| | # 5 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.173
| Da Dir Dein Arbeitgeber das volle Gehalt gezahlt hat kann er den vom Gericht bezahlten Betrag von Dir einfordern. Musterrechnung Gehalt 2000€ abzüglich Steuern, Arbeitnehmeranteil Krankenkasse und Rentenversicherung rd 800€ bleiben rd. 1200 €. Das bekommst Du bei dieser Musterrechnung als Gehalt ausgezahlt. Nun hast Du aber, sagen wir mal, bereits 100€ vom Gericht bekommen. Somit zieht Dir Dein Arbeitgeber die 100€ vom Gehalt ab, da Du ja für 1 Tag keine Arbeit verrichtet hast und Du hast Deine 1200€ Gehalt. 1100€ vom Arbeitgeber und 100€ vom Gericht. In sofern brauchst Du auch nichts mehr zu versteuern. Das hat hier Dein Chef schon für Dich erledigt. Im übrigen muss der Angeklagte, sofern er verurteilt wird, die Zeugengelder bezahlen.
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK |
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| | # 6 |
| Threadstarter Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 20
| Ok, danke für eure Antworten, ich glaub ich habs kapiert Das mit dem versteuern hatte ich nich so ganz verstanden, ich dachte das man bis zu einem bestimmten Betrag nix versteuern muß. Aber das ist ja diese Mini- und 400€ Job Geschichte. Hab da wohl was durcheinander gekriegt ![]() Bin halt nur ein einfacher Angestellter der von solchen Sachen nicht viel Ahnung hat. |
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