| | # 2 |
| Moderator Registriert seit: 31.10.2002 Ort: Oldenburg
Beiträge: 5.432
| Fände ich ziemlich schockierend, wenn irgendwer mein Telefon "orten" darf (was ja technisch auch nur sagen kann, wo es eingeloggt ist, also etwas grob geortet), bloß weil er meine Mobilfunknummer kennt. Schon mal was von informationeller Selbstbestimmung gehört? Vorerst rechne ich nicht damit, dass sowas legal wird... Tschö, Thorsten
__________________ Wieder da: FreewareGuide.de ...bin letztens durch die Aufnahmeprüfung zur Hellseherschule gekracht! ![]() |
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| | # 3 | |
| Gastposter | Zitat:
Prinzipiell funktioniert so etwas in Deutschland nur, wenn der Überwachte sein Einverständnis erklärt. Aber wer hindert den Ehemann wenn er das Handy der Frau zur Ortung anmeldet? Beinahe jeder Mobilfunkbetreiber bietet diesen Service. Auch Firmen die z.B. LKW-,Kinder-, und Hundeortung anbieten gibt es genug. Als Beispiel JackMobile GmbH,Corscience GmbH , Eine empfehlenswerte Sache>> steiger-stiftung/o2 In den meisten Fällen geht es den Nutzern um die Sicherheit der eigenen Kinder oder die Verabredung mit Freunden. M.f.G. | |
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| | # 4 | |
| Moderator Registriert seit: 31.10.2002 Ort: Oldenburg
Beiträge: 5.432
| Zitat:
Grüße, Thorsten
__________________ Wieder da: FreewareGuide.de ...bin letztens durch die Aufnahmeprüfung zur Hellseherschule gekracht! ![]() | |
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| | # 10 | |
| Flüchtling Registriert seit: 04.05.2011 Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 793
| Zitat:
Der Man wohnte wohl einsam und alleine auf weiter Flur. In der Regel wird die Funkzelle angezeigt. Ausser es wird E-OTD oder U-TDOA verwendet. (bis unter 5 m bei Verwendung von GNSS) Ps. Das war sicher der Dorfpolizist.Normal hättest du dir eventuell auch eine Anzeige eingehandelt. § 26 StGB Anstiftung Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat. m.f.G.
__________________ Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus. | |
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| | # 11 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Das ist doch eine gewerbliche Seite. Für mich ist das mehr als dubios und kann nur warnen, die Finger von der Seite zu lassen.
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | |
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| | # 12 |
| Datenwühlmaus Registriert seit: 07.11.2011
Beiträge: 2
| Rechtlich ist das in Deutschland so: Erforderlich ist seit 2008 eine schriftliche Einverständniserklärung des Geräteinhabers und die Benachrichtigung per SMS bei jeder fünften Standortabfrage, um zu verhindern, dass jemand ungewollt überwacht wird. Problematisch: Beim Diensthandy kann der Geräteinhaber auch schon mal der Chef sein. netzwelt hat letztes Jahr darüber berichtet, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar diese Entwicklung deutlich kritisiert: http://www.netzwelt.de/news/82914-da...faehrlich.html "Kontrollieren Sie Ihre Mitarbeiter und die Effizienz Ihrer Angestelten durch die Standort-Ortung Ihrer Mitarbeiter Handys. Im Falle eines Diebstahls können Sie ganz einfach Ihr Fahrzeug orten, z.B. mit einem versteckten Prepaid Handy im Handschuhfach. Es gibt viele Möglichkeiten Ihre Fahrzeuge durch ein verstecktes Handy ortbar zu machen." heißt es bei einem Anbieter gar ganz unverblümt. Hier entsteht eine Grauzone in der munter überwacht werden kann - und das unter Umständen ohne das Wissen des Betroffenen. Alleine in gutes neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz könnte dem einen Riegel vorschieben... |
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