| | # 1 |
| Flüchtling Registriert seit: 04.05.2011 Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 793
| Der Kindsmörder Magnus Gäfgen hat es geschafft: Das Frankfurter Landgericht sprach dem 36-Jährigen am Donnerstag eine Entschädigung 3.000 Euro vom Land Hessen zu, wies seine Klage auf Schmerzensgeld jedoch ab. Der Vorsitzende Richter Christoph Hefter begründete die Entschädigung damit, dass Gäfgen bei der Vernehmung nach seiner Festnahme die Zufügung von Schmerzen nicht nur angedroht, sondern auch schon die Umsetzung in die Wege geleitet worden sei. Quelle: Abendblatt.de Welche Entschädigung haben die Eltern bekommen? m.f.G.
__________________ Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus. |
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| | # 4 |
| Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 958
| Polizisten/Justizangestellte dürfen nicht aus emotionaler Sicht bzw. nach privatem Ermessen Gewalt ausüben. Das geschah jedoch und stellt somit einen Verstoß gegen die Dienstvorschriften dar, worauf Gäfgen geklagt hat. Sicher: Aus menschlicher Sicht ist das Urteil schwer nachzuvollziehen. Rechtlich gesehen hat jedoch eine willkürliche Körperverletzung stattgefunden, die unter Strafe steht.
__________________ Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu. |
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| | # 5 | |
| Registriert seit: 28.07.2011
Beiträge: 8
| Zitat:
Sicher, Deutschland ist ein Rechtsstaat und auch Mörder haben vor dem Gesetzt Rechte. Aber ich ganz persönlich finde auch, dass der Täter durch seine grausame Tat, durch die er dem Jungen jedes Recht auf Leben und eine Zukunft und seinen Eltern den Sohn genommen hat, den Anspruch auf seine Rechte ein Stück weit verloren hat. | |
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| | # 6 | |
| Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 958
| Zitat:
__________________ Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu. | |
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| | # 7 |
| Registriert seit: 05.08.2011
Beiträge: 2
| wir alle wollen Recht, der Polizist ist ein Rechter und hat wissentlich illegale Verhörmethoden angewendet, egal um was es geht. Wenn wir dies zulassen würden, sind wir vom Polizeistaat und Polizei Willkür nicht mehr weit entfernt. Stellen wir uns vor er war es nicht, man hat ihn verdächtigt, dann dieser Druck und Androhung von körperlicher und sexueller Gewalt, mich wundert vielmehr dass die 2 "Neger" die unterwegs waren ihn zu ..., für den Polizisten moralisch und rechtlich nicht mehr Auswirkungen hatten, das Wort "Neger" allein ist Fremdenhass und eine Instrumentalisierung von rechtem Gedankengut - dies ist bei der Polizei ja eh gut verbreitet... und findet scheinbar sogar in der Polizeiführung Anwendung. Also kein Platz für Folter, egal wo, von wem oder mit welchem Ziel |
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| | # 8 |
| Urgestein Registriert seit: 04.08.2002
Beiträge: 3.466
| @tubbs: Musste deinen Beitrag ein wenig zensieren; die angedrohten Sexualpraktiken sind nicht weiter von Relevanz. Aus der Sicht eines Linken ist alles "rechts", natürlich auch die böse Polizei. Ich möchte nicht wissen, wie es in einer Welt/einem Staat aussieht, der von linksaußen orientierten Personen geschaffen wurde. Spätestens nach einem Monat haben sich dann wahrscheinlich alle selbst die Köpfe eingeschlagen, toll. Dann doch lieber eine Polizei, die das Recht durchsetzt. |
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| | # 10 |
| Registriert seit: 05.08.2011
Beiträge: 2
| falsch verstanden, ich bin sicherlich das was man als Konservativ bezeichnet, selbstständig und sicherlich nicht LINKS, aber bin für Recht und gegen Gewalt - egal von wem gegen wen ausgeübt Polizei ist nicht böse im allgemeinen, bin bei dem "Verein" als freier Mitarbeiter / Unternehmer - meinte nur die deutlichen Tendenzen |
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| | # 12 | |
| Quatschkopp... Registriert seit: 29.12.2010
Beiträge: 323
| Zitat:
Staat im Staat zu gründen, in dem alle Kindsmörder inhaftiert - und die linksaußen orientierten Personen Aufsicht haben. Dann lösen sich einige unserer Probleme von selbst. Ujos | |
