Tauschbörsennutzer unbeeindruckt von Klagewellen

Alt 23.04.2004, 12:29   # 1
seba79
 
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CFP: Tauschbörsennutzer unbeeindruckt von Klagewellen



Die jüngsten Klagewellen der Musikindustrie gegen Power-User von Online-Tauschbörsen in den USA sowie die ersten Strafanzeigen gegen deutsche Nutzer von Peer-2-Peer-Netzwerken haben den Siegeszug der kontroversen Download-Services nicht gestoppt. "Wir sehen einen weiteren Anstieg der Popularität von Diensten wie Kazaa, sowohl was die Nutzerzahlen als die Menge der angebotenen Dateien angeht", erklärte Eric Garland, Chef der US-Firma BigChampagne, auf der Konferenz Computers, Freedom & Privacy (CFP) in Berkeley. Sein Unternehmen analysiert das Nutzungsverhalten in P2P-Netzen.

Sämtliche Versuche der großen Labels, dem Treiben durch das Lobbying für verschärfte Copyright-Gesetze, Gerichtsverfahren, technische Blockaden oder Aufklärungskampagnen ein Ende zu bereiten, sind seiner Meinung nach gescheitert. Das einzig messbare Ergebnis der Bemühungen ist laut Garland bisher die stärkere Popularisierung der Tauschbörsen. "Nach unseren Erkenntnissen ist das Download-Volumen kontinuierlich auf über eine Milliarde Songs pro Monat gestiegen", nannte der Marktforscher konkrete Zahlen. Besonders gefragt seien dabei in jüngster Zeit Stücke, die eigentlich "exklusiv" über Apples kostenpflichtigen Download-Dienst iTunes verkauft werden sollen. "Innerhalb von 15 Sekunden nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung stehen die bei Kazaa ganz oben auf der Hitliste", wusste Garland zu berichten.

"Filesharing ist nicht mehr zu stoppen", resümierte auch Fred von Lohmann von der Electronic Frontier Foundation (EFF). Um an dem faktischen Online-Distributionsweg für Musik auch finanziell zu partizipieren, sollte die Musikindustrie daher pauschale Vergütungsmodelle unterstützen. Die EFF hat dafür jüngst einen Vorschlag unterbreitet, mit dem sie auf einen freiwilligen, kollektiven Lizenzansatz gegen Zahlung von Nutzerabgaben setzt. Mit dem über neue Verwertungsgesellschaften einzusammelnden und zu verteilenden Beträgen sollen die P2P-Netze von ihrem illegalen Touch befreit werden.

Der Druck auf die Industrie, sich nicht mehr gegen entsprechende alternative Kompensationssysteme für Künstler zu sperren, wächst momentan von vielen Seiten. Zahlreiche Wissenschaftler bevorzugen dabei aber Zwangslizenzen und verbindliche Vergütungsabgaben für Breitbandnutzer. Daniel Gervais, Professor an der Rechtsfakultät der University of Ottawa, rechnete auf der CFP vor, dass mit entsprechenden Pauschalabgaben jährlich problemlos 12 Milliarden US-Dollar eingespielt werden könnten. Das ist mehr, als die Labels momentan in den USA mit CD-Verkäufen umsetzen. Die Summe käme bereits zusammen, wenn Zweidrittel der Internetnutzer in den USA, Europa und Japan fünf Dollar im Monat, die Surfer in anderen wichtigen Musikmärkten einen Dollar und die afrikanischen Netznutzer 50 Cent in den großen Topf einzahlen würden.

Dass sich die Musikindustrie in nächster Zeit für solche Pauschalmodelle erwärmen wird, scheint allerdings überaus fraglich. Stattdessen mache sie sich dies- und jenseits des Atlantiks momentan verstärkt für die Kriminalisierung auch geringfügiger Urheberrechtsverletzungen stark, erläuterte Sarah Deutsch, Justiziarin des US-Internetproviders Verizon. Entsprechende Ansätze seien in Europa im Rahmen der umstrittenen Richtlinie zur Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum bereits diskutiert worden. In den USA sei ein Gesetz zur "Piraterie-Abschreckung" auf den legislativen Weg gebracht worden, das Gefängnisstrafen zwischen drei und fünf Jahren für P2P-Nutzer vorsehe, die illegal mehr als 1000 Songs auf ihre Rechner oder iPods geladen haben. Die Provider müssten gleichzeitig Filesharer erfassen, vorwarnen und umfangreiche Datenbanken aufbauen, auf die das US-Justizministerien zugreifen können soll. Deutsch entnervt: "Wir sind offen für jedes Modell, das Filesharing endlich von der Agenda bringt".
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Alt 23.04.2004, 12:33   # 2
seba79
Threadstarter
 
