]"Zur Rettung eines Wellensittichs ist die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 54 km/h nicht gerechtfertigt."[/COLOR]
09.08.2007, 12:26
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Anoly
weiss wovon sie redet
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Noch was:
"Ein Wildschaden auf Grund eines Zusammenstoßes mit einem Hasen ist nicht bewiesen, wenn die am Pkw gefundenen Haare einer Katze zuzuordnen sind.":chatter:
29.08.2007, 09:07
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3
Anoly
weiss wovon sie redet
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Wenn bei einer Betriebsbremsung ein Fahrgast vom Sitz fällt, fällt ihm ein "Verschulden gegen sich selbst" i. S. der §§ 823 und 254 BGB zur Last.