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| studierender Saeufer :) Registriert seit: 05.06.2003 Ort: pforzheim d.c.
Beiträge: 999
| 488 jahre deutsches reinheitsgebot Reinheitsgebot Das Reinheitsgebot wurde am 23. April 1516 von Herzog Wilhelm IV. von Bayern vor dem Landstädtetag (eine Zusammenkunft von Landadel und Ritterschaft) zu Ingolstadt für alle bayerischen Brauer verordnet. Es hat folgenden Wortlaut: Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll: Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von MIchaeli bis Georgi ein Mass (bayerische = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugekförmiges Geschirr fü Flüssigkeiten = nicht ganz eine Mass) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Mass für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller (Heller = gew&ooml;hnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten aufgeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Mass ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (= enthält 60 Mass) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemanden erlaubt und unverboten sein, die Mass oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken. quelle: http://www.weizenglas-sammler.de/ges...eitsgebot.html so darauf erhebe ich meine flasche gefüllt mit feinstem gerstensaft! ![]() ein prosit dem ältesten lebensmittelgesetz der welt! |
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| Urgestein Registriert seit: 04.08.2002
Beiträge: 3.466
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| | # 12 | ||
| Registriert seit: 04.11.2003
Beiträge: 514
| _Macromonium_ hat folgendes geschrieben: Zitat:
...Ku'dorf ...grinz!!...hab da in der Ecke mal gewohnt.. achja, gibs auch hier inne Großstadt, kleine aber feine Brauereien, z.B.: Köigin-Luise-Bräu direkt am Schloß Charlottenburg...Bier im Steinkrug...wird unaufgefordert solange nachgeschenkt, bis du es schaffst, den Deckel auf den Krug zu legen...und dazu ne deftige Brotzeit...und das in Berlin :wink: | ||
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| | # 13 |
| Unser Jimi Registriert seit: 01.04.2003
Beiträge: 1.361
| noch mal zum Tag des deutschen Bieres, die nächste Pleite steht ins Haus, bei der Fußball-WM in Deutschlanbd darf in den Stadien kein deutsches Bier verkauft werden, nur dieses amerikanische Budweiser Gesöff, das ist doch wohl der Hammer, oder? |
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| | # 14 | |
| studierender Saeufer :) Threadstarter Registriert seit: 05.06.2003 Ort: pforzheim d.c.
Beiträge: 999
| Zitat:
jo kleine regionale brauereien sind spitze! und diese nachschenkpraxis hab ich in meiner stammkneipe auch schon so gut wie eingeführt... zumindest wenn ich an der bar sitz! | |
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| | # 16 | |
| Gastposter | Zitat:
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| | # 19 |
| studierender Saeufer :) Threadstarter Registriert seit: 05.06.2003 Ort: pforzheim d.c.
Beiträge: 999
| naja guinnes wirkt wenigstens im vergleich zu dem labbrigen amibier! das kann man im sommer als erfrischungsgetränk nehmen! andererseits fällts den hooligans damit schwer sich zu besaufen, dann gibts schon weniger randale! :eyegrazy: |
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