Koppelung eines Gewinnspiels

Alt 24.05.2011, 15:51   # 1
Immorb
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Kopplung Gewinnspiel mit dem Warenabsatz ab sofort grundsätzlich erlaubt.

1. Das nationale wettbewerbsrechtliche Kopplungsverbot, wonach die Teilnahme von Gewinnspielen nicht mit dem Absatz von Waren oder Dienstleistungen verbunden werden darf, verstößt gegen EU-Recht und ist daher unwirksam.

2. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel darf somit grundsätzlich mit dem Absatz von Waren oder Dienstleistungen gekoppelt werden.

3. Nur ausnahmeweise in besonderen Einzelfällen kann eine solche Kopplung wettbewerbswidrig sein. U.a. insbesondere dann, wenn der Verbraucher in die Irre geführt wird oder das Verhalten des Unternehmers nicht der beruflichen Sorgfaltspflicht entspricht.
Bundesgerichtshof , Urteil v. 05.10.2010 - Az.: I ZR 4/06

Quelle: gluecksspiel-und-recht.de (Kanzlei Dr. Bahr)

Anm.
Das öffnet wieder Tür und Tor zum abzocken.

m.f.G.
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Alt 24.05.2011, 15:55   # 2
Schwarzfahrer
casus belli
 
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Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Kopplung Gewinnspiel mit dem Warenabsatz ab sofort grundsätzlich erlaubt.

Das öffnet wieder Tür und Tor zum abzocken.

m.f.G.
Wieso?? Wenn in den Teilnahmebedingungen eindeutig formuliert ist, das die Teilnahme am Gewinnspiel ausschließlich nach kauf einer Ware/ oder der Annahme einer Dienstleistung erfolgen kann, dann ist das doch kein Problem!

Das Problem liegt doch da, dass dieser Passus unter Umständen verschleiert wird um die "Preise" einzubehalten bzw. das ganze so formuliert wird, dass man im Anschluss Kunde werden muss und das gab es bisher auch schon!
Und es war was? Genau: Verboten!

Es hat sich also nichts wesentliches geändert!
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keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinan walt!keinanwalt!
Erst lesen, dann posten!!Grundkurs!!
Gib dein Geld keinem Anwalt! Der eine mahnt ab und der Andere will dich verteten!Dein Geld wollen sie beide!ModUEund sonst nix!!
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Alt 14.06.2011, 13:50   # 3
janb
 
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Beiträge: 7
Eben. Stimme Schwarzfahrer zu, wenn man alle Bedingungen lesen kann, weiss man doch, woran man ist. Ich glaube auch, dass kaum viele Leute etwas kaufen, nur weil ein Gewinn in Aussicht steht. Dann schon eher Modelle, bei denen es bei Kauf eine attraktive Beigabe gratis gibt. Das daran meist was faul ist, kann mansich ja denken. Hochpreisiges zu verschenken tut keiner, wenn er Geld verdienen will.
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Alt 14.06.2011, 15:41   # 4
Immorb
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Zitat:
Zitat von janb Beitrag anzeigen
Eben. Stimme Schwarzfahrer zu, wenn man alle Bedingungen lesen kann, weiss man doch, woran man ist. Ich glaube auch, dass kaum viele Leute etwas kaufen, nur weil ein Gewinn in Aussicht steht.
???
Warte mal ab bis du im Rentenalter bist.
Dann bekommst du auch so schöne Briefe das du einen Preis gewonnen hast.
Gierig nimmst du an einer Busfahrt teil und kommst ohne Gewinn nach Hause, aber mit Rheumadecke,Abo für die Rentner-Bravo und nutzlosen überteuerten Pillen.

Es ist erwiesen,der Verbraucher schaltet bei Geiz ist geil sein Gehirn aus.

m.f.G.
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Alt 26.05.2012, 06:49 # --
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