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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
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| Die Eingabe einer Personalausweisnummer reicht nicht, um den Zugriff von Minderjährigen Porno-Seiten zu verhindern. So entschied das Berliner Kammergericht laut einer aktuellen Veröffentlichung der Entscheidung vom 26. April 2004. Kompletter Artikel: Pornoseiten müssen effektiv gesperrt sein |
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