Wie rechnet der Arbeitgeber Verdienstausfall ab?

Alt 01.06.2011, 18:31   # 1
ulli79
 
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Beiträge: 20
Hallo.
Ich hoffe der Thread ist hier richtig, wußte nicht wo sowas sonst reingehört.

Ich wurde vom Gericht als Zeuge geladen, deshalb konnte ich an diesem Tag nicht arbeiten. Die beiligende Verdienstausfallbescheinigung habe ich in der Firma ausfüllen lassen und beim Gericht abgegeben.
In der Bescheinigung mußte der Brutto Lohn für den einen Tag angegeben werden.
Ein paar Tage nach dem Termin hat mir das Gericht dann den Bruttobetrag + Fahrtkosten ausgezahlt.
Heute habe ich meine Abrechnung in der Firma bekommen. Die sah aus wie immer (Festlohn), ausser das mein Chef mir den Bruttobetrag für den einen Tag an dem ich nicht gearbeitet habe, vom Nettolohn abgezogen hat.

Ich sehe das so, das er das eigentlich vom Brutto und nicht vom Netto abziehen hätte müssen, da es ja auch ein Brutto Betrag ist.
Er sagte das das ja irgendwie versteuert werden muß, und das ich das Geld ja vom Gericht bekommen habe, und somit keinen Verlust gemacht hab.

Er hat zwar Recht damit, das ich mit +-0 aus der Sache rausgegangen bin, und ich bin auch eigentlich zufrieden damit, allerdings verstehe ich das nicht so ganz.

Wenn ich einen Tag nicht arbeite braucht er das doch auch nicht versteuern oder sehe ich das falsch?
Für die Firma ist es egal ob sie es jetzt oben oder unten abziehen, aber für den AN ja nicht. Würde das vom Bruttolohn abgezogen werden, hätte ich Netto immerhin ~ 50 Euro mehr.
Und was ich mit dem Gericht abmache, bzw. wieviel Geld ich von denen bekomme, hat meinen Chef doch eigentlich garnich zu interessieren?

Villeicht gibt es hier ja jemanden der sich mit sowas auskennt und mir ein bischen auf die Sprünge helfen kann. Die Begründung von meinem Chef reicht mir nicht aus, und bei google finde ich nix dazu.
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Alt 01.06.2011, 20:30   # 2
sarazena
Plaudertasche
 
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Ich finde das völlig korrekt.

Auf diese Art und Weise entgehst Du der Nachversteuerung des vom Gericht bezahlten Betrages und den Auswirkungen auf die Sozialversicherung.
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Alt 02.06.2011, 00:17   # 3
Ernest
 
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Beiträge: 958
Zitat:
Zitat von ulli79 Beitrag anzeigen
Er hat zwar Recht damit, das ich mit +-0 aus der Sache rausgegangen bin, und ich bin auch eigentlich zufrieden damit, allerdings verstehe ich das nicht so ganz.
Dann musst Du den Steuerberater fragen. Warum nicht den, über den Dein Chef die Abrechnungen macht? Ist doch das Einfachste!
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Alt 02.06.2011, 18:29   # 4
Druide
Netzweltpionier
 
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Beiträge: 2.517
Die Rechnung deines Arbeitgebers ist vollkommen korrekt. Und bislang hast ja sogar mehr als sonst. Allerdings musst du das bei der Einkommenssteuer angeben, und dann bereinigt sich das wieder.

Zitat:
Und was ich mit dem Gericht abmache, bzw. wieviel Geld ich von denen bekomme, hat meinen Chef doch eigentlich garnich zu interessieren?
Aber den Steuerzahler, also auch mich !
Denn das Gericht bezahlt deinen Verdienstausfall aus Steuergeldern.
__________________
8wndhxtvgpen
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Alt 03.06.2011, 12:17   # 5
Kuerasser
Helferlein
 
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Beiträge: 2.173
Da Dir Dein Arbeitgeber das volle Gehalt gezahlt hat kann er den vom Gericht bezahlten Betrag von Dir einfordern.

Musterrechnung

Gehalt 2000€ abzüglich Steuern, Arbeitnehmeranteil Krankenkasse und Rentenversicherung rd 800€ bleiben rd. 1200 €. Das bekommst Du bei dieser Musterrechnung als Gehalt ausgezahlt. Nun hast Du aber, sagen wir mal, bereits 100€ vom Gericht bekommen. Somit zieht Dir Dein Arbeitgeber die 100€ vom Gehalt ab, da Du ja für 1 Tag keine Arbeit verrichtet hast und Du hast Deine 1200€ Gehalt.

1100€ vom Arbeitgeber und 100€ vom Gericht.

In sofern brauchst Du auch nichts mehr zu versteuern. Das hat hier Dein Chef schon für Dich erledigt.

Im übrigen muss der Angeklagte, sofern er verurteilt wird, die Zeugengelder bezahlen.
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
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Alt 03.06.2011, 14:07   # 6
ulli79
Threadstarter
 
Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 20
Ok, danke für eure Antworten, ich glaub ich habs kapiert

Das mit dem versteuern hatte ich nich so ganz verstanden, ich dachte das man bis zu einem bestimmten Betrag nix versteuern muß. Aber das ist ja diese Mini- und 400€ Job Geschichte. Hab da wohl was durcheinander gekriegt

Bin halt nur ein einfacher Angestellter der von solchen Sachen nicht viel Ahnung hat.
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