu unterschreiben. Ich lehnte ab weil ich irgendwie das Gefühl hatte das kann nichts gutes sein... Ich habe mit meinem Chef ca eine hjalbe Stunde rumdisktutiert das ich das nicht unterschreiben will. Es handelte sich wie es sich später herrausstellte um einen sogenannten Aufhebungsvertrag. Nach dem mein Chef mir vorhielt ich würde kein ZEugnis bekommen, bzw er würde mir meine Kassendiffernzen anders auslegen, hab ich letzten Endes doch unterschrieben weil ich einfach fertig war und meine Ruhe wollte..... ( Es redeten zwei Leute auf mich ein was hätte ich anderes machen sollen ? ) Nun ich habe am Arbeitsamt ebreits angerufen und die Betreuerin meinte das ich da ganz schön Mist gebaut hätte und ich mit einer Kürzung rechnen müsse und mein Chef ganz " sauber " die Kündigungsfrist von 4 wochen umgangen ist. Ich wollte j anicht unetrschreiben,. Meine Frage nun an euch wie kann ich gegen meinen Ex- Chef vorgehen ??? KAnn ich da überhaupt was machen dagegen oder bin ich da ziemlich machtlos ? Ich muss dazu sagen das ich ungelernt an den Beruf rangegangen bin ich diesen BEruf bzw die Aufgaben lernen wollte aber ich fand diese sieben Wochen einfach zu wenig und ich hätte das auf den Zeitraum beherrschen sollen. Das war auch der Kündigungsgrund. Seit drei Wochen hing ein Schild aus, Verkäuferin gesucht...... Was sagt ihr zu dem ganzen ? Ich habe mir nichts grösseres zu Schulden kommen lassen, ich wollte nur eins: Arbeiten
Vielen Dank fürs lesen
16.08.2008, 11:33
#
2
FreewareGuide
Moderator
Registriert seit: 31.10.2002
Ort: Oldenburg
Beiträge: 5.432
Moin,
klingt nach den üblichen Vorgehensweisen, wie man auch z.B. bei Schlecker und LIDL davon gehört hat. Klar, alles immer nur Einzelfälle, klar.
Du brauchst meines Erachtens professionelle Hilfe, und das Einzige, was mir einfällt wäre die zuständige Gewerkschaft (oder ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt). Und zwar so schnell wie möglich, hieße wohl Montag früh, nachdem Du am Wochenende rausgefunden hast, wer für Deine Stadt und Dein Gewerbe zuständig ist...
...bin letztens durch die Aufnahmeprüfung zur Hellseherschule gekracht!
16.08.2008, 11:39
#
3
girl81
Threadstarter
Registriert seit: 16.08.2008
Beiträge: 6
Hallo Thorsten
ich danke dir für die Schnelle Antwort
Das Problem liegt darin, das ich keinen Rechtsschutz habe,und mir somit auch leider keinen Anwalt leisten könnte. Dann gehts weiter damit das Chef und Filialleitung zu zweit waren, ich jedoch keinen ZEugen hatte - wie weit wird mir da geglaubt ?
Glücklicherweiße hat meine Betreuerin vom Arbeitsamt sich recht kullant gezeigt und mir ebenfalls geraten, mich an das Arbeitsgericht zu wenden. Ist Auf jeden fall am Montag nach dem Aufstehen meine erste Amtshandlung.
Im Moment bin ich einfach ziemlich down und weiss echt nicht weiter
lg
16.08.2008, 11:58
#
4
perdita
Hat immer ein offenes Ohr
Registriert seit: 07.01.2008
Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
Beiträge: 4.981
wenn du dir keinen rechtsbeistand leisten kannst, zahlt der staat für dich! geh zum rechtsanwalt und geh zum zuständigen gericht um prozesskostenhilfe zu beantragen!
als teilzeitkraft hast du eh so wenig verdient, dass dir genauso wie jedem harz4-empfänger diese unterstützung zusteht!
Das Problem liegt darin, das ich keinen Rechtsschutz habe,und mir somit auch leider keinen Anwalt leisten könnte. Dann gehts weiter damit das Chef und Filialleitung zu zweit waren, ich jedoch keinen ZEugen hatte - wie weit wird mir da geglaubt ?
