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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 19.938
| Vor einem Jahr wurde der so genannte "Erste Korb" des Urheberrechts vorgestellt. Darin wurde klargestellt, dass die Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten Werks auch in digitaler Form zulässig ist. Außerdem wurde es verboten, Kopierschutz zu umgehen. Software, die Kopierschutztechniken knacken können, wurden damit illegal. Kompletter Artikel: Urheberecht: Privatkopie bleibt bestehen, aber... |
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