Bundesgerichtshof hat entschieden

Alt 08.04.2006, 16:56   # 1
Exitus
 
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Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften

Der u. a. für Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände darüber zu entscheiden, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Unternehmen in einer Jugendzeitschrift für Handy-Klingeltöne wirbt und dabei lediglich darauf hingewiesen wird, dass das Herunterladen über eine kostenpflichtige 0190-Service-Telefonnummer 1,86 € pro Minute kostet. Der klagende Verband meint, ohne einen Hinweis auf die durchschnittliche Dauer des Herunterladens und die dadurch entstehenden Kosten werde die Unerfahrenheit der Jugendlichen in unlauterer Weise ausgenutzt.

Das Landgericht und das Berufungsgericht haben der auf Unterlassung gerichteten Klage des Verbraucherverbandes stattgegeben. Die hiergegen eingelegte Revision blieb ohne Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat die Werbung als wettbewerbswidrig angesehen, da sie geeignet sei, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen (§ 4 Nr. 2 UWG). Handlungen, die gegenüber einer nicht besonders schutzwürdigen Zielgruppe noch zulässig seien, könnten gegenüber geschäftlich Unerfahrenen unzulässig sein. Voraussetzung für den Schutz sei, dass sich die Werbung - zumindest auch – gezielt an Kinder oder Jugendliche richte. Dies sei im vorliegenden Fall anzunehmen, da die Leserschaft der Zeitschrift, in der die Werbung abgedruckt worden sei, zu mehr als 50% aus Kindern und Jugendlichen bestehe.

Der Bundesgerichtshof stellte aber klar, dass nicht jede gezielte Beeinflussung von Minderjährigen durch Werbung unlauter ist. Die konkrete Handlung müsse vielmehr geeignet sein, die geschäftliche Unerfahrenheit auszunutzen. Maßgeblich sei insoweit, ob und inwieweit sich die Unerfahrenheit auf die Entscheidung über das Angebot auswirke. Minderjährige seien weniger in der Lage, die durch die Werbung angepriesene Leistung in Bezug auf Bedarf, Preiswürdigkeit und finanzielle Folgen zu bewerten. Daher müsse Kindern und Jugendlichen ausreichend deutlich gemacht werden, welche finanziellen Belastungen auf sie zukämen. Dem werde die angegriffene Werbung nicht gerecht, da nach dieser die Kosten nicht überschaubar seien. Diese Ungewissheit habe dadurch ein besonderes Gewicht bekommen, dass der Verbraucher die tatsächliche finanzielle Belastung erst durch eine spätere Abrechnung erfahre. Aus diesen Gründen sei eine gezielt an Minderjährige gerichtete Werbung für Handy-Klingeltöne, in der nur der Minutenpreis angegeben wird, grundsätzlich wettbewerbswidrig.

Urteil vom 6. April 2006 – I ZR 125/03

LG Hamburg - Urteil vom 14. Mai 2002 – 312 O 845/01 ./.

Hanseatisches OLG Hamburg - Urteil vom 10. April 2003 – 5 U 97/02

Karlsruhe, den 6. April 2006

§ 4 Nr. 2 UWG lautet wie folgt:

„Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer Wettbewerbshandlungen vornimmt, die geeignet sind, die geschäftliche Unerfahrenheit insbesondere von Kindern oder Jugendlichen, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen.“

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...7&pos=0&anz=61

Na dann schaun mer mal, ob endlich auch die Handy-Klingeltöne im TV aufhören, Zeit wäre es dafür ja, denn das Handy ist die Schuldenfalle Nummer eins für Jugendliche!!!
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Alt 08.04.2006, 17:06   # 2
--Spatzenei--
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Zitat:
Zitat von Exitus
Na dann schaun mer mal, ob endlich auch die Handy-Klingeltöne im TV aufhören, Zeit wäre es dafür ja, denn das Handy ist die Schuldenfalle Nummer eins für Jugendliche!!!
Von den Kosten mal ganz abgesehen: Diese Handywerbung geht mir total auf den Zeiger!!!

Wenn ich solche Werbung sehe, könnte ich immer stante pede ins Büro des jeweiligen Senders rennen und denjenigen, der diese Werbung zeigen lässt, so lange hauen, bis er nur noch ne breiige Masse ist...
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Alt 08.04.2006, 21:24   # 3
immorb
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Zitat:
Zitat von Exitus
Na dann schaun mer mal, ob endlich auch die Handy-Klingeltöne im TV aufhören,
Hier gibt es einen Jamba-Thread.
Zb. Kill Sweetie
Aber Jamba hat seit einigen Monaten einen eigenen TV-Sender.
Und wer war einmal Eigentümer von Jamba??
Debitel,Saturn Media,Elektronic-partners.
Firmen die Elektronik und Handys verkaufen.

In dem Sinne: kill Sweetie

M.f.G.
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Alt 08.04.2006, 21:58   # 4
Lady
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Hallo .Es wurde auch mal Zeit das in dieser Richtung was unternommen wurde.Vorallem Jamba ist voll mit Müll.Auch in der RTL2 Werbung mit den 2 versauten Tassen finde ich arg.
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Alt 09.04.2006, 22:35   # 5
King W.
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Zitat:
Zitat von immorb
[...] Aber Jamba hat seit einigen Monaten einen eigenen TV-Sender. [...]
... und gib mal in Google "Klingeltöne -Jamba" ein?? Rate mal, was bei der Eingabe auf der Seite ganz oben steht??

Wofür ist das Minuszeichen bei Google eigentlich gut, wenn es doch nicht funktioniert?
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Alt 26.05.2012, 08:45 # --
News Flash
 
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