Glücklicherweiße hat meine Betreuerin vom Arbeitsamt sich recht kullant gezeigt und mir ebenfalls geraten, mich an das Arbeitsgericht zu wenden. Ist Auf jeden fall am Montag nach dem Aufstehen meine erste Amtshandlung.
Deswegen zuerst mein Tipp mit der Gewerkschaft, auch wenn Du nicht Mitglied bist gehe ich davon aus, dass die bei einer solchen Aktion sehr hellhörig werden und Dir gerne weiter helfen, auf jeden Fall beratend bei den ersten Schritten. Ich dagegen bin bei sowas mehr als Laie, und keine Ahnung, ob wir dazu Experten im Forum haben (davon ab, dass wir nur allgemeinen Rat geben dürfen und nicht zu sehr Deinen speziellen Fall).
Wenn es tatsächlich vors Amtsgericht geht hast Du wahrscheinlich Anrecht auf Prozesskostenhilfe, was dann auch die Anwaltskosten abdeckt, wozu Dich dann auch der Anwalt beraten kann. Da wäre dann nur die Frage der Kosten der Erstberatung offen (falls es dann doch nicht zu Verfahren etc. kommen würde), dass könntest Du gleich zuerst bei Terminabsprache beim Anwalt ansprechen.
...bin letztens durch die Aufnahmeprüfung zur Hellseherschule gekracht!
16.08.2008, 12:07
#
6
girl81
Threadstarter
Registriert seit: 16.08.2008
Beiträge: 6
Ohne mich bitte falsch zu verstehen. Ich hab mich richtig gefreut auf diesen neuen Job , weil ich zuvor über ettliche Monate gesucht hatte. Ich hab zb fast 20 km zur Arbeit gehabt jetzt rückblickend gesehen wenn ich gewusst hätt welche Scherereien auf mich zu kommen, hätte ich lieber ein Weilchen länger gesucht und dann lieber ne Vollzeitstellung angenommen. Aber mein Motto war eben : Besser als nichts
17.08.2008, 12:11
#
7
sarazena
Plaudertasche
Registriert seit: 18.01.2007
Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 8.748
Ich glaube, den besten Rat hat Dir freewareguide bereits gegeben.
Geh zur Gewerkschaft auch wenn Du nicht Mitglied bist oder such Dir (in den gelben Seiten) einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.....
Fest steht wohl das Du ohne professionelle Hilfe wohl nicht auskommst !
__________________ . Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen! .......
17.08.2008, 15:09
#
8
MadamLu
Registriert seit: 14.01.2008
Beiträge: 322
Ich setze mal vorraus das sich die Geschichte so abgespielt hat. Hier haben wir schon etwas mehr als nur eine Arbeitsrechtliche Angelegenheit.
Ich zitiere:Nach dem mein Chef mir vorhielt ich würde kein ZEugnis bekommen, bzw er würde mir meine Kassendiffernzen anders auslegen, hab ich letzten Endes doch unterschrieben weil ich einfach fertig war und meine Ruhe wollte..... ( Es redeten zwei Leute auf mich ein was hätte ich anderes machen sollen ?
Das ist ganz eindeutig Nötigung, bzw Erpressung. Erstatte Anzeige und geh in die Offensive. Gehe zu deinem Chef und verlange die Rücknahme der Vereinbahrung. Er wird dich nicht wieder einstellen das ist sicher, aber er wird dich kündigen und dann unter Einhaltung der Frist. Was dann zumindest beim Arbeitsamt ohne Folgen für dich ist.
Sicher fühlst du dich unwohl wenn du dem Chef nochmal gegenübertreten mußt, doch diesmal bist du vorbereitet. Nimm dir eine Vertrauensperson mit und bestehe darauf das sie bei dem Gespräch dabei ist. Das ganze kann man natürlich auch schriftlich tun.
