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Zitat von Druide
Der Lehrer hatte 2.000 Files und muss ebenfalls 10.000 zahlen ? Bzw nicht muss, sondern hat sich drauf geeinigt ??? Das wären 5 pro File !!! Glaub ich nicht ! Würde keiner machen ! |
Hier mal ein Zitat aus dem Spiegel-Artikel:
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Hochgradig irritiert zeigt sich Chan-jo Jun, der Anwalt des Stuttgarters, dagegen von Ton und Inhalt der IFPI-Mitteilung. Die dort zitierten Zahlen seien zum Teil nachweislich nicht richtig, der Ton, in dem über seinen Mandanten geschrieben werde, müsse man dahingehend überprüfen, ob er den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Sein Mandant behalte sich jedenfalls rechtliche Schritte vor.
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Und hier nochmal die hochoffizille und megaobjektive Pressemitteilung der IFPI, die nicht nur über den reinen Vorfall berichte, wie es Pressemittieilungen doch eigentlich tuen sollten, sondern auch gleich nur über über seine berufliche Auslastung philosophiert und ihn als Pägagogen in Anführungsstrichen hinstellt.
Zitat:
Pressemitteilung der Deutschen Phonoverbände/IFPI vom Mittwoch, 16. Juni, 10.33 Uhr:
"57-jähriger Realschullehrer im Raum Stuttgart muss 10.000 Euro Schadenersatz für 2.000 illegale Musikangebote in "Tauschbörse" zahlen
Strafverfahren läuft noch - Disziplinarverfahren folgt
Der 57-jährige Realschullehrer Kurt K. aus B. in der Nähe von Stuttgart ist in seinem Beruf offenbar nicht völlig ausgelastet: Er bot rund 2.000 Musiktitel illegal in einer "Tauschbörse" an. Auch die umfangreiche Aufklärungskampagne der Phonowirtschaft hat ihn nicht davon abgehalten.
Die Polizei führte Anfang Mai zur weiteren Beweissicherung eine Hausdurchsuchung in Anwesenheit der sachverständigen Ermittler der Hamburger proMedia GmbH durch. Hierbei wurden zwei Computer beschlagnahmt. Der Mann hat die Taten gestanden. Gefunden wurden außerdem nur 20 CD-Alben, so dass die Vermutung nahe liegt, dass der Lehrer weit mehr als 1.000 Titel, die er selber illegal anbot, schon aus illegalen Quellen heruntergeladen hatte.
Inzwischen verpflichtete er sich in einem Vergleich zur Zahlung von 10.000 Euro, die Verfahrenskosten und Schadensersatz decken. Das Strafverfahren läuft noch und kann in Kürze abgeschlossen werden. Die Höhe einer möglichen Strafe ist noch nicht absehbar. Vermutlich kommen darüber hinaus noch einige tausend Euro hinzu, die der Rechtsverletzer für seinen eigenen Anwalt zahlen muss. Darüber hinaus erwartet den "Pädagogen" wohl ein Disziplinarverfahren, denn er hat sich mit dem Bruch des Urheberrechtsgesetzes als Beamter nach seiner Treupflicht fragen zu lassen.
Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, sagt: "Es ist ein starkes Stück, dass ein Lehrer solche Taten begeht. Anstatt den Schülern ein positives Vorbild zu geben, verstößt er selbst vielfach gegen geltendes Recht und betrügt Künstler und Rechteinhaber um ihre Vergütungen. Gerade ein Lehrer sollte den Wert der Kreativität schätzen und ihn auch seinen Schülern vermitteln." |
..und wie schon im anderen Thread gesagt: ich denke die Musik, welche die Jugendlichen hören hat 1000mal mehr Einfluss auf deren Verhalten als jeder Lehrer. Vielleicht sollten die mal da ansetzen!!
wo die IFPI da grade mal wieder von Treupflicht eines Beamten spricht...
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Der wurde an seinem Arbeitsplatz von der anstehenden Hausdurchsuchung unterrichtet, bei der neben der Polizei auch ein "sachverständiger Ermittler der Hamburger proMedia GmbH" zugegen war. Die aber agiert im Auftrag der Phonoverbände und der deutschen Landesgruppe der Musiklobby IFPI - im Klartext: im Auftrag der klageführenden Partei.
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Genau das gleiche wie beim anderen Fall! Was soll einen so eine Vereinigung noch was von Recht und Ordnung erzählen können!?
edit///übrigens ist der Lieblingssatz von Lehrern ja bekanntlich: "Ich kopiere das mal eben"