Hoch lebe ein Land der Bürokratie - oder Warum Deutschland kränkelt?

Alt 04.04.2007, 11:48   # 1
pittiplatsch
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Ein relativ aktuelles Urteil des VG Magdeburg [AZ: 5 A 239/06] bringt mich persönlich auf die Palme.

In dem vorliegenden Fall hat ein Beamter der FKS [Zoll - Finanzkontrolle Schwarzarbeit] so reagiert, wie man es als Bürger von einem uniformierten Beamten mit grün-weissem Dienst-Kfz erwartet.
Zitat:
Der Kläger verrichtete in Zolluniform am 27.02.2005 im Stadtgebiet von B-Stadt zusammen mit einem Kollegen seinen Dienst und befand sich in einem als Zollfahrzeug gekennzeichneten Fahrzeug. Dort wurden die Beamten von einem Passanten angesprochen, dass in der Nähe eine Frau geschlagen werde und um Hilfe rufe. Am dortigen Tatort angekommen, kam ihnen ein weiterer Zollbeamter entgegen gelaufen und verfolgte eine flüchtende Person. Gemeinsam gelang es den Beamten, den Flüchtenden festzuhalten, ihn in Bodenlage zu bringen und ihm Handfesseln anzulegen. Dabei leistete die Person Gegenwehr, wodurch der Kläger eine Hautabschürfung und einen Biss über dem Grundgelenk des linken Fingers der linken Hand erlitt.
Sein Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall wird vom Dienstherren jedoch mit der Begründung abgelehnt, er habe nicht in Ausübung seines Dienstes gehandelt.
Der Antrag bei der Unfallkasse des Landes Sachsen-Anhalt, den Schaden dann wenigstens nach §2 Abs. 1 Nr. 13 SGB VII anzuerkennen wurde mit der Begründung abgelehnt, er wäre in seiner Dienstausübung tätig geworden.

Den Volltext der Urteilsbegründung kann man hier Urteil: FKS - Polizeibefugnisse nachlesen.

Mal abgesehen von der verqueren Annahme, jemand überlege sich vor einer spontanen Hilfeleistung, ob denn im Falle einer gleich anstehenden Verletzung wohl irgendwer für die Kosten aufkommen werde (zumindest würde diese Überlegung jede mir bekannte Beamten-Karikatur toppen), ist doch viel eher die Frage, warum wir überhaupt so ein kompliziertes System von (Unfall-)Versicherungen haben.

Genau gegen die finanziellen Kosten solcher Aktionen soll doch jeder abgesichert sein, daher müssen die Kosten von der Gemeinschaft getragen werden. Dafür braucht es genau eine Krankenversicherung, die ganz normal im Bundeshaushalt mitgeführt wird und von allen finanziert wird (nämlich über die Steuer). Punktausfertig. Ob da nun ein Unfall auf dem Schulweg passiert oder beim Freizeitsport, ist völlig schnuppe.

Auch wenn das Gericht für die aktuelle Rechtslage nichts kann - ich frage mich
Wie krank ist eine Nation, wenn die Selbstverständlichkeiten und [Zivil-]Courage derart in den Hintern getreten werden?
Erwarte ich nicht von einem uniformierten Beamten, dass er mir ggf. hilft? Kann es sein, dass Leute, die grün-weisse Autos "spazieren fahren" in entsprechenden Gefahrensituationen den "Schwanz" einziehen müssen, nur weil der Gesetzgeber vergessen hat entsprechende Befugnisse zu erteilen.

Wenn es nach meinem Dienstherren ginge - müsste ich die Hilfeleistung ablehnen, weil es nicht meine Aufgabe ist.
Als ehrenamtlicher Helfer im THW kann ich eine solche Auffassung jedoch nicht nachvollziehen und mit meinem Gewissen vereinbaren.
[Wohl immer in der Hoffnung, dass nie etwas ernsthaftes passiert!]