Hier noch mal die Rechtslage dazu:
Nach §123 Abs. 1 BGB kann eine Erklärung, die widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, angefochten werden. Als Drohung im Sinne des §123 BGB wird in der Rechtssprechung üblicherweise das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Verwirklichung der Drohende Einfluss hat oder vorgibt zu haben. Droht ein Arbeitgeber also mit verhaltensbedingter Kündigung, wenn man einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt, dann kündigt er ein Übel an, auf das er Einfluss hat. Die durch die Drohung herbeigeführte Zwangslage muss aber Raum für den Handlungswillen des Erklärenden (= betroffenen Mitarbeiters) lassen, weil ansonsten überhaupt keine rechtlich wirksame Willenserklärung abgegeben wird. Im Fall der Drohung mit verhaltensbedingter Kündigung hat der Mitarbeiter Raum, sich zu entscheiden, ob er einen Aufhebungsvertrag unterschreiben will oder die verhaltensbedingte Kündigung riskiert. §123 Abs. 1 betrifft also nicht den Fall absoluter Gewalt, bei dem der Wille völlig ausgeschaltet ist, sondern den Fall der durch eine Zwangslage entsteht, bei der der Eklärende (= betroffener Mitarbeiter) die Alternative hat, die von ihm verlangte Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen, also den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben oder nicht
Kein Zweifel an der Widerrechtlichkeit besteht, wenn das angedrohte Verhalten selbst rechtswidrig ist. Widerrechtlich ist eine Drohung auch dann, wenn zwar das angedrohte Mittel rechtmäßig ist, aber der damit verfolgte Zweck rechtswiderig. Schließlich liegt auch dann eine widerrechtliche Drohung vor, wenn sowohl Mittel wie auch Zweck rechtmäßig sind, nach den Grundsätzen von Treu und Glauben aber als unangemessen anzusehen ist und deshalb widerrechtlich erscheint. Hinzu kommt, dass der Täter sich bewusst sein muss, dass sein Verhalten geeignet ist, den Bedrohten zur Abgabe der gewünschten Willenserklärung zu drängen, und er muss dies auch wollen. Lezteres liegt mit Sicherheit bei massiv und/oder häufig geführten Personalgesprächen vor, die bei Nichtunterzeichnung eines Aufhebungsvertrags mit verhaltnesbedingter Kündigung oder einer Form von Mobbing drohen. Auch das Drohen mit einer betriebsbedingten Kündigung kann widerrechtlich sein, obwohl der Arbeitgeber grundsätzlich betriebsbedingt kündigen kann.
Wenn du weitere Fragen dazu hast melde dich per PN, ich beantworte sie dir gern. Auf jeden Fall solltest du so schnell wie möglich reagieren, denn nach abgelaufener Frist kann man nichts mehr tun, außer rummeckern und sich ärgern.
18.08.2008, 13:22
#
9
girl81
Threadstarter
Registriert seit: 16.08.2008
Beiträge: 6
Hallo Ihr lieben
erst mal danke vorab für die zahlreichen Beiträge und die Schnelle Hilfe sowie hier im Forum als auch via Mail.
Seit heute morgen bin ich noch ein Stück gefrusteter. Ich habe mir Rat ( telefonisch ) am arbeitsgericht eingeholt und denen meine Sachlage auch geschildert. Sie meinten das einzigste was ich machen kann wäre ein Wiederspruch einlegen. Und den entweder am besten selber vorbringen ( ich hab aber keine Lust da nochmal hinzugehen ) oder eben per Einschreiben und dazu hab ich zwei Wochen Zeit. Ansonsten gäbe es gerichtlich kaum was zu machen... Beruhigend war ein bißchen das ich wohl kein einzelfall bin und manche einfach auf der Schiene wie es mir passiert ist fahren. Aber so ein Wirklicher trost ist es nicht.Wie verfasse ich einen solchen Wiederspruch ???
Ich muss wohl denke doch den Termin am Mittwoch beim arbeitsamt abwarten viell hat meine BEtreuerin noch irgendwie die zündende Idee oder es kommt noch ein hilfreichreicher Tipp hier im Forum ?
Seufts das Leben ist hart und ungerecht.......
18.08.2008, 13:43
#
10
FreewareGuide
Moderator
Registriert seit: 31.10.2002
Ort: Oldenburg
Beiträge: 5.432
Gewerkschaft? Anwalt? Würde ich immer noch ins Auge fassen, denn ich befürchte, weder das Gericht selbst noch die nette Dame vom Arbeitsamt wird Dir konkret helfen können bei der Verfassung eines passenden Widerspruchs. Und ich würde mich auch sofort drum kümmern, nicht noch irgendwas abwarten.
...bin letztens durch die Aufnahmeprüfung zur Hellseherschule gekracht!