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Zitat:
In den USA sei ein Gesetz zur "Piraterie-Abschreckung" auf den legislativen Weg gebracht worden, das Gefängnisstrafen zwischen drei und fünf Jahren für P2P-Nutzer vorsehe, die illegal mehr als 1000 Songs auf ihre Rechner oder iPods geladen haben
Das ist doch mal nen gute Idee!
Nur wie sollen die Amies Platten kaufen, wenn 75% von ihnen im Knast sitzen

Ausserdem müssten die dann schon die Privatkopie bei Musik ganz abschaffen, denn ansonsten ist wohl kaum nochzuweisen aus welchen Quellen die Lieder stammen.
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Alt 23.04.2004, 13:18   # 3
redcloud
 
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Zitat:
Dass sich die Musikindustrie in nächster Zeit für solche Pauschalmodelle erwärmen wird, scheint allerdings überaus fraglich. Stattdessen mache sie sich dies- und jenseits des Atlantiks momentan verstärkt für die Kriminalisierung auch geringfügiger Urheberrechtsverletzungen stark
...damit schaufeln sie sich imho ihr eigenes Grab...

man könnte sich ja fast schon gemütlich zurücklehnen und dem gallopierenden Wahnsinn beim Sprung über die Klippe zusehen...
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Alt 23.04.2004, 13:33   # 4
HellDiver
 
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Gibt es eigentlich noch einen weiteren Bereich, in dem mit (potentiellen) Kunden so umgesprungen wird? Das Thema ist sicher schon 1000 mal durchgekaut worden, aber es ist und bleibt ein Dauerbrenner, solange sich die Einstellung der Musikindustrie nicht ändert.

3-5 Jahre Gefängnis für 1000 Songs? Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit? Gilt dieser Grundsatz in den USA nichts? Da kann ich ja gleich jemanden vergewaltigen, bei guter Führung & einem guten Anwalt bekomme ich da auch nicht viel mehr...vor allem bei einer schweren Kindheit, haha...

Ich höre fast nur noch Radio, meine CD-Sammlung werde ich jedenfalls nicht mehr groß erweitern, alles andere kann ich ja analog aufnehmen & ggfs. digitalisieren...

Greetz,
Hell
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Alt 23.04.2004, 13:49   # 5
Arbitrio
Gastposter
 
Was gibt's denn noch zu hören?
Bei den paar guten bands kann ich ja schon nimmer kaufen, weil's nix neues mehr gibt - nur noch Müll!

Also, ich sitze grade nur noch da und warte darauf, dass die Musikindustrie endlich Bankrott geht... (Denn eine andere Zukunft seh ich für diese Branche nimmer!)
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Alt 23.04.2004, 14:16   # 6
redcloud
 
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Manchmal habe ich schon das Gefühl, die MI wird vorgeschoben und in Wirklichkeit geht's im Hintergrund um Verschärfung von Urheberrechtsgesetzen auch in anderen Bereichen und um Aushebelung von Datenschutz.
Dann werden sich Abmahnvereine und andere wieder wie die Geier drauf stürzen...
Abzocke halt


... ...
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Alt 23.04.2004, 15:27   # 7
hobbyesel
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Es wird sicherlich noch eine Weile dauern bis die Musikindustrie endlich mal verstanden hat, dass man mit den ganzen Klagen die Filesharing User nicht verjagen oder einschüchtern kann.
Aber ein Klassenkamerad von mir hat jetzt schon panische Angst was bei KaZaA zu ziehen. Er ist einer der jenigen die ein Musikvideo runterladen und schon ängstlich aus dem Fenster gucken wann die Bullen endlich mal das Haus stürmen werden.Solche Leute bleiben aber zum Glück nur eine Ausnahme.Von mir wird die Musikindustrie auf jeden Fall kein Geld mehr bekommen(Außer bei dem nähsten Album von Linkin Park)
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Alt 23.04.2004, 17:10   # 8
death rin VR
 
