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| Flüchtling Registriert seit: 04.05.2011 Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 1.357
| In einem Rechtsstreit des Vereins Antispam e.V. gegen die Firma "Neue Branchenbuch AG" hat das Landgericht Düsseldorf ein wegweisendes Urteil in Sachen Meinungsfreiheit gefällt. [...] Per E-Mail hatte uns die Neue Branchenbuch AG daraufhin mit drastischer Wortwahl dazu aufgefordert, umgehend und mit kürzester Fristsetzung die gesamten Foreneinträge zu diesem Thema zu löschen. Da der Antispam e.V. einen drohenden Rechtsstreit mit dem extrem hohen markenrechtlichen Streitwert vermeiden wollte, hat er als Forenbetreiber den streitigen Forenthread gelöscht. Allerdings wollte der Verein die massiven Drohungen der Gegenseite sowie die regelrechte Zensur unliebsamer Inhalte nicht hinnehmen. Es galt daher, rechtlich zu klären, ob es tatsächlich einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Betreiber eines Meinungsforums hinsichtlich des Einstellens von Firmennamen in Webseitentiteln gebe. [...] Gegen diese Rechtsansicht hat sich der Antispam e.V. mittels einer negativen Feststellungsklage vor dem Landgericht Düsseldorf zur Wehr gesetzt, und im vollen Umfang Recht bekommen. (LG Düsseldorf, Urteil vom 10.08.2011, 2a O 69/11; nicht rechtskräftig) Das Gericht hat festgestellt, dass der "Neue Branchenbuch AG" die zuvor geltend gemachten Ansprüche "unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt" zustehen. Quelle: Antispam by Goofy Das Urteil im Volltext>> LG Düsseldorf 2a O 69/11 m.f.G.
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