18.08.2008, 13:49
#
11
Hans Der Driver
Registriert seit: 10.11.2006
Ort: dort, wo Berlin schön ist
Beiträge: 1.287
Zitat:
Beruhigend war ein bißchen das ich wohl kein einzelfall bin und manche einfach auf der Schiene wie es mir passiert ist fahren.
Genau da liegt das Problem, dieser Umgang mit dem Arbeitsrecht wird auf Arbeitgeberseite langsam zur Norm. Lass Dir nichts gefallen, wenn sich alle wehren würden, ist vielleicht eine Rückkehr zur Gesetzlichkeit zu erreichen.
Da ich nicht weiss, wo Du wohnst, trotzdem mal als Tipp: http://www.arbeitslosenverband.org/. Hier in Berlin könnte ich Dir sagen, zu wem Du gehen musst, frag Dich durch, die haben ausgezeichnete Anwälte
__________________ Übrigens ist es nicht schlimm, wenn dir nichts einfällt, aber eine Schande ist es, wenn du das dann auch noch aufschreibst.Joachim Panten 1947-2007
18.08.2008, 21:11
#
12
sarazena
Plaudertasche
Registriert seit: 18.01.2007
Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 8.748
Zitat:
Zitat von FreewareGuide
Gewerkschaft? Anwalt? Würde ich immer noch ins Auge fassen, denn ich befürchte, weder das Gericht selbst noch die nette Dame vom Arbeitsamt wird Dir konkret helfen können bei der Verfassung eines passenden Widerspruchs. Und ich würde mich auch sofort drum kümmern, nicht noch irgendwas abwarten.
Grüße,
Thorsten
Thorsten beschreibt das sehr richtig. Du solltest Dich schleunigst professioneller Hilfe versichern.
Ich weiß nicht ob MadamLu Dir wirklich hilft aber eine PN sollte es Dir Wert sein
20.08.2008, 14:09
#
13
girl81
Threadstarter
Registriert seit: 16.08.2008
Beiträge: 6
Erleichtert. Wenigstens hab ich von Seiten des Arbeitsamtes keine Sperrung oder Kürzung zu erwarten......
28.08.2008, 15:39
#
14
BlaueLili
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 49
Ich denke, das ist mit das Beste, was Du erreichen konntest.
Gegen die Firma vorzugehen wäre durch Anfechtung möglich, aber letztlich wirst Du massive Beweisprobleme bekommen.
Für die Zukunft solltest Du Dir unbedingt merken, dass jemand, der soviel Druck macht, in der Regel nichts Gutes mit Dir vorhat. Wenn Du nicht mal "eine Nacht drüber schlafen" darfst, bevor Du unterschreibst bzw. niemanden dazu befragen darfst, halte ich es grundsätzlich nicht für seriös und unterschreibe nicht.
Alles Gute für die kommende Jobsuche
Lili
29.08.2008, 07:31
#
15
girl81
Threadstarter
Registriert seit: 16.08.2008
Beiträge: 6
Das mit der Beweißlage war ja eig auch das Grundproblem. Wäre ich nicht so fertig gewesen oder geschockt hätte ich mit Sicherheit so gehandelt das ich meinen Freund angerufen hätte der auf dem Parktplatz gewartet hatte... Dann hätte ich zuminderst einen Zeugen gehabt . Aber das wäre wenn und wieso nutzt mir leider jetzt auch nichts mehr ich hab eben doch jetzt im Nachhinein ziemlich blauäugig gehandelt. Nächstes Mal versuche ich nicht mehr mich über den Tisch ziehen zu lassen ( da regt sich Cheffe wegen 50 Euro kassendiffernz auf , und ich hab ne Differenz was ein ganzes Monatsgehalt angeht - ich könnt mich dermaßen in den Hintern beissen) Und ich hoffe nur, dass der chef mir die ausstehenden Kosten ( hab ja noch 14 Tage gearbeitet plus zustehender Urlaub noch zeitig und püntlich überweißt - ned das ich da auch noch nachlaufen darf.......
Fakt ich glaub ich hab aus der ganzen GEschichte gerlernt, und hoffe doch, dass ich beim nächstne Mal ne seriöse Firma erwische, die noch was auf Mitarbeiter hält und ned nur ne Nummer aufn Papier in den mitarbeitern sieht
lg und ein schönes Wochenende wünsch ich den fleissigen Ratgebern