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| Ehemaliger Mod Registriert seit: 31.08.2002 Ort: im Schwabenländle
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| "Bye, bye, Privatkopie Die vom Bundestag beschlossene Novelle des Urheberrechts ist auf ein äußerst geteiltes Echo gestoßen. Während die Phonoverbände zugleich jubeln und meckern, protestieren weite Teile der IT-Szene. So richtig glücklich scheint nur Brigitte Zypries. Der Bundestag hat am Freitag mit breiter Mehrheit und nur gegen die Stimmen der FDP das vom Europäischen Parlament zwingend eingeforderte und seit Dezember letzten Jahres überfällige neue Urheberrechtsgesetz beschlossen. Die Gesetzesnovelle soll das völlig veraltete Recht aus der "Papierepoche" den Anforderungen des digitalen Zeitalters anpassen. Die bis zuletzt heftig umstrittene Novelle wurde mit einem äußerst zwiespältigen Echo begrüßt. Während die Phonoindustrie jubelt, weil die Novelle praktisch alles verbietet, was mit dem Begriff "Kopie" zu bezeichnen ist, schlagen Vertreter der IT-Industrie die Hände über dem Kopf zusammen. Sehr diplomatisch begrüßen etwa Vertreter der Druckerhersteller die Ankündigung, dass der Rechtsausschuss des deutschen Bundestages den zweiten Teil der Reform des Urheberrechtes schnell in Angriff nehmen wolle. Im Klartext ist das ein deutlicher Kommentar: Der erste Teil ging aus Perspektive der Druckerhersteller in die Hose, denn wichtige Fragen wie die Kennzeichnungspflicht für urheberrechtlich geschützte Werke oder die geplanten Kopierabgaben sind nach wie vor offen. Obwohl die Novelle die Privatkopie nicht generell verbietet, erlaubt sie den Rechteinhabern zugleich, genau das an des Gesetzgebers statt im Rahmen von Nutzungsbedingungen zu tun: Bye, bye, Privatkopie. Und nicht nur die privaten Nutzer erleben Einschränkungen ihrer Rechte, auch den Herstellern kopierfähiger Geräte steht Ungemach ins Haus. Das betrifft nicht nur die Hersteller von Druckern oder CD-Brennern, sondern auch die von Computern, Handys, Speichermedien, Scanner und Faxgeräten. Das aber sei schlecht für den Kunden, rechnen die Druckerhersteller vor, denn geplant sei beispielsweise eine Abgabe von 20 Euro pro Tintenstrahl-Drucker. "Multifunktionsgeräte" könnten mit einer Abgabe von 38 Euro belegt werden. Das wiederum sind Summen, die die Industrie über die Preise an die Kunden weitergeben müsste: Zu gering sind die Verdienstspannen. Diese Abgaben, argumentieren die Industrievertreter, erlaube das Gesetz auf Grundlage einer bloßen Unterstellung: Nur, weil ein Gerät dazu in der Lage sei, Kopien zu schaffen, werde unterstellt, das dieses auch dazu genutzt werde, urheberrechtlich geschütztes Material zu kopieren - und den Nutzern werde präventiv und pauschal in die Tasche gegriffen." Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/polit...244345,00.html |
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