Teures Datenblatt

Alt 23.08.2007, 22:48   # 1
--Spatzenei--
Ehemaliger Mod
 
Benutzerbild von --Spatzenei--
 
Registriert seit: 21.06.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 1.325
Dass Plasmafernsehgeräte zur Zeit in Mode sind, ist wohl mittlerweile jedem aufgefallen. Auch bei ebay wird fleißig gekauft. So hat sich der Kunde des folgenden Angebotes wohl glücklich geschätzt, als er ein Gerät aus dem Hause Panasonic für läppische 1.400 Euro ersteigerte.

Doch halt: Was genau hat der gute Mensch nun eigentlich gekauft?
„Es handelt sich bei dieser Auktion nur ums Datenblatt, es wird kein Fernseher geliefert/verkauft!“
So steht es im Kleingedruckten. Da wundert es dann auch nicht mehr, dass der Versand vom Verkäufer übernommen wird.
Ob es sich hierbei um Betrug handelt oder nicht, wird wohl schwer festzustellen sein. Allerdings wird die Staatsanwaltschaft mal ein Auge auf den Fall werfen müssen, da bereits Anzeige erstattet wurde.

Hier geht's zum Angebot bei ebay: --> Klick <--


[gefunden im ius.blog » Blog Archiv » (Versuchter) Betrug bei eBay? ]
  Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2007, 23:55   # 2
r.a.
 
Benutzerbild von r.a.
 
Registriert seit: 25.02.2007
Beiträge: 221
Ganz schoen dreist.
Ich hoffe, der kommt damit nicht durch.
  Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2007, 03:28   # 3
baerlin1978
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von r.a. Beitrag anzeigen
Ganz schoen dreist.
Ich hoffe, der kommt damit nicht durch.
Ich denke mal er wird damit auch nicht durchkommen, da er nur im Kleingedruckten daraufhingewiesen hat, das nur das Datenblatt und nicht der Fernseher verkauft wird. Er hätte m.E. schon in der Überschrift und in der Artikelbeschreibung deutlich hervorgehoben-> am besten Fett und in einer anderen Schriftfarbe z.B. rot, daraufhinweisen müssen. So ist es irreführend und das sagt eBay dazu:

Zitat:
Zitat von eBay
eBay-Grundsätze für das Anbieten von Artikeln Irreführende Artikelbezeichnungen

Grundsatz:
Es ist verboten, Artikelbezeichnungen für Angebote zu verwenden, die nicht unmittelbar auf den zu verkaufenden Gegenstand schließen lassen (irreführende Bezeichnungen).

Wählen Sie den Titel für Ihr Angebot so, dass direkt erkennbar ist, um welchen Artikel es sich handelt. Es ist verboten, Artikelbezeichnungen zu verwenden, die es erforderlich machen, dass man erst die Beschreibung lesen muss, um den angebotenen Artikel zu erkennen. Wenn Käufer aus der Artikelbezeichnung nicht ersehen können, welchen Artikel Sie tatsächlich anbieten, gilt die Bezeichnung als irreführend und ist bei eBay nicht zulässig.

Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen

Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote

Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)

Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz

Verlust des PowerSeller-Status

Beispiele:

"Irres Teil, unbedingt anschauen"

"Supergünstig!"

"Schnäppchen!"

"Kein Prada!"
Nach den eigenen Grundsätzen von eBay hätte die Auktion schon vorzeitig beendet besser gesagt gelöscht werden müssen.

Vorallem bei neuwertigen "Artikeln" wie Plasmafernsehgeräte und ähnlichem hätte/müsste eBay genauer überprüfen (müssen).
  Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2007, 11:54   # 4
AgentCooper
Ehemaliger Mod
 
Benutzerbild von AgentCooper
 
Registriert seit: 19.12.2004
Ort: Spreeathen
Beiträge: 2.933
Zitat:
Zitat von baerlin1978 Beitrag anzeigen
Nach den eigenen Grundsätzen von eBay hätte die Auktion schon vorzeitig beendet besser gesagt gelöscht werden müssen.

Vorallem bei neuwertigen "Artikeln" wie Plasmafernsehgeräte und ähnlichem hätte/müsste eBay genauer überprüfen (müssen).
Die Auktion ist irreführend, das ist ganz klar. Wenn ich der Höchstbietende wäre, dann würde ich mich einfach nicht melden. Soll der Verkäufer doch eBay oder ein Gericht anstrengen.

Es ist aber sicherlich nicht möglich, dass eBay die tägliche Flut von neuen Angeboten eingehend prüft. Demnach finde ich diese Forderung etwas unrealistisch.

Coop
  Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2007, 18:06   # 5
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von AgentCooper
Es ist aber sicherlich nicht möglich, dass eBay die tägliche Flut von neuen Angeboten eingehend prüft.
Kommentar Ebay:
Zitat:
Zitat von Ebay
Maike Fuest von der Unternehmenskommunikation von Ebay, betonte, dass Ebay nach solchen verdächtigen Angeboten aktiv suche. Ein eigenes Kontrollteam sei dafür zuständig.
Vollständiger Artikel=>> Bewusst irreführende Angebote bei Ebay: Melden!

M.f.G.
  Mit Zitat antworten
Alt 09.09.2007, 21:14   # 6
Floh
 
Benutzerbild von Floh
 
Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 960
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Kommentar Ebay:

Vollständiger Artikel=>> Bewusst irreführende Angebote bei Ebay: Melden!

M.f.G.
Verdienen Sie sonst auch noch GelD?
  Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2007, 15:49   # 7
jungler1987
 
Benutzerbild von jungler1987
 
Registriert seit: 08.02.2007
Ort: Ludwigshafen
Beiträge: 93
also solche oder so ähnliche fälle gibts es öfter zumindestens hab ich schön öfter davon gehört!
zum beispiel hat mal jemand die verpackung einer grafik-karte für ca 400€ ersteigert!

aber es gab auch schon verdammt dreiste fälle wobei ich nicht beschwören will ob diese wahr sind! es soll zum beispiel mal einer eine Dose Feilen-Fett oder 10m W-LAN-Kabel versteigert haben!
wie gesagt weiß net ob des wahr is! aber heutezutage weiß man ja nie welch kranke leute es gibt!
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 08:54 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:54 Uhr.