Heizkosten für 1 1/2 Zimmer = 1350€ ????

Alt 12.03.2007, 12:14   # 1
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Sorry für 2 Threads, aber seperate Themen.

Und zwar hab ich vor einer Woche eine Heizkostenrechnung von 1350€ erhalten.
Für meine eineinhalb Zimmer Wohnung. Da das irgendwie einfach nicht sein kann, da ich nur heize wenn's nötig ist, hab ich bei den Stadtwerken angerufen und es war auch ein Mitarbeiter hier und hat nachgesehen und festgestellt das alles komplett falsch eingestellt war, das Heizungsmaximum war nicht auf 40° - 60° sondern auf über 80° eingestellt, die Zeitschaltuhr für Nachtabsenkung ist nicht eingestellt, die Heizventile sind mit hoher Wahrscheinlichkeit undicht und es ist wahrscheinlich auch Luft in den Rohren da der Luftdruck für's Wasser ewig zu niedrig war.

Kann ich da irgendwas machen ?
Ich bin am verzweifeln.

Danke schon mal.
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Alt 12.03.2007, 12:43   # 2
Hans Der Driver
 
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Da gibt es die Möglichkeit des schriftlichen Widerspruchs, von der man Gebrauch machen könnte. Zur Sicherheit erstmal LEV stoppen. Dann prüfen, wieviel Vorauszahlung steht im Mietvertrag, wieviel wurde in den Vorjahren verbraucht.

Wenn Du es genauer wissen musst, bitte per PN (wg. Forenregeln und so).
__________________
Übrigens ist es nicht schlimm, wenn dir nichts einfällt, aber eine Schande ist es, wenn du das dann auch noch aufschreibst.Joachim Panten 1947-2007
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Alt 12.03.2007, 12:49   # 3
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Zitat:
Zitat von Hans Der Driver Beitrag anzeigen
Da gibt es die Möglichkeit des schriftlichen Widerspruchs, von der man Gebrauch machen könnte. Zur Sicherheit erstmal LEV stoppen. Dann prüfen, wieviel Vorauszahlung steht im Mietvertrag, wieviel wurde in den Vorjahren verbraucht.

Wenn Du es genauer wissen musst, bitte per PN (wg. Forenregeln und so).
Das Angebot nehm ich doch gerne an.
Geld ist gestundet und monatliche Zahlung wird jetzt von mir überwiesen indem wir vorher immer Zählerabgleich machen, wo ich selbst nun monatlich durchgucke.
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Alt 12.03.2007, 21:38   # 4
sarazena
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Als erstes müsste man mal wissen wie Dein Mietvertrag (Kalt-, Warmmiete) aussieht und wie das Messverfahren (wer führt die Messungen durch? sind die Messgeräte geeicht; gibt es einen Wärmemessdienst oder wer führt das durch?) ist?
Es gibt da Regeln die den Vermieter in ziemlich enge Grenzen setzen. Dazu gehören auch ein paar Regeln wie die Wärmedämmung auszusehen hat und ab wann die Nachforderung unzulässig ist - richtige Messung vorausgesetzt.
__________________
.
Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen!

2304 angela danke.......3maus1
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Alt 12.03.2007, 22:27   # 5
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Zitat:
Zitat von sarazena Beitrag anzeigen
Als erstes müsste man mal wissen wie Dein Mietvertrag (Kalt-, Warmmiete) aussieht und wie das Messverfahren (wer führt die Messungen durch? sind die Messgeräte geeicht; gibt es einen Wärmemessdienst oder wer führt das durch?) ist?
Es gibt da Regeln die den Vermieter in ziemlich enge Grenzen setzen. Dazu gehören auch ein paar Regeln wie die Wärmedämmung auszusehen hat und ab wann die Nachforderung unzulässig ist - richtige Messung vorausgesetzt.
Gemessen an sich wurde alles richtig.
Aber es gab halt dauerheizung (wenn auch schwach) weil ventile wohl undicht sind und das wohl überall...

Kenne mich mit Wärmedämmung und so leider überhauptnicht aus.
Gibt es da ne Seite wo man alles mal erklärt bekommt ?
Auch Tipps per PN sind sehr gern gesehen.
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Alt 12.03.2007, 23:18   # 6
Khor
 
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Eigentlich gibt es doch überall Mietervereine. An die würde ich mich im Zweifel wenden. Die stecken in der Materie.
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Alt 12.03.2007, 23:50   # 7
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Zitat:
Zitat von Khor Beitrag anzeigen
Eigentlich gibt es doch überall Mietervereine. An die würde ich mich im Zweifel wenden. Die stecken in der Materie.
Mieterschutzbund kann mir nicht helfen da die rechnung von den stadtwerken ist und nicht meine nebenkostenrechnung...
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Alt 13.03.2007, 10:53   # 8
sarazena
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Zitat:
Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
Gemessen an sich wurde alles richtig.
Aber es gab halt dauerheizung (wenn auch schwach) weil ventile wohl undicht sind und das wohl überall...

Kenne mich mit Wärmedämmung und so leider überhauptnicht aus.
Gibt es da ne Seite wo man alles mal erklärt bekommt ?
Auch Tipps per PN sind sehr gern gesehen.
Wenn die Ventile undicht sind etc. dann ist das ein Mangel an der Mietsache - und dann wäre der Mieterverein wieder der richtige Ansprechpartner.

Wenn Du den Vermieter nicht zwingst den Mangel zu beheben stehst Du in der nächsten Abrechnungsperiode mit der gleichen Nummer da
__________________
.
Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen!

2304 angela danke.......3maus1
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Alt 25.03.2007, 18:05   # 9
Seepferd
 
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Was für eine Art Heizung hast Du denn, wenn Du über die Stadt-/Lechwerke abrechnest?
Ansonsten sind die Heizkörper, Heizrohre und deren Wartung Sache des Vermieters.
Bei Erdgas und bei Heizöl kontrolliert doch auch der Kaminkehrer*, ob die Verbrennungen, Abgase (Werte)etc. stimmen. Dieser* kommt ca. zweimal im Jahr.
Ansonsten gibt es noch Wartungsbetriebe, die die jeweiligen Heizanlagen überprüfen. Meist jährlich. Auch dieses ist Sache des Vermieters. Du zahlst doch sicherlich auch eine Nebenkostenpauschale für Kaminkehrer?
Ich würde an Deiner Stelle mit dem Vermieter sprechen, denn festverbundene Sachen (Heizkörper, Heiz-, Wasserrohre etc.) sind Vermietersache. Es ist ja auch sehr gefährlich, wenn dieses nicht in Ordnung ist. Könnte Gas ausströmen oder Heizöl ins Abwasser laufen.

Seepferd
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Alt 26.05.2012, 08:50 # --
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