02.07.2011, 14:21
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| Helferlein
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| Zitat:
Wer mit seinem Fahrzeug eine Ölspur auf der Straße hinterlässt, muss mitunter für die entstandenen Reinigungskosten aufkommen. Die Städte und Gemeinden haben einen Schadensersatzanspruch hierauf, wenn Reinigungsmaßnahmen anfallen, weil andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung entschieden.
Im Klarttext: Wer die Straße verdreckt, muss sie auch wieder sauber machen (BGH vom 28. Juni 2011, Az. VI ZR 184/10 und VI ZR 191/10). (mid)
| Quelle: Bundesgerichtshof: Fahrbahnverschmutzer muss für die Reinigungskosten aufkommen - Auto - DerWesten
Na dann, putzt mal schön |
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