Ein Urteil gegen "Schmutzfinken"

Alt 02.07.2011, 14:21   # 1
Kuerasser
Helferlein
 
Benutzerbild von Kuerasser
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.173
Zitat:
Wer mit seinem Fahrzeug eine Ölspur auf der Straße hinterlässt, muss mitunter für die entstandenen Reinigungskosten aufkommen. Die Städte und Gemeinden haben einen Schadensersatzanspruch hierauf, wenn Reinigungsmaßnahmen anfallen, weil andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung entschieden.

Im Klarttext: Wer die Straße verdreckt, muss sie auch wieder sauber machen (BGH vom 28. Juni 2011, Az. VI ZR 184/10 und VI ZR 191/10). (mid)
Quelle:Bundesgerichtshof: Fahrbahnverschmutzer muss für die Reinigungskosten aufkommen - Auto - DerWesten

Na dann, putzt mal schön
  Mit Zitat antworten

Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:51 Uhr.