| | # 1 | |
| Spambot #DerEwigLetzte Registriert seit: 20.05.2003
Beiträge: 2.844
| hier die warschinlichsten kandidaten was haltet ihr von denen bzw wen findet ihr warscheinlicher ? postet einfach ma alles Zitat:
ursprung: http://mp3-world.net/d/forum/viewtop...=127222#127222 | |
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| | # 7 |
| Registriert seit: 08.07.2003 Ort: Borgholzhausen
Beiträge: 1.103
| Es ist entschieden ... Präsidenten-Duell: Schwan gegen Köhler Es ist vollbracht: Das wochenlange Gezerre um die oder den geeigneten Nachfolger von Bundespräsident Johannes Rau ist beendet. Union und FDP einigten sich in einer nächtlichen Sitzung auf den Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF), Horst Köhler. Die rot-grüne Koalition will Politikwissenschaftlerin Gesine Schwan als Kandidatin ins Rennen schicken. Stand: 04.03.2004 12:50 Uhr http://www.tagesschau.de/aktuell/mel...1_REF1,00.html ![]() ![]() Da die CDU/CSU mit der FDP ja die mehrheit in der Bundesversammlung hat wird es wohl der Herr Köhler werden. |
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| | # 8 | |
| Netzweltpionier Registriert seit: 07.12.2002 Ort: Em Alde Nüss
Beiträge: 2.517
| Zitat:
Rau kann man getrost schnell vergessen; dabei hatte ich mir von ihm viel mehr versprochen ...
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| | # 10 |
| Unser Jimi Registriert seit: 01.04.2003
Beiträge: 1.361
| gut finde ich an beiden, dass mehr oder weniger politikfremde Personen jetzt aufgestellt sind und nicht, wie bei Rau, jemand, dem man aus taktischen Gründen einen Posten zuschieben wollte. Wer von den beiden is mir Wurscht, eine Frau wäre sicher gut gewesen, aber sooo wichtig ist das Amt nun auch nicht |
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| | # 13 |
| Registriert seit: 13.11.2002
Beiträge: 769
| mal ne gaaaanz andere Frage für was brauchen wir denn überhaupt sowas :eyegrazy: :eyegrazy: für paar verdammt teure Sonntagsreden und sich die Welt angucken :eyegrazy: :wink: in meinen Augen is das blanke Geldverschwendung und das Gezerre drum rum :evil2: :x D ist zur Zeit die Lachnummer in so ziemlich allen Belangen |
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| | # 17 |
| Netzweltpionier Registriert seit: 07.12.2002 Ort: Em Alde Nüss
Beiträge: 2.517
| Nun ja, vordergründig fallen immer die Repräsentationsaufgaben ins Auge. Das könnten sicher auch andere machen. Aber eine der Hauptaufgaben besteht darin, Regierungspolitiker in ihr Amt zu rufen, und bei Bedarf auch wieder zu entlassen. Insbesondere letzteres würden die kaum selber machen.
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| | # 18 | |
| Registriert seit: 13.11.2002
Beiträge: 769
| Zitat:
) zu tun. Er drückt Ihnen doch nur das formale Schriftstück in die Hand, daß könnte auch der Bundestagspräsident machen. Dann lieber doch wieder einen König | |
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| | # 19 |
| Unser Jimi Registriert seit: 01.04.2003
Beiträge: 1.361
| Der Prüsident hat überhaupt keine Befugnis, er gibt den Ministern und anderen die Ernennungsunrkunde, (oder Entlassungsurkunde) er unterschriebt Gesetze, kann das theoretisch auch verwehren, weas aber bisher nur einmal passiert ist. Er verleiht Orden (Bundesverdienstkreuz für Druiden) |
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| | # 20 |
| Nordlicht Registriert seit: 23.07.2003 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 566
| Hier ein Auszug aus bund.de: Der Bundespräsident hat die üblichen Funktionen eines Staatsoberhauptes. Dazu gehören: Die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen; nach innen durch sein öffentliches Auftreten bei staatlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, durch Reden bei besonderen Anlässen, durch Besuche in den Bundesländern und Gemeinden; nach außen durch Staatsbesuche und den Empfang ausländischer Staatsgäste; Die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland: durch Unterzeichnung der Verträge mit anderen Staaten; durch förmliche Bestellung (Beglaubigung) der deutschen diplomatischen Vertreter und die Entgegennahme der Beglaubigungsschreiben der ausländischen Diplomaten. Bei der Wahrnehmung weiterer Rechte kann der Bundespräsident nicht selbständig, sondern nur im Zusammenwirken mit anderen Verfassungsorganen handeln. Seine Anordnungen und Verfügungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister (Art. 58 GG). Damit übernehmen diese die politisch-parlamentarische Verantwortung, der Bundespräsident trägt keine unmittelbare Verantwortung. Das gilt für die: Unterzeichnung (Ausfertigung) von Gesetzen (Art. 82 GG): Der Bundespräsident muss sie unterzeichnen. Umstritten ist, wie weit sein Recht zu prüfen reicht, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist; 1991 hat sich beispielsweise Bundespräsident von Weizsäcker geweigert, das Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung zu unterzeichnen, weil nach Art. 87 GG die »Luftverkehrsverwaltung in bundeseigener Verantwortung geführt« wird. Ernennung von Bundesministern (Art. 64 GG): Der Bundespräsident muss die vom Bundeskanzler vorgeschlagenen Bundesminister ernennen und entlassen; er kann lediglich Bedenken gegen einen Ministerkandidaten geltend machen, ablehnen könnte er ihn allenfalls wegen Amtsmissbrauchs oder Straftaten. Ernennung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, Offizieren und Unteroffizieren (Art. 60 Abs. 1 GG): Auch hier wird der Bundespräsident den Vorschlägen der Regierung oder anderer Verfassungsorgane folgen, außer bei extremen Fehlentscheidungen; Bundespräsident Lübke hat beispielsweise die Ernennung eines Bundesrichters wegen dessen NS-Vergangenheit abgelehnt. Der Bundespräsident übt nach Art. 60 Abs. 2 GG für den Bund das Begnadigungsrecht aus. Politisch eigenständig handeln kann der Bundespräsident in bestimmten parlamentarischen Krisensituationen: Erhält bei der Kanzlerwahl ein Kandidat auch im dritten Wahlgang nicht die absolute, sondern nur die einfache Mehrheit, kann der Bundespräsident ihn zum Kanzler einer Minderheitenregierung ernennen oder den Bundestag auflösen und Neuwahlen herbeiführen (Art. 63 Abs. 4 GG). Angesichts stabiler Mehrheiten ist dieser Fall bisher nicht eingetreten. Findet der Bundeskanzler bei einer Vertrauensabstimmung keine Mehrheit, kann der Bundespräsident auf Antrag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen (Art. 68 GG). Also, wie alle schon sagten, nicht gerade viel Macht. Aber eine starke Persönlichkeit (nicht wie Rau) kann in diesem Amt auch durch entsprechende Reden den Parteien politisch ins Gewissen reden (siehe z.B. Weizecker und Herzog). |
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