US-Gericht entscheidet gegen Internet-Tauschbörsen

Alt 27.06.2005, 17:13   # 1
NoByNa
Nordlicht
 
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http://www.spiegel.de/netzwelt/polit...362564,00.html
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Alt 27.06.2005, 17:13 # --
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Alt 27.06.2005, 18:52   # 2
GreasySpoon
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jupp, jetzt wird es brenzlig. ich habe das auch mal aufgearbeitet und entsprechend die alten urteile verlinkt:
http://www.netzwelt.de/news/71724-p2...lle-gegen.html
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Alt 27.06.2005, 23:58   # 3
immorb
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Zitat:
Zitat von GreasySpoon
jupp, jetzt wird es brenzlig. ich habe das auch mal aufgearbeitet und entsprechend die alten urteile verlinkt:
Gut,die Amerikaner wollen nicht nur die Welt,sondern auch das Internet beherschen.
Was interessiert mich die Rechtssprechung in den USA.Ich wohne da nicht.
Und in meinem Homeland wurde geurteilt das zb. die Software Kazaa nicht illegal ist,und die Betreiber nicht für das Verhalten der Benutzer haftbar gemacht werden können.
Wer animiert den die User um Zb. Kazaa zu benutzen?
Vor Wochen habe ich da eine Datei gefunden,(eine sandige Angelegenheit) die war noch nicht mal im Kino.Aber wurde mehre 100x angeboten bei Kazaa.
Mit dem anbieten dieser Fake-dateien durch die Picture-Mafia werden doch User in diese Tauschbörsen gelockt.
Ist das Auslocken einer Straftat nicht auch strafbar?
Man spricht ja von Raubkopieren,und das heisst etwas mit Gewalt an sich bringen.Ich frage mich,wo wende ich Gewalt an?
Solche Nachrichten treiben die Superdownloaders dann in die Arme der FTP Anbieter.
In dem Sinne:Mit jeder Cola/Mc.Burger unterstütze ich die Amerikanische W........
sorry,CIA kommt
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Alt 26.07.2005, 23:44   # 4
Lady
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Kazaa oder auch Usenet darf man schon haben,aber Du darfst nicht uploaden und nicht downloaden
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Alt 27.07.2005, 06:58   # 5
Druide
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Zitat:
Zitat von Rock Lady
Kazaa oder auch Usenet darf man schon haben,aber Du darfst nicht uploaden und nicht downloaden
Du DARFST up- & downloaden. Nur nicht Material, was urheberechtlich geschützt ist. Und da es auch durchaus Files gibt, die keinem Urheberrecht unterliegen, tun sich die Gesetzgeber auch so schwer mit dem Verbieten der entsprechenden Software.

Vorsichtig sollte man auch bei zB Songs sein, wo die Künstler selber sagen, dass sie nix gegen Filesharing ihrer Stücke haben. Maßgeblich für die Strafverfolgung sind nämlich die, die die Verwertungsrechte haben. Insofern ist der Begriff "Urheberrecht" eigentlich irreführend.

Und zum US-Urteil :
Merkwürdig find ich, dass das Verbot der Tauschbörsen Morpheus und Grookster jetzt kommt, wo M$ nun definitiv ein eigenes Angebot schaffen will .... :roll:
__________________
8wndhxtvgpen
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Alt 27.07.2005, 08:50   # 6
Schaf
UNWUERDIGER_HuegelInAllenVariationenLiebhaber :]
 
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Zitat:
Zitat von immorb
Was interessiert mich die Rechtssprechung in den USA.Ich wohne da nicht.
Die Rechtsprechung da drüben wird manchmal als Richtlinie für europäische Verfahren verwendet.

USA und Europa sind in der mentalität nicht so weit auseinander wie mal denkt...
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Alt 27.07.2005, 10:20   # 7
Druide
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Zitat:
Zitat von Schaf
...
USA und Europa sind in der mentalität nicht so weit auseinander wie mal denkt...
... aber die Schere geht immer weiter auseinander.
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Alt 27.07.2005, 22:19   # 8
Lady
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Zitat:
Zitat von Druide
Du DARFST up- & downloaden. Nur nicht Material, was urheberechtlich geschützt ist. Und da es auch durchaus Files gibt, die keinem Urheberrecht unterliegen, tun sich die Gesetzgeber auch so schwer mit dem Verbieten der entsprechenden Software.

Vorsichtig sollte man auch bei zB Songs sein, wo die Künstler selber sagen, dass sie nix gegen Filesharing ihrer Stücke haben. Maßgeblich für die Strafverfolgung sind nämlich die, die die Verwertungsrechte haben. Insofern ist der Begriff "Urheberrecht" eigentlich irreführend.

Und zum US-Urteil :
Merkwürdig find ich, dass das Verbot der Tauschbörsen Morpheus und Grookster jetzt kommt, wo M$ nun definitiv ein eigenes Angebot schaffen will .... :roll:
Das meiste ist urheblich geschützt.Mit Files die keinem Urheberrecht unterliegen,die meine ich auch nicht.
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Alt 22.05.2013, 13:20 # --
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