Welche Meinung vertretet ihr?
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Alt 04.04.2007, 12:32   # 2
Gudruninge
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Ich stimme Dir weitgehend zu, so sollte es sein, wenn der normale Menschverstand eingesetzt wird. Aber der hat im Rechtswesen nichts zu suchen. Ich hab mir den Polizeithread jetzt mal komplett durchgelesen. In der Diskussion wird doch deutlich, selbst die Fachleute und ich denke dort posten nur solche, sind sich nicht sicher, wie wann und wo sie gerade welche Befugnisse haben. Wir sind eben nicht nur im Steuerrecht überreguliert. Da ist auf lange Sicht keine Verbesserung zu erwarten, hier und nicht nur hier (Europa lässt grüßen), gibt es einfach zuviele Systeme, die nicht ineinandergreifen sondern neben her laufen, sich gegenseitig bremsen. Die gesetzliche Unfallversicherung basiert auf der Reichsversicherungsordnung, die der olle Bismarck erlassen hat, wir unterliegen einem einem Zivilrecht, das aus den Anfängen bürgerlicher Ordnung in Deutschland stammt. Man hat schon erkannt, alles muss an veränderte Zeiten, Technologien usw. angepasst werden, aber es wird nicht grundlegend reformiert, sondern immer nur oben drauf gepackt. Das ist die Realität und mit der müssen wir leben, dem deutschen Michel den Amtsschimmel austreiben - ne das wird nichts.
Mach weiter Deine ehrenamtliche Arbeit, hilf wo Du kannst, ich mach das auch und lass Dich nicht beirren - ändern können wir nichts.

Gruss Gudrun
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Alt 04.04.2007, 13:40   # 3
Druide
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OK, ok ...
Ich gebe zu, dass ich gründlich überlegen musste, ob ich was schreibe ... Denn, wer verliert schon gerne Freunde ?

Ich kann sowohl Urteil, als auch Begründung nachvollziehen, ebenso die Ansicht der Dienststelle. Ich finde dies auch so in Ordnung.

Weil :

Der verletzte Zollbeamte erlitt die Verletzung durch den Festgenommenen nicht in Ausübung seines Dienstes. Ergo darf der Dienstherr auch nix zahlen.

Genau genommen müsste der Beamte sogar bestraft werden, weil er seinen "Arbeitsplatz" verlassen und hat. Auch die Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr war nicht gegeben, da der Angriff bereits beendet und eine Fortsetzung desselben ausgeschlossen war. Eine Bestrafung des Zollbeamten käme jedoch nicht zum Zuge, da er nicht zum Selbstzwecke, sondern zur vermeintlichen Hilfeleistung gehandelt hat.

Auch die Unfallkasse zahlt zu Recht nicht, da der Zollbeamte sich im Dienst befand und sie deshalb nicht zuständig ist.

Zahlen muss der "Täter" ! Und zwar unabhängig davon, ob er wirklich der Täter ist oder nicht.

Ich weiß, dass das Urteil einem zunächst mal reichlich bescheuert vorkommt. Man darf aber nicht vergessen, dass dies tagtägliche Vorkommnisse sind, und die Gemeinschaftskassen damit zusätzlich belastet würden. Das allgemeine Unverständnis wird vor allem auch dadurch verstärkt, dass kaum noch einer die Formulierungen in den Gesetzen versteht, obwohl sie eindeutig in deutscher Sprache abgefasst sind.

Dass die Beamten von Passanten zur Hilfeleistung aufgefordert wurden spielt hier übrigends keine Rolle. Der Normalo sieht die Unterschiede zwischen Beamten der einzelnen Behörden (Polizei, Zoll, BG, etc) nicht; für den Bürger ist das alles Polizei.

