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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
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| Textklau per Copy and Paste kann künftig teuer werden: Neben Schadensersatz können Opfer die Textdiebe auch auf Schmerzensgeld verklagen. In einem Urheberrechtsstreit entschied das Oberlandesgericht Frankfurt, dass die drei Beklagten dem Kläger neben 5100 Euro Schadensersatz noch mal dieselbe Summe als Schmerzensgeld bezahlen müssen. Kompletter Artikel: Gerichtsurteil: Schmerzensgeld wegen Textklau |
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