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Zitat:
Zitat von HellDiver
3-5 Jahre Gefängnis für 1000 Songs? Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit? Gilt dieser Grundsatz in den USA nichts? Da kann ich ja gleich jemanden vergewaltigen, bei guter Führung & einem guten Anwalt bekomme ich da auch nicht viel mehr...vor allem bei einer schweren Kindheit, haha...
1000 Songs sind 100 CDs, das macht bei 17 Euro pro CD 17000 Euro, die du gestohlen hast. Versuch das mal anderswo als im Netz, dann siehst du, dass das durchaus verhältnismäßig ist, wenn nicht sogar zu milde. Ach ja: Dieses Beispiel mit der Vergewaltigung, welches zeigt, woraus dein Hirn gemacht ist (ein Haufen Scheisse), kannst du dir wirklich sonstwo hinstecken.
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Alt 23.04.2004, 17:46   # 9
seba79
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und wieviel Knast gibs noch gleich auf niveaulose Beleidigungen? :roll:

Klauen=man nimmt etwas von jemanden ohne Erlaubnis, was er darauf nicht mehr hat

kopieren=man vervielfältigt irgendetwas (von wem auch immer) was der ursprüngliche Eigentümer aber danach immer noch besitzt.

Also kopieren = Klauen ist einfahc Schwachsinn, Britney.

Sowohl juristisch als auch rein logisch betrachtet.
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Alt 23.04.2004, 18:21   # 10
_Macromonium_
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Zitat:
Zitat von death rin VR
1000 Songs sind 100 CDs, das macht bei 17 Euro pro CD 17000 Euro, die du gestohlen hast.
1. Auf einer CD sind durschnittlich 13-15 Songs
2. Gibts die meisten für ~15€
Aber nur nebensächlich, "klauen" tut man trotzdem genug.

Achja:

17*100 =17 000?
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Alt 23.04.2004, 18:39   # 11
THE ONE
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Meine Meinung zum Thema ist schnell gesagt:

Wir sperren keine Menschen ins Gefängnis für Verhaltensweisen, deren Schadenswirkung bis jetzt nicht mal belegt ist, sondern nur interessensgeleitet behauptet wird.

Sollte die Gesellschaft dennoch der Überzeugung sein, solche Verhaltensweisen zu sanktionieren (dieses Recht hat eine Gesellschaft durchaus) weil sie gegen gesellschaftsstabilisierende ethische Prinzipien verstossen, dann kann eine geringfügige Strafe auch immer nur in einem Ausgleich gegenüber der ganzen Gesellschaft bestehen (z.b gemeinnützige Arbeit leisten). Besondere Schadensersatzforderungen einzelner Gruppen können hieraus nicht abgeleitet werden.
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Alt 23.04.2004, 18:43   # 12
HellDiver
 
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@ Death-ich-bin-so-toll

Hab ich dich irgendwo in irgendeinem Thread beleidigt? Ich glaube nicht...
Ich bin gewiß keine Vergewaltiger oder ein Befürworter für dessen Straffreiheit, aber hast du eine vage Vorstellung von schwarzem Humor und überzogener Satire? Nur, damit deutlicher wird, was man auszudrücken versucht? Liest du Zeitung? Weißt du, nach welcher Zeit ein Vergewaltiger unter Umständen wieder auf freiem Fuß ist? Daß eine "schwere Kindheit" oft als mildernder Umstand gewertet wird?
Oder um näher am Thema zu bleiben, vielleicht hast du ja mitbekommen, welche Strafen Topmanager nach Veruntreuung von Firmengeldern (was nichts anderes bedeutet, als daß sie es gestohlen haben...nur so als Hinweis) bekommen haben. Die lachen über deine 1700 €, dafür bekommt man ja nicht mal nen Urlaub :eyegrazy: Da geht es um Millionen, ergo auch um lebenslänglich! Äh, wohl doch nicht...die bekommen auch nur ein paar Jahre, da ist mir ein Denkfehler unterlaufen...oder etwa dir?!?