Trotzdem bleibt immer ein komisches Gefühl. Aber um Gefühle geht es hier nicht, sonder um Zuständigkeiten. Und da muss die Frage sicher gestellt werden, weshalb die Unfallkasse nicht zur Zahlung verpflichtet wird, mit der Möglichkeit, den Schädiger in Regress zu nehmen ? Bei der KFZ-Haftpflicht ist es doch auch so ... Ach ja, da handelt es sich ja um ein Privatunternehmen ! Die kann man gesetzlich ja auch besser gängeln ...
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Alt 04.04.2007, 13:40   # 4
pittiplatsch
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Zitat:
Zitat von Gudruninge Beitrag anzeigen
Ich stimme Dir weitgehend zu, so sollte es sein, wenn der normale Menschverstand eingesetzt wird. ...
Das ist die Realität und mit der müssen wir leben, dem deutschen Michel den Amtsschimmel austreiben - ne das wird nichts.
Mach weiter Deine ehrenamtliche Arbeit, hilf wo Du kannst, ich mach das auch und lass Dich nicht beirren - ändern können wir nichts.

Gruss Gudrun
:bedrueck: DAS ist ja gerade MEIN Problem.

In meiner ehrenamtlichen Arbeit gibt es glücklicherweise keine Probleme
- ob es die ursprüngliche Regelung der RVO oder nunmehr nach SGB VII ist -
hier ist nur die tatsächliche Schädigung massgeblich, denn auch als "normaler" Bürger geniesse ich gerade diesen Schutz, wenn ich von meiner Pflicht zur Hilfe nicht abweiche.

Im beruflichen Leben gehöre ich aber zum Kreis der oben erwähnten Beamten.
Die Regelung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind der eine Punkt unserer Arbeit.
Schwerwiegender ist aber die tägliche Erfahrung, dass gerade durch unser Erscheinungsbild häufig Situationen entstehen, in denen der Dienstkleidungsträger oder der Beamte aus dem grün-weissen Auto angesprochen wird.

Stell Dir doch die leicht zutreffende Situation vor:
- Wir kontrollieren im Rahmen unserer Befugnisse eine Baustelle im Straßenbereich.
Unmittelbar in unserem direkten Umfeld geschieht ein Unglücksfall (z.B. Unfall mehrerer Fahrzeuge).
In meiner Funktion als FKS-Bediensteter habe ich keinerlei Befugnisse oder Absicherung.
Aber gerade von mir (als Waffenträger und ausgebildeter Beamter) wird auch die sofortige Hilfeleistung erwartet.
Wenn mir jetzt etwas passiert bin ich im Extremfall zwar über SGB VII abgesichert, da es sich jedoch nach dieser Rechtsauffassung keinesfalls um einen Dienstunfall handelt habe ich später bei eigenen Spätfolgen die lange Nase. - Dann stehe ich im Regen.

Genau dies kann doch nicht gewollt sein.

Oft genug kommen die Kollegen in solche Situationen - sie nutzen Befugnisse, die in "Amtshilfe" z.B. der LaPo, BPol bzw. kommunalen Trägern (Ordnungsamt) direkt mit unserer Tätigkeit zusammenhängen, wegen fehlender formal-rechtlicher Erwähnung fallen wir im Fall der Fälle aber hinten runter.

:ideen: Da lob ich mir meine jetzige Tätigkeit für die Verwaltung - ich sitze am Rechner und unterstütze strafprozessuale Massnahmen: :schmunze:

