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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 19.934
| Drei Ebay-******** standen diese Woche vor Gericht und haben zum Teil empfindliche Strafen bekommen, unter anderem mehrere Jahre Gefängnis. Ist die Rechtsprechung gegen Ebay-******** berechtigt? Immerhin gibt es für Wiederholungstäter höhere Strafen als für manch einen Ersttäter in Sachen Kinderpornographie. Kompletter Artikel: Harte Strafen für Ebay-******** |
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