Stell dir vor, du wirst erwischt, mit deinen 1000 CDs in der Tasche, alle natürlich von BMG Records geklaut BMG klagt dich an...just zu diesem Zeitpunkt stellt sich heraus, daß Herr Steinkamp (Präsident, beurlaubt) Millionen aus der Firmenkasse entwendet hat. Deine Verhandlung findet direkt vor seiner statt, am Ende bekommst du 4 Jahre, er nur 3, weil er während der Verhandlung weinen mußte...er kann sich nämlich nicht daran erinnern, wo das Geld versteckt ist. Das bereut er zutiefst- und Reue vor Gericht wirkt immer strafmildernd. Ins gleiche Gefängnis kommt ihr sowieso nicht, weil er ein Wirtschaftskrimineller mit gewissen Privilegien ist, du nur ein kleiner gemeiner Dieb, der in der Dusche in Zukunft für die Seife zuständig ist. Ist das gerecht?

Also, schreib was zum Thema, aber bleib sachlich oder wenigstens lustig, ansonsten werde ich dich in Zukunft einfach ignorieren.

@Macro

Das mit den 17000€ geht schon in Ordnung, Death ist deswegen auch der Lieblingskunde diverser Plattenhändler

Greetz,
Hell (der mit dem S-C-H im Hirn)
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Alt 23.04.2004, 19:12   # 13
redcloud
 
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mit death zu diskutieren erübrigt sich, der hat sogar seine legalen mp3s von der Platte geputzt aus Angst, daß Staatsanwalt und Polizei die nicht von seinen illegal gezogenen unterscheiden können, naja...

ich habe echt nix gegen eine angeregte bis heftige Diskussion
nur langsam gehen mir die Beleidigungen von death echt auf die Nerven...
...wer's nötig hat sone Dinger rauszuhauen, hats nötig...
ein besseres Verständnis seines Standpunktes kann er so auf jeden Fall nicht erreichen und wahrsch will er es auch gar nicht

also am besten einfach ignorieren...
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Alt 24.04.2004, 12:53   # 14
_Macromonium_
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Zitat:
Zitat von redcloud
mit death zu diskutieren erübrigt sich, der hat sogar seine legalen mp3s von der Platte geputzt aus Angst, daß Staatsanwalt und Polizei die nicht von seinen illegal gezogenen unterscheiden können, naja...
Hm.
Ich schneide seit über nem Jahr Webradio mit. Hab dadurch hunderte MP3s verschiedenster Kategorien. Legal!
Aaaber: Woher wollen die später wissen, dass ich die legal aus nem Webradio hab und nicht von einer Tasuschbörse? An den Hashes des Webradios sicher nicht, muss ja leider bei 90% der MP3s Hand anlegen und diese zurechtschneiden und Fadeins/-outs reinbasteln... Das würde mich nun wirklich mal interessiern! Wenn die das echt nicht unterscheiden können ?! :spy:

edit: Nach dem Durchlesen hab ich gemerkt, dass sich das "später" anhört, als würden die bald kommen tun sie aber denk ich mal mit großer Sicherheit nicht. Aber trotzdem, will nur mal den worst case durchspielen :wink:
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Alt 24.04.2004, 12:57   # 15
Mikesch1
 
