Facebook-Pranger

Alt 24.04.2012, 13:56   # 1
Immorb
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Nachdem die prominente Hochspringerin Ariane Friedrich einen angeblichen Stalker mit vollem Namen per Facebook outete, tobt nun eine erbitterte Debatte: Darf sie das? Die Diskussion wird immer heftiger.
[...]
„Hat eine ausgebildete Polizistin wirklich so wenig Vertrauen in den Rechtstaat, auf den sie ihren Amtseid geleistet hat, dass sie wirklich glaubt, zu solchen Mitteln greifen zu müssen?“
Quelle: Focus.de

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Alt 24.04.2012, 13:56 # --
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Alt 24.04.2012, 14:28   # 2
Kuerasser
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Aus dem Artikel
Zitat:
Bleibt die Frage, ob sich die Sportlerin mit der Veröffentlichung von Namen und Wohnort strafbar gemacht hat. Wenn die obszöne Mail tatsächlich von dem Mann stammt, hat sie keine falschen Tatsachen behauptet und würde wohl strafrechtlich nicht belangt werden. Doch selbst unter dieser Voraussetzung hätteder Mann gute Chancen, zivilrechtlich gegen sie vorzugehen. Denn mit der Namens- und Wohnortnennung hat Friedrich gegen seine Persönlichkeitsrechte verstoßen.
Was hat denn der STalker gemacht? Hat der keine Persönlichkeitsrechte verletzt? Werden bei uns die Täter geschützt und die Opfer verhöhnt?

Zu allen Fragen muss ich, aus meiner Sicht, ja sagen.

Frau Friedrich hat eigentlich doch nur Ross und Reiter genannt. Ja und? Nun steht der Täter am Pranger und traut sich wohl nicht mehr weitere obszöne Traktate loszulassen. Oder soll ich mich von diesem Fiesling in den Selbstnmord treiben lassen, bevor die Justiz dem ein Mäntelchen umhängt und "Du,Du, böser Junge" sagt.

Wer sich selber ausserhalb der Gesellschaft stellt muss sich nicht wundern, wenn er auch so behandelt wird.

Ich würde und habe genau so gehandelt. Ich habe meinen hüteren Vorgesetzten als Stalker und Mobber geoutet. Er musste zwangsweise in Vorruhestand.
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Alt 24.04.2012, 18:51   # 3
Immorb
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Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen

Nun steht der Täter am Pranger und traut sich wohl nicht mehr weitere obszöne Traktate loszulassen.
Als Täter kann man nur jemanden bezeichnen wenn bewiesen ist das er die Tat begangen hat.Kann man das nicht dann muß es der mutmaßliche Täter heissen.
Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
und traut sich wohl nicht mehr weitere obszöne Traktate loszulassen
Ein Stalker lässt sich von solchen Aktionen nicht abhalten.
Im Gegenteil,er hat jetzt die nötige Aufmerksamkeit und darum geht es einem Stalker.
Die Dame kann sich auf weitere,sollte der mutmaßliche Täter sich "gekränkt" fühlen,eventuell härtere Aktionen gefasst machen.

Durch die ungepüfte Veröffentlichung können auch die Rechte Dritter (z.B. Namensgleichheit) verletzt sein.

Als Mensch könnte sie Recht haben,als Polizistin hat sie einen Fehler begangen.

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Alt 25.04.2012, 14:38   # 4
Kuerasser
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Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass , wenn ich den Stalker bzw. Mobber beim Namen nenne und ihn öffentlich zur Rede stelle, er sehr schnell den "Schwanz" einzieht und versucht abzutauchen. Öffentlichkeit meiden diese schrägen Vögel wie die Pest. Sie wollen Angst erzeugen und Macht ausüben. Da passt ihnen eine öffentliche Diskussion ihrer Taten garnicht ins Konzept. So können sie keinen Druck aufbauen
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Alt 25.04.2012, 20:34   # 5
Immorb
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Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass , wenn ich den Stalker bzw. Mobber beim Namen nenne und ihn öffentlich zur Rede stelle, er sehr schnell den "Schwanz" einzieht und versucht abzutauchen.
Das war kein Stalker,ich tippe eher auf Weichei.
Ein Stalker hat ein sehr geringes Selbstwertgefühl.Oft leiden sie unter Persönlichkeitsstörungen bis hin zu Psychosen.Aus dem Grund sind sie in der Regel uneinsichtig und für vernünftige Argumente nicht ansprechbar.
Diese Stalker fühlen sich,weil sie abgewiesen,ignoriert wurden, selbst als Opfer.Sie versuchen durch das stalken Macht über ihr Opfer zu bekommen.
Ein Stalker ist nicht gleich Stalker,es kommt auf das Motiv an,warum er stalkt.
Die "harmlosen" sind die zurückgewiesene,beziehungssuchende Stalker.Hier hilft oft ein Annäherungsverbot.
Ab den rachsüchtigen Stalker,den erotomanen, morbiden, krankhaften Stalker,den sadistischen Stalker kann es für das Opfer gefährlich werden.

Gerade auf den Bezug zu der letzten Gruppe sehe ich das Verhalten der Dame als dumm und,da sie Polizistin ist,unprofessionell an.

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Alt 25.04.2012, 21:41   # 6
grunzer
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Beiträge: 3.544
Ich stimme Immorb zu und kann über die erste Antwort nur den Kopf schütteln.
Nur weil es vielleicht ein "Sauhund" ist -wobei das erst noch festgestellt werden muß - bisher haben wir nur die Aussage einer Person- hat dieser durchaus noch Rechte.
Für mich ist das eine Art Selbstjustiz und nicht zu tolerieren.
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Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen,
verdient weder das eine noch das andere
und verliert am Ende beides.
Benjamin Franklin
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Alt 26.05.2013, 03:05 # --
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