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| Registriert seit: 04.11.2003
Beiträge: 514
| Ein Berliner Rechtsanwalt erstattete Strafanzeige gegen Dieter Bohlen wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (Vergehen strafbar nach §§ 106, 107, 108a UrhG). http://www.coverinfo.de/main.php -> Archiv ... ...hehe, ich träume gerade davon, daß die MI sich gegenseitig zerfleischt...gecoverten Mist gibt's ja zuhauf... na, wie wär's denn mit 'ner Abmahnwelle???...die ersten 4 Takte klingen ähnlich???...Alles klar... //edit:...für alle, die mal tiefer in die Materie einsteigen wollen... http://transpatent.com/gesetze/urhg.html |
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| | # 2 |
| studierender Saeufer :) Registriert seit: 05.06.2003 Ort: pforzheim d.c.
Beiträge: 999
| bei dem titel musste ich erst an deinen beitrag hier denken |
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...wieso denn bloß :binunsch: , das Bier, den Kinderwagen und die Passantin hab ich doch höchst professionell gerettet , nur das dämliche Öl hat dran glauben müssen...und mal ehrlich, wer kann denn schon immer die Spätfolgen abschätzen??? :fettgrin: