Zitat:
Aktuell wurde vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) der neue Gesetzesentwurf für eine Reform des Urheberrechts vorgestellt. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, aber schon jetzt zeichnet sich ab, dass der Mißbrauch von Urheberrechten, insbesondere das illegale Herunterladen von Musik- und Filmdateien noch stärker bekämpft werden soll...[...] Die Neufassung soll die Rechtslage klarer fassen:
* Weiterhin können ohne Umgehung des Kopierschutzes private Kopien gemacht werden.
* Das Angebot zum Download bleibt unzulässig.
* Der Download selbst bleibt unzulässig und ist zudem strafbar, wenn die Vorlage offensichtlich illegal ist.
In Zukunft werden illegale Nutzungen von Musik und Filmen in Tauschbörsen noch effektiver bekämpft werden:
* Durch anonyme Anzeigen können Musikfirmen die Staatsanwaltschaft und Polizei aktivieren.
* Die Ermittlungsbehörden können dann Provider zur Herausgabe von Kundendaten auffordern.
* Die Kundendaten gelangen in die Hände der geschädigten Musikfirmen.
* Die Musikfirmen können nunmehr gegen die illegale Nutzung auch zivilrechtlich durch kostenpflichtige Abmahnungen und Unterlassungsaufforderungen gegen illegale Nutzer vorgehen.
* Der Nutzer muss die strafrechtlichen Konsequenzen und die anwaltlichen Kosten der Unterlassungsaufforderung bezahlen. [...]
Die Wahrscheinlichkeit, wegen illegaler Nutzung von Internetangeboten verurteilt oder zu zivilrechtlichen Unterlassungen gezwungen zu werden, kann sich damit erheblich erhöhen
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Quelle+weiterlesen:
http://www.freenet.de/freenet/finanz...utz/index.html
Ich könnte Schröder gleich in die Fresse schlagen..........