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| Flüchtling Registriert seit: 04.05.2011 Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 793
| Zitat:
Dumme Umfrage. Ein Generalstreik ist nicht durch das Streikrecht gedeckt und somit verboten. Einzige eventuelle Möglichkeit bietet Abs.4 Art.20 GG. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. m.f.G.
__________________ Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus. | ||
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Dumme Umfrage.