| | # 9 |
| Registriert seit: 02.10.2003
Beiträge: 1.371
| Und selbst wenn sie rausfinden mit welchem PC das Ganze geladen wurde. Die können einem unmöglich nachweisen, dass man selbst die Lieder runtergeladen hat und nicht der Vater, die Mutter oder der kleine Bruder. Und dann Im Zweifel für den Angeklagten.... |
| | # 11 |
| Registriert seit: 02.10.2003
Beiträge: 1.371
| Die MI vielleicht aber ein Gericht sicher nicht. Solange nicht zweifelsfrei geklärt ist, dass DU die Lieder geladen hat, kann dich kein Gericht verurteilen. Und da Familienmitglieder nicht gegeneinander aussagen müssen... Hört sich jetzt vielleich ein bischen komisch an, aber vor einiger Zeit war ein Fall in den Medien, in denen ein kleines Kind von seinen Eltern misshandelt wurde. Aber es konnte nicht nachgewiesen werden wer der beiden Eltern das gemacht hat. Und am Ende sind beide straffrei weggekommen. Das einzige was die in so einem Fall machen können, ist die MP3s zu löschen. /edit ne Kleinigkeit vergessen |
| | # 12 |
| Urgestein Threadstarter Registriert seit: 04.08.2002
Beiträge: 3.466
| Hm, das klingt irgendwie unglaublich... Ich bin mir todsicher, dann man dafür trotzdem bestraft werden kann... irgendwie muss das ja geschehen, es können doch nicht alle Straftaten, die zu Hause begangen werden, unbestraft bleiben |
| | # 13 |
| Registriert seit: 02.10.2003
Beiträge: 1.371
| Hab das auch erst nicht glauben können Such jetzt schon ein bischen kann aber Leider keinen Link zu dem Fall finden. Vielleicht kann sich ja noch jemand anderes dran erinnern. Und wenn man das Ganze logisch betrachtet ist es eigentlich auch klar. Im Zweifel für den Angeklagten. Dein PC ist auch für andere zugänglich also ist es nicht zweifelsfrei. Deshalb dürften sie dich eigentlich nicht deswegen verurteilen. Allerdings könnten sie Indizien nutzen, z.B. das du der einzige bist der in der Lage ist nen PC anzuschalten, aber wie weit sowas in nem Prozess verwendet wird weiß ich auch nicht. Bin ja kein Jurist. Wenn jetzt allerdings deine ganze Schulklasse sagt, dass du sie immer mit allem versorgst hast du natürlich trotzdem Pech gehabt... |
| | # 14 | |
| Netzweltpionier Registriert seit: 07.12.2002 Ort: Em Alde Nüss
Beiträge: 2.517
| Zitat:
Anders ist es mit dem Schadensersatz, den die Rechteverwerter der Musikindustrie geltend machen werden. Hier wird der herangezogen, der die Verantwortung trägt, im Zweifelsfall der Besitzer des Rechners.