Nachtrag: @Druide
Genau da liegt der Fehler des Gedanken:
Unabhängig davon, wer der Verursacher ist, muss die Gemeinschaft erstmal für den Schaden eintreten.
[Bund bzw. Land als Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung können sich dann beim Verursacher schadlos halten!]
Stelle Dir vor, DU hast einen schweren Unfall mit DEINEM Kfz. Das Auto brennt. Ein anderer kommt hinzu und verweigert Dir die Hilfe (obwohl gesetzlich gefordert) mit der Begründung - es ist ja unklar, ob bei einer Schädigung seiner Person selbst oder seines Eigentums, dafür jemand aufkommt.
[über den Umfang der Hilfe will ich hier nicht diskutieren, da es heisst - zumutbare Hilfe leisten - ]
Über die ggf. erfolgende Berichterstattung über Zollbeamte, die auf explizite Aufforderung durch Passanten NICHT reagiert haben, möchte ich garnicht nachdenken, denn die wäre verheerend - getreu dem Motto:
Was habt ihr gegen Beamte, die tun doch nichts!
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Alt 04.04.2007, 13:56   # 5
Gudruninge
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Hallo Pitti, wusste nicht, das Du selbst betroffen bist, nun ja auch ein Schreibtisch kann gefährlich sein. Wie man versuchen sollte, diese Dinge zu regeln sind, weiss ich auch nicht, aber wir hatten hier schon mehrfach Fälle, wo Beamte der Polizei und so mit Strafanzeigen bedacht wurden, von vermutlichen Tätern oder auch Opfern, war alles dabei: Körperverletzung, Sachbeschädigung usw. Was ich da erlebt habe, wie sich der Staat als Dienstherr dann zu seinen Beamten stellt, das darf ich hier garnicht schreiben. Oft werden solche Strafanzeigen nur gestellt (von "guten" Anwälten betreut) um bessere Aussichten zu haben, in einem Zivilverfahren Ansprüche durchzusetzen.
Was Druide gepostet hat, steht ja auch so im Polizeiforum, formal alles korrekt, das bisschen Sinnbefreitheit muss man hinnehmen.
Gruss Gudrun
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Alt 04.04.2007, 14:32   # 6
Druide
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Zitat:
Zitat von pittiplatsch72 Beitrag anzeigen
[...]

Nachtrag: @Druide
Genau da liegt der Fehler des Gedanken:
Unabhängig davon, wer der Verursacher ist, muss die Gemeinschaft erstmal für den Schaden eintreten.
[Bund bzw. Land als Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung können sich dann beim Verursacher schadlos halten!]

Zitat:
Stelle Dir vor, DU hast einen schweren Unfall mit DEINEM Kfz. Das Auto brennt. Ein anderer kommt hinzu und verweigert Dir die Hilfe (obwohl gesetzlich gefordert) mit der Begründung - es ist ja unklar, ob bei einer Schädigung seiner Person selbst oder seines Eigentums, dafür jemand aufkommt.
Zitat:
Zitat von Druide
Zitat:
... auch die Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr war nicht gegeben
Wohl aber bei dem Unfall aus deinem Beispiel
Zitat:
... weshalb die Unfallkasse nicht zur Zahlung verpflichtet wird, mit der Möglichkeit, den Schädiger in Regress zu nehmen ? Bei der KFZ-Haftpflicht ist es doch auch so ... Ach ja, da handelt es sich ja um ein Privatunternehmen ! Die kann man gesetzlich ja auch besser gängeln ...
[über den Umfang der Hilfe will ich hier nicht diskutieren, da es heisst - zumutbare Hilfe leisten - ]
Zitat:
Zitat von pittiplatsch72
Über die ggf. erfolgende Berichterstattung über Zollbeamte, die auf explizite Aufforderung durch Passanten NICHT reagiert haben, möchte ich garnicht nachdenken, denn die wäre verheerend - getreu dem Motto:
Was habt ihr gegen Beamte, die tun doch nichts!
Jojo, die Medien ! :bedrueck:
Meine Meinung zur Pressefreiheit und der damit verbundenen Verantwortung behalt ich für mich :x:
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Alt 04.04.2007, 20:47   # 7
immorb
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Nicht ernst nehmen.

Der Fehler liegt beim Beamten.
Er hätte einfach den Beamtenspezifischen Tatbestand des Schlafens einbringen sollen.
Er wäre durch den Hilferuf erschreckt und war im Glauben er verfolge einen "Schwarzarbeiter".
Vermutlich hätte er bessere Changen gehabt.

In dem Sinne:
Beamte sollten nur in ihrem Aufgabenbereich tätig werden.

Zum Schluss,
Wie würde der Dienstherr reagieren wenn der Beamte auf Grund des "ausserdienstlichen" Einsatzes z.B. an AIDS erkrankt wáre???/


M.f.G.
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Alt 26.05.2012, 08:50 # --
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