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@ HellDiver

das mit den teilweisen grotesken Urteilen hängt ganz einfach da dran, dass unser BGB vor 100 Jahren unter anderen Prioritäten vom Gesetzgeber erlassen wurde. Mag damals ganz gut gewesen sein, aber unser demokratischer Rechtsstaat kriegt eine grundlegende Reform ganz einfach nicht auf die Reihe. Für eine kleine Änderung brauchst du 20 Jahre weil ständig irgendwelche Wahlen und sonstiger Kram alles behindern und letzendlich vom Gesetzgeber soviel Murks gemacht wird, der meistens beim BGH endet und alles von vorne beginnt
Schöne neue Welt :wink:
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Alt 24.04.2004, 14:19   # 16
seba79
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Zitat:
Zitat von _Macromonium_
Zitat:
Zitat von redcloud
mit death zu diskutieren erübrigt sich, der hat sogar seine legalen mp3s von der Platte geputzt aus Angst, daß Staatsanwalt und Polizei die nicht von seinen illegal gezogenen unterscheiden können, naja...
Hm.
Ich schneide seit über nem Jahr Webradio mit. Hab dadurch hunderte MP3s verschiedenster Kategorien. Legal!
Aaaber: Woher wollen die später wissen, dass ich die legal aus nem Webradio hab und nicht von einer Tasuschbörse? An den Hashes des Webradios sicher nicht, muss ja leider bei 90% der MP3s Hand anlegen und diese zurechtschneiden und Fadeins/-outs reinbasteln... Das würde mich nun wirklich mal interessiern! Wenn die das echt nicht unterscheiden können ?! :spy:
wie das beim Aufzeichnen ausm Webradio ist weiss ich ncht, vielleicht haben die Lieder dann irgendwelchen anderen Merkmale als gerippte oder was weiss ich..keine Ahnung..ist im Grunde auch egal.
Denn du kannst auch 20Mio copyrightgeschützte MP3s auf deinem PC haben und dazu kein Original besitzen, ohne irgendetwas zu füchten zu müssen.
Es sind bei Musik Privatkopie zulässig und unter Freunden ist das Sharen von Musik absolut legal! Und dass du diese Sachen aus einer illegalen Quelle hast ist nciht nachweissbar im Nachhinnein.
Darum meinte ich ja, wenn dann müssten sie die Privatkopie bei Musik komplett abschaffen, wenn die jemanden dafür belangen wollen. :wink:
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Alt 24.04.2004, 16:18   # 17
_Macromonium_
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Benutzerbild von _Macromonium_
 
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Ja gut, müssen die mir nur beweisen, dass sie aus einer illegalen Quelle stammen oder muss ich nicht auch beweisen, dass sie es nicht tun?

Ich glaub ganz so einfach ist es nicht. Wenn man gefragt wird, von welchem Freunden, was sagt man denn dann?
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Alt 24.04.2004, 16:22   # 18
fischdarm
 
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Solange noch "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt, müssen die dir alles nachweisen...
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Alt 24.04.2004, 16:46   # 19
seba79
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Ich sehe das genauso wie Fischdarm :wink:

Bei den Besitz von MP3s alleine(egal woher sie stammen) hat man denke ich absolut nichts zu befüchten und kommt sicherlich auch nicht in die Verlegenheit was nachweisen zu müssen. Denn die erlaubte Privatkopie ist ja der Grund warum man auf jeden Sch**ss GEMA-Gebühren zahlt, eben auch auf unsere Festplatten.
Als das neue Urheberschutzgesetz in Kraft trat, war übrigens einer von PC-Welt im Interview bei N24, der sagte, dass man sogar aus der Bücherei oder Videothek CDs und Filme ausleihen könnte und es legal wäre diese zu kopieren, wenn dabei kein Kopierschutz umgangen wird..und wenn dann nur anolog. Da es sich um rechtsmässige Kopiervolagen handelt.
Und im Grunde ist es auch genau das was die IFPI auf ihrer HP sagt. Sie sagt, das was man kopiert darf nicht aus "illegalen Quellen" stammen und es muss von einer rechtmässig Hergestellten Kopiervolage stammen. Beide Sachen wäre bei einer CD aus der Bücherei oder DVD aus der Vidoethek doch gegenben....und die kannste dir genauso aufm PC rippen...


Bei Software, den neusten Kinofilmen oder illegalen Bootlegs würde es da sicher anders aussehen.
Beim ersten sich nur Sicherheitskopien zulässig, also muss man im Besitz des Originals sein und die anderen beiden sind rechtswidrig erstellte Kopiervorlagen, also sind da auch logischer Weise Privatkopien illegal :wink:


PS: das war natürlich alles für Deutschland jetz...dieses Gesetz soll ja in den USA durchgesetzt werden...vielleicht siehts da ja anders aus :wink:
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Alt 25.04.2004, 00:31   # 20
Mikesch1
 
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@ Macro

du kannst doch ruhig sagen, daß du die von Casa hast :wink:
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Alt 26.05.2012, 07:30 # --
News Flash
 
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