__________________ | |
| | # 15 |
| Registriert seit: 28.10.2003
Beiträge: 65
| Aber wie kann einem denn nachgewiesen werden, dass man sich Musik gezogen hat. Da müssten einem die Ermittler doch wochenlang (wie auch immer?!) für beobachten. Und selbst wenn ich die Platte voll Musik hätte, könnt ich/man da nicht sagen das man sich ebensolche von den Originalen (die von nem Freund geliehen waren) auf die Platte geladen habe um sie z.B. fürn mp3-player verwenden zu können? Wie del schon sagte sind Screenshots vor Gericht nicht zugelassen, insofern wie funzt sowas? Wär interessant wenn jemand mir das mal ein büschen erklären könnte. |
| | # 16 |
| Registriert seit: 02.10.2003
Beiträge: 1.371
| Die werden in p2p Börsen nach bekannten Lieder suchen. Ein paar Testweise ziehen, dabei werden sie die IP-Adresse sehen und das ganze dann melden. Dann gibts ne Hausdurchsuchung, der PC wird mitgenommen und untersucht. So wird es denk ich mal laufen. Es kommt natürlich immer drauf an ob die Staatsanwälte mitspielen. Die haben bestimmt auch wichtigere Sachen zu tun als kleine Kinder wegen ein paar hundert MP3s zu verknacken. Zu beweisen das die Lieder runtergeladen sind, ist denk ich mal nicht so einfach. Aber wenn die ein Temp Folder mit ziemlich vielen MP3s und noch nicht beendeten Downloads finden, kann das die Anklage als Indiz nehmen, dass auch die anderen MP3s gezogen worden sind. Aber da sollte sich lieber mal ein richtiger Jurist zu äußern. |
| | # 17 |
| Registriert seit: 21.04.2003
Beiträge: 1.706
| Hausdurchsuchung und was weiss ich ist glaube ich mehr als übertrieben Ich denke das läuft mehr wenn überhaupt was kommen sollte wie in den USA ab, das man ne Meldung bekommt dass man im Verdacht steht dieses oder jenes gamacht zu haben und man solle sich dazu äussern... Dort gab es wegen dieser Sache keine einizige Hausdurchung und auch bisher kein Gerichtsurteil. |
| | # 18 |
| Registriert seit: 02.10.2003
Beiträge: 1.371
| Hier gelten aber Screenshots etc. nicht als Beweis. Ohne sichergestellte MP3s auf der Platte/CDs läuft da überhauptnichts. =>also muss es Hausdurchsuchungen geben Und im Amiland hat es keiner auf einen Prozess ankommen lassen, weil im Falle einer Niederlage exorbitante Strafen auf sie zugekommen wären. (Wie war das nochma? 150.000$ pro Song?) Hier is das anders. Ich denke nicht das eine Strafe über dem regulären Ladenpreis liegen würde. Vielleicht zur Abschreckung das doppelte, aber das ist ja immernoch viel billiger... =>Der ein oder andere lässt es vielleicht auf einen Prozess ankommen |
| | # 19 |
| Registriert seit: 21.04.2003
Beiträge: 1.706
| Wer sagt denn das im Amiland Screenshots als Beweis gelten? Das muss immer noch ein Gericht entscheiden ob so was zulässig ist und das ist bisher nciht passiert. Und das nicht alle der User in den USA diese Klagen hinnehmen und sich sehr wohl auf einen Prozess einlassen siehste an "NY-Fashiongirl" und der Mutter die der RIAA wegen erpresserischen Methoden verklagt hat. Wenn die MI morgen 100 Klagen einreichen würden gäbe es 100 Hausdurchsungen oder was ...wieviel Zuhälterringe müssen die wohl dafür laufen lassen Ich denke das ist völlig utopisch...aber wir werden sehen Achja..wenn Screnshots und so ziemlich alles andere nicht als Beweis zählt, wie wollen die denn irgendjemanden davon überzeugen das eh schon knappe Personal überhaupt einen Hausdursuchung oder sonst irgendwas veranstalten zu lassen? |
| | # 20 | |||
| Registriert seit: 02.10.2003
Beiträge: 1.371
| Zitat:
Wie gesagt keiner hat sich aus Angst vor den hohen Strafen auf einen Prozess eingelassen Zitat:
Falls sie verliert muss sie nicht Millionenbeträge an die RIAA zahlen, sondern nur ihre Anwaltskosten. Aber sie hat keinen Prozess mit der RIAA wegen der runtergeladenen Lieder geführt. Zitat:
Ein Staatsanwalt hat bestimmt besseres zu tun als kleine Filesharer zu jagen.... Aber das ist genauso wie bei Tonbandaufnahmen Die sind vor Gericht auch nicht verwertbar, aber einen Staatsanwalt kannst du damit vielleicht überzeugen Ermittlungen einzuleiten | |||
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