Rot-grüner "Kompromiss" fürs digitale Kopieren

Alt 13.03.2003, 16:13   # 1
austria123
 
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Rot-grüner "Kompromiss" fürs digitale Kopieren

Im erbitterten Streit um die Urheberrechtsnovelle hat die rot-grüne Regierungskoalition nach der Anhörung Ende Januar jetzt ihre Marschrichtung festgelegt. Große Änderungen am Kabinettsentwurf sind demnach nicht mehr zu erwarten, obwohl diese von den unterschiedlichsten Lagern mit Nachdruck angemahnt worden waren. Einige Zugeständnisse an die Medienindustrie haben Fraktionsexperten von Rot-Grün allerdings noch aufgenommen. Netzpolitiker beider Parteien sprechen deshalb von einem "schmerzhaften Kompromiss". Stark konfliktbeladene Fragen wie die Durchsetzung der Privatkopie im digitalen Zeitalter hat die Koalition auf die für Herbst angekündigte zweite Reformstufe verschoben.

Am Mittwoch hatte die CDU/CSU-Fraktion noch einen umfassenden Änderungsantrag in den Bundestagsausschuss für Kultur und Medien eingebracht. In dem Papier, das heise online vorliegt, machte sich die Union für die ersatzlose Streichung des als "Wissenschaftsklausel" bekannten Paragraphen 52a des Urheberrechtsgesetzes stark. Er enthält eine Regelung, wonach bereits veröffentlichte Werke Schülern, Studenten und Wissenschaftlern, etwa in einem Intranet, zugänglich gemacht werden können, ohne dass eine Genehmigung des Urhebers erforderlich ist. Medienkonzerne und Industrieverbände hatten diesen Paragraphen als "Enteignung" angefeindet. Ganz in diesem Sinne fürchtete die CDU/CSU, dass für Schulbuch- und Wissenschaftsverlage "ein ganzer Primärmarkt zusammenbricht", wenn diese in Zukunft einfach gescannt würden.

Die Kampagne der Verlagskonzerne ging an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nicht ganz vorbei. Dem neuen, von Rot-Grün im Bildungsausschuss abgesegneten Änderungstext nach müssen Lehrer in Zukunft ein Einverständnis von den Schulbuchverlagen einholen, wenn sie Auszüge aus den Werken in ihre eigenen E-Learning-Materialien einbinden wollen.

"Die Einschränkung war für das Überleben der gesamten Regelung notwendig", begründet Jörg Tauss, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Berichterstatter des Kultur- und Medienausschusses, die Formulierung. Nur so bleibe 52a insgesamt erhalten. Bildungs- und Forschungseinrichtungen sollen damit "kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften" für begrenzte Personenkreise auch online anbieten dürfen. Das gilt auch -- entgegen der Wünsche der Filmlobby -- für cineastische Werke. Dort dem "Kompromissvorschlag" zufolge aber nur, wenn diese bereits zwei Jahre oder mehr auf dem Buckel haben.

Das Recht auf die Privatkopie wollte die Union zwar nicht gänzlich abschaffen. Sie drängte aber -- gemäß der Wünsche der Verwerter -- darauf, nur noch Vervielfältigungen aus "legalen Quellen" zuzulassen. Diesem Ansinnen erteilte Rot-Grün genauso eine Absage wie der Ausnahme von Bild- und Tonträgern von der Möglichkeit, für die Anfertigung von Kopien auch auf die Hilfe von Dritten aus dem persönlichen Umfeld in Anspruch zu nehmen. Denn die Forderungen der CDU/CSU würden, so Tauss, "Millionen von rechtstreuen Nutzern entweder potenziell kriminalisieren oder einer kalkulierten Rechtsunsicherheit aussetzen." Auch hätte damit die Spaltung der Gesellschaft in versierte Kopierkünstler und technisch unbedarfte Begünstigte gedroht.

Entgegen der Pläne der Bündnisgrünen und der Forderungen von Verbraucherschützern und Nutzervertretern werden allerdings keine verbrieften Rechte zur Durchsetzung des Anspruchs auf Privatkopien gegen technische Kopierschutzmaßnahmen in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Wer selbst Hand anlegt und etwa zu einem CD-Kloner greift, könnte demnach künftig zivilrechtlich von der Medienindustrie verfolgt werden. "Hier brauchen wir noch eine eindeutige Regelung", bemängelte Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Grünen, den Stand der Dinge. Im zweiten Schritt der Reform, für den das Justizministerium für Herbst einen Entwurf vorbereite, müsse darüber erneut verhandelt werden. Allerdings scheinen auch die Konzerne unter Anführung der Musikindustrie fest entschlossen zu sein, der Privatkopie im digitalen Bereich mit dem zweiten Streich vollends den Garaus zu machen und haben entsprechende Kampagnen bereits vorbereitet.

Die rot-grünen Absprachen müssen Anfang April noch im Rechtsausschuss bestätigt werden. Aus Koalitionskreisen war aber zu hören, dass an der jetzigen Regelung "keiner mehr rütteln wird". In ersten Stellungnahmen zeigten sich Vertreter der Nutzer enttäuscht von dem vermeintlichen Kompromiss. "Den berechtigten Interessen der Bürger wird damit nicht Rechnung getragen", sagt Jeanette Hofmann vom Wissenschaftszentrum Berlin. Der nur leicht überarbeitete Gesetzesentwurf sei rückwärtsgewandt und realitätsfern, da Kopieren eine Alltagshandlung sei und nun teilweise als Strafhandlung behandelt werde.

Volker Grassmuck, Informatiker und wie Hofmann Mitgründer der Aktion privatkopie.net, sieht die Rechte der Nutzer ebenfalls weiter durchlöchert. Das Konstrukt ist für ihn weitgehend eine "zynische Karikatur" dessen, was für Forschung und Bildung in der Informationsgesellschaft tatsächlich wichtig wäre. (Stefan Krempl) / (anw/c't)
quelle: http://www.heise.de/ct/aktuell/data/anw-12.03.03-022/

Anfrage von ONU (Otto-Normal-User):
wenn ich den Text richtig verstanden habe, soll uns also das Recht
auf Privatkopie erhalten bleiben, der Einsatz des notwendigen
Werkzeugs (Clone CD u.a.)und Hinweise dazu aber möglicherweise verboten sein?
Wie paßt das zusammen?

Antwort:
Genau: nämlich gar nicht. Ein Grundproblem für unsere Legislative ist
dabei die bereits existierende EU-Richtlinie, die das Umgehen von
Kopierschutzmechanismen unter Strafe gestellt sehen will.
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Alt 13.03.2003, 18:02   # 2
Zomby
FluffileinNervSpambot #2
 
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so ahnlich wie der Besitz von haschisch....
man darf es in bestimmten Mengen besitzen, darf es aber nicht kaufen oder anbauen, oder eben weiterverkaufen....
www.dumblaws.com sag ich da nur
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Alt 26.05.2012, 07:08 # --
News Flash
 
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