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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 19.938
| Zwar war die Preisauszeichnung ein Irrtum (14,95 statt 699 Euro); trotzdem muss der Händler liefern: Das entschied das Amtsgericht Hamburg-Barmbeck. Der Händler ist aber bereits in Revision gegangen (Az. 822 C 208/03 und 328 S 24/04). Kompletter Artikel: Zwei Handys für 30 Euro |
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