Soziales Thema

Alt 11.08.2006, 17:59   # 1
Björn26
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Hallo,
ich habe ein Problem. Ich gehe jetzt in die Ausbilung und verdiene 380€ Netto im Monat. Meine alleinerziehende Mutter bezieht ALG II. Ich bekomme kein weiteres Geld außer Kindergeld. Sodass mir von den 380 € Netto nichts übrig bleibt, da dieses für unsere Miete von 500€ draufgeht. Meine Frage kann ich noch andere Finanzellemittel in Anspruch nehmen? und wo?`

Vielen Dank im voraus
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Alt 11.08.2006, 18:10   # 2
AgentCooper
Ehemaliger Mod
 
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Registriert seit: 19.12.2004
Ort: Spreeathen
Beiträge: 2.933
Die genauen Bestimmungen und Kriterien kenne ich nicht, aber es könnten Berufsausbildungsbeihilfe und / oder Wohngeld (Mietzuschuss) in Betracht kommen.

Coop
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Alt 11.08.2006, 21:02   # 3
immorb
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Zitat:
Zitat von Björn26
Sodass mir von den 380 € Netto nichts übrig bleibt, da dieses für unsere Miete von 500€ draufgeht.
Wie kann das Einkommen für Miete draufgehen wenn die Miete getrennt gezahlt wird?
Aber,in jeder Stadt gibt es Vereine, z.B. AWO,Gewerkschaft, die dich besser beraten können.

M.f.G.
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Alt 12.08.2006, 03:45   # 4
King W.
Team SAT-Technik
 
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Registriert seit: 01.01.2006
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Beiträge: 9.163
Die Gewerkschaft kannste vergessen. Awo wäre vielleicht eine Möglichkeit.
Bei der Berufsausbildungsbeihilfe rechnen die Arbeitsämter mit Pauschalen, aber nicht mit deinen tatsächlichen Gegebenheiten. Da wird aus 500€ Miete mal so eben 160€ (ob der Vermieter damit wohl einverstanden ist?) und Wohngeld bekommst du als Azubi überhaupt nicht (so ist jedenfalls die Auskunft der Wohngeldstelle Herne). Von dort wirst du wieder ans Arbeitsamt und an die Berufsausbildungsbeihilfe verwiesen. Ein Freund von mir hat's genau so erlebt. Ich denke mal, ohne professionelle Hilfe hast du keine Chance gegen die Büroclique.

Immer dran denken: Du lebst in Deutschland. Hier ist niemand zuständig, außer, wenn die Geld von dir wollen. Dann wissen die auf einmal sofort, wo die dich finden.
__________________
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
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Alt 12.08.2006, 12:27   # 5
Lady
weiss wovon sie redet
 
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Ort: Planet Erde
Beiträge: 2.301
Und wenn Du Mietzschuß beantragst/ Wohngeld.Kann man beim Sozialamt beantragen
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Alt 12.08.2006, 18:16   # 6
Exitus
 
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Registriert seit: 21.03.2005
Ort: Zwischen Himmel und Hölle
Beiträge: 2.332
Zitat:
Zitat von Björn26
Meine alleinerziehende Mutter bezieht ALG II....Sodass mir von den 380 € Netto nichts übrig bleibt, da dieses für unsere Miete von 500€ draufgeht. Meine Frage kann ich noch andere Finanzellemittel in Anspruch nehmen? und wo?`

Hallo,

da Deine Mutter auch ALG II bezieht ist dieses Forum ergänzend hinzu zu ziehen<<<(wird das so geschrieben?? ).
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Alt 13.08.2006, 12:41   # 7
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von Björn26
Hallo,
ich habe ein Problem. Ich gehe jetzt in die Ausbilung und verdiene 380€ Netto im Monat. Meine alleinerziehende Mutter bezieht ALG II. Ich bekomme kein weiteres Geld außer Kindergeld. Sodass mir von den 380 € Netto nichts übrig bleibt, da dieses für unsere Miete von 500€ draufgeht. Meine Frage kann ich noch andere Finanzellemittel in Anspruch nehmen? und wo?`

Vielen Dank im voraus
Da deine Mutter selber Geld vom Arbeitsamt bekommt ist sie nicht in der Lage dich zu unterstützen.
Da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet sehe dir mal den Bescheid von deiner Mutter an.
Wieviel Miete bekommt deine Mutter vom Amt überwiesen. Wenn sie die ganze Miete überwiesen bekommt, spielt das für dich hier , erst mal keine Rolle. Es wäre nur dann vom Interesse wenn sie nur die Hälfte der Miete bekommt. Dann würde dir die andere Hälfte zustehen.
Bis jetzt stand einem Kind vom 15 bis zum 18 L.J 276€ Lebensunterhalt (wenn es nicht in Arbeit stand ) zu.
Da du arbeitest würde ich im Job-Center mich beraten lassen. Würde fragen ob dir noch ergänzende Beihilfe zusteht. Bis jetzt gab es immer noch einen pauschalen Zuschlag wenn man in Arbeit stand. Ausserdem würde ich wegen der BVG Karte nach fragen. Diese kostet 35-40€ im Monat.
Was das Wohngeld angeht kommt es wieder auf den Bescheid deiner Mutter an. Da hier das Wohngeld für die ausbezahlte Miete mit enthalten ist.
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Alt 26.05.2012, 08:48 # --
News Flash
 
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