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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 19.938
| Der Paketmann kommt, gierig wird die Verpackung aufgerissen und zutage tritt ... etwas, dass man mit Sicherheit so nicht bestellt hat. Bei Verträgen, die über Telefon oder Internet geschlossen wurden, kann man vom Vertrag zurücktreten. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft nun, ob dieses Widerrufsrecht auch bei Kaufverträgen gilt, die über eBay zustande gekommen sind. Kompletter Artikel: Rückgaberecht bei eBay? |
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