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| | # 13 |
| Registriert seit: 29.01.2011
Beiträge: 23
| es ist zum kotzen, Rübe ab und Ende,solche Menschen haben nicht mehr das Recht zu leben, irgendwann kommen sie wieder frei als geheilt und dann geht meist alles wieder von vorne los.Wenigsten für immer und ewig weggesperrt und nicht nur 15 Jahre als lebenslänglich,(lebenslänglich ist für mich bis zum Ende eines Lebens) |
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| | # 14 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.173
| Ironie an: Ich liefere dann noch steinerne Hilfsmittel, die zu einem Ausbruch nicht genutzt werden können, aber einen Menschen sehr wohl "erledigen" können. Ironie aus. Es gibt in allen Schichten der Gesellschaft rechte und linke Tendenzen. Die Polizei ist ein Teil der Gesellschaft und die Beamten stammen aus allen Schichten der Gesellschaft. Wer ist nun diese Gesellschaft? Einfach gesagt: Wir alle. Auf der einen Seite kann ich das Urteil nicht nachvollziehen. Zum Schutz des Lebens eines Kindes sollte Notfalls auch Gewalt angewendet werden dürfen, wenn die Polizei hundertprozentig sicher ist, dass sie den Täter hat. Was ist denn der Einsatz eines SEK bei einem gewalttätigen Vater, der seine Kinder verprügelt und den die Nachbarn anzeigen? Andererseits sind wir ein Rechtsstaat, der Gewaltopfer schützt. (Tut er das wirklich oder wird das mal wieder nur so dahergesagt?)
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK |
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| | # 15 |
| Quatschkopp... Registriert seit: 29.12.2010
Beiträge: 323
| Ich bin gespannt, wann es soweit ist, das man eine Entschädigung dafür zugesprochen bekommt, weil die Richter zu einem sagen: "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil" - da wird einem ja regelrecht eine Strafe angedroht ![]() ![]() ![]() Ujos |
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| | # 18 |
| Flüchtling Threadstarter Registriert seit: 04.05.2011 Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 793
| *******<< Moppelkotze. Wie heisst es doch im GG: Art 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Dann war da noch Art. 11(1)DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. Upps,da war noch § Art. 6 EMRK - Recht auf ein faires Verfahren. (2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. [...] c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist; m.f.G. © Copyright,das Verbreiten,Verwerten des Postings,auch auszugsweise (zitieren) ist untersagt.
__________________ Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus. |
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| | # 19 |
| Team SAT-Technik Registriert seit: 01.01.2006 Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 9.163
| Anrecht auf einen Verteidiger oder einen Pflichtverteidiger hat in unserer Rechtsprechung jeder Angeklagte - und das ist auch gut so. Wollen wir wegen so einem unsere Rechtssystem über den Haufen werfen? Das ist dieser Typ einfach nicht wert. Der Prozeß ist ja auch so über die Bühne gegangen, wie es sich für einen Strafprozeß gehört und der Mörder hat das Urteil bekommen, welches für Mord vorgesehen ist. Bis zu diesem Punkt ist ja auch nichts zu beanstanden. Der Richter, welcher jetzt für die 3.000€ "Schmerzensgeld" verantwortlich ist, hat aber eine bestimmte Situation nicht berücksichtigt: Manchmal kann man sich gegenüber einem bestimmten Gesetz nur dann regelkonform verhalten, wenn man ein anderes Gesetz übertritt. Ein Beispiel dazu: Mein Onkel hat vor etlichen Jahren morgens einen Arbeitskollegen abgeholt, um mit ihm zur Arbeit zu fahren. Kurz vor dem Ziel erlitt mein Onkel hinterm Steuer einen Herzinfarkt, konnte den Wagen aber noch zum Stehen bringen. Dann ist er bewußtlos geworden. Sein Arbeitskollege hat ihn sofort auf den Beifahrersitz gewuchtet und ist zum nächsten Krankenhaus gefahren. Gerade noch rechtzeitig übrigens, mein Onkel konnte gerettet werden. Problem nur: Der Arbeitskollege hat nie einen PKW-Führerschein besessen, sondern lediglich einen Baggerschein. Die Sache ist hinterher herausgekommen, ein Verfahren wegen "Fahrens ohne Führerschein" wurde zwar eröffnet, aber kurz darauf auch wieder eingestellt. Zu einer Gerichtsverhandlung kam es nicht. Die Zwickmühle dabei: Fährt er, dann ohne Führerschein - normalerweise strafbar. Fährt er nicht, dann ist es unterlassene Hilfeleistung und die ist ebenfalls strafbar. Irgendwie muß er sich aber entscheiden. Soweit ich weiß, kann man sich in solch einem Fall (innerhalb gewisser Grenzen natürlich) das Gesetz aussuchen, das man zu übertreten gedenkt, um das andere einhalten zu können. In einer ähnlichen Situation war der verhörende Polizist auch. Unternimmt er nichts, so macht der Delinquent sein Maul nicht auf, mit der (aus Sicht des Polizisten) möglichen Folge, daß ein unschuldiges Kind stirbt. Daß das Kind bereits tot war, konnte der Polizist zu dem Zeitpunkt ja noch nicht wissen und das dürfte deshalb auch nicht zu seinem Nachteil ausgelegt werden. Das Nichtergreifen irgendwelcher Maßnahmen könnte man dann auch als "unterlassene Hilfeleistung" werten. Unternimmt er doch etwas, so erreicht er zwar eine Aussage, nimmt dafür aber in Kauf, daß sein Gegenüber ein grundgesetzlich garantiertes Recht (nämlich das auf körperliche Unversehrtheit) verliert. Welches Rechtsgut ist aber höher einzuschätzen? Das Leben eines Kindes oder die körperliche Unversehrtheit eines Mörders? In einem Staat, wo ganz offensichtlich das Prinzip "Täterschutz vor Opferschutz" gilt, doch wohl letzteres. Wie sonst ist es möglich gewesen, Daschner, den verantwortlichen Polizeipräsidenten, wegen einer bloßen Gewaltandrohung damals zu verurteilen? Das jetzige Urteil ist da eigentlich nur die logische Fortsetzung. Argumentiert wird, daß Gäfgen Opfer einer Verletzung des Art. 3 EMRK (Folter- und Misshandlungsverbot) sei, aber in diese Opferrolle hat er sich doch selbst hineinmanövriert, zunächst einmal durch den Mord selbst, durch die Erpressung von Lösegeld und schließlich durch sein Schweigen beim Verhör. Es sollte doch wohl selbstverständlich sein, daß jemand, der ein Gesetz oder selbst die Europäische Menschenrechtskonvention mißbraucht, das sich daraus ableitende Recht (nämlich das auf körperliche Unversehrtheit) verwirkt. Es ist einfach unerträglich, daß dieser Mistkerl aus dem Knast heraus jetzt noch solch einen Zirkus veranstaltet. Das einzige, was ein wenig tröstlich ist: Das Gericht hat seinerzeit die besondere Schwere der Schuld festgestellt, vor 25 Jahren, d.h. vor 2028 kommt dieser Kerl nicht wieder raus.
__________________ Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. Albert Einstein Nokia? Nein danke! |
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| Netzweltpionier Registriert seit: 07.12.2002 Ort: Em Alde Nüss
Beiträge: 2.517
| Zitat:
Wenn wir es ernsthaft in Erwägung ziehen würden, Aussagen und Geständnisse mittels Folter zu erreichen, dann würden wir uns augenblicklich ins tiefste Mittelalter katapultieren, als die Hochnotpeinliche Befragung ein gängiges Mittel der Verhörtechnik war. Wollen wir da ernsthaft wieder hin ? Und eins macht mich jetzt sowiso stutzig ... Wir beschweren uns darüber, dass die Polizei Abhörrechte erhält, wir wehren uns vehement gegen die Voratsdatenspeicherung, etc pp, aber Folter im Verhör wollen wir gelten lassen ??? Klar, auch ich neige zunächst mal zum Ausflippen, wenn ich solche Urteile höre. Aber dann setz ich mich hin, denk ein wenig nach und bin froh, dass unser Rechtswesen genau so ist und nicht anders. Sicher verstehe ich auch Leute, die zur Selbstjustiz greifen, wie etwa Marianne Bachmeier, die den mutmaßlichen Schänder und Mörder ihrer kleinen Tochter im Gerichtssaal erschoss. Aber nüchtern betrachtet sollten wir vom Faustrecht doch schon Tausend Jahre entfernt sein. Zitat:
![]() @Ernest Deine Beiträge werden zunehmend sinnfreier, sind teilweise unerträglich. Gerade in Threads wie diesem hier kann ich gut darauf verzichten. Die Negativbewertung kam demzufolge auch von mir. Achja, und ich droh auch nicht mit nem bösen Mod ... ich droh mit nem stinkigen Druiden. Solltest du dir lieber nicht wünschen "
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