Iran: Racheakt verschoben

Alt 15.05.2011, 02:54   # 1
King W.
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Das hier habe ich gerade gefunden.

Komisch, daß der Iran auf einmal so zimperlich ist und die Frau das Urteil nicht ausführen darf. Eigentlich hätte es der Mistkerl verdient, schließlich hat er der Frau auch aus nichtigem Anlaß auch Säure ins Gesicht gekippt.

Oder denkt ihr anders?
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Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
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Alt 15.05.2011, 18:44   # 2
sarazena
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Zitat:
Zitat von King W. Beitrag anzeigen
Oder denkt ihr anders?
Ich habe da so meine Schwierigkeiten. Das ist ja staatlich organisierte Lynchjustiz. Und Rache und Strafrecht gehen auch nicht so recht zusammen.

Andererseits will mich der Gedanke, dass der Täter möglicherweise mit 2 Jahren auf Bewährung davonkommt, auch nicht so Recht befriedigen.

Und wenn ich das dann lese
Zitat:
Im Iran hatte sie in einem Prozess über mehrere Instanzen erstritten, dass sie den Säureattentäter auf beiden Augen blenden darf. Ursprünglich hatten die Richter ihr nur ein Auge des Täters zugestanden. „Nach dem Scharia-Recht sind zwei Augen einer Frau nur ein Auge eines Mannes wert“, sagt sie. Der Verurteilte, der im Iran im Gefängnis sitzt, werde bei der Vollstreckung keine Schmerzen spüren – anders als sie damals bei dem Attentat. Er wird betäubt sein, wenn ihm die Säuretropfen in die Augen geträufelt werden.
dann wird das ja selbst mit der Rache nichts rechtes

Ich finde, das ist auch keine Lösung......
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.
Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen!

2304 angela danke.......3maus1
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Alt 15.05.2011, 21:39   # 3
Immorb
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Zitat:
Zitat von Link
Ursprünglich hatten die Richter ihr nur ein Auge des Täters zugestanden. „Nach dem Scharia-Recht sind zwei Augen einer Frau nur ein Auge eines Mannes wert“, sagt sie.
Eine Frau ist nur die Hälfte wert.
Zitat:
Es war in diesem Fall nicht einfach, die Vergeltung durchzusetzen. Nach der Scharia, so sagt Ameneh Bahrami, „sind zwei Augen einer Frau nur eins eines Mannes wert“. Man habe ihr gesagt, dass sie umgerechnet noch 20.000 Euro dazubezahlen müsse, wenn sie von Majid auch das zweite Auge wolle. Dann sei es vor Gericht zu einem Vergleich gekommen, weil der Attentäter und seine Familie ihr Schadensersatz in dieser Höhe schuldeten: „So haben wir die Rechnung beglichen, und jetzt wird er mir mit beiden Augen zahlen müssen.“
Quelle: Faz.net
Die €20.000,- sind die Entschädigung die ihr das Gericht zugesprochen hat,und dessen Annahme sie verweigert hat.

Auch in der Bibel steht;Auge um Auge...... Nur so ein Wanderprediger war der Meinung man sollte auch die andere Wange hinhalten

Ich hoffe sie kann es noch umsetzen.

m.f.G.
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Alt 15.05.2011, 22:38   # 4
King W.
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Es geht ja gar nicht um die Lynchjustiz an sich. Da hält sich mein Mitleid mit dem Täter, sollte er denn tatsächlich geblendet werden, in engen Grenzen.

Es geht doch um das Bild der Frau im Iran. In deren Gesetz steht zwar Auge um Auge - Zahn um Zahn, zumindest sinngemäß, aber ich denke, da wird immer noch ein Riesen-Unterschied gemacht, ob der Täter ein Mann oder eine Frau ist.

Wäre es umgekehrt und die Frau hätte einem Mann, weil sie von ihm abgewiesen worden ist, Säure ins Gesicht geschüttet, so wäre sie jetzt garantiert nicht mehr am leben, vermutlich gesteinigt.

Der Mann aber muß geschont werden: 5 Tropfen Säure aus einer Pipette wird der Frau zugestanden - unter Aufsicht eines Arztes, der wahrscheinlich einen Wassereimer griffbereit hat um die Säure direkt wieder wegzuspülen und dem Kerl das Augenlicht zu retten. Wo war der Arzt, als die Frau die Säuredusche bekommen hat?

Und warum wird selbst dieses, m.E. noch viel zu milde Urteil nicht vollstreckt? Warum geht der Iran so bereitwillig auf die Forderung von Amnesty International ein, das Urteil auszusetzen? Ist der Iran inzwischen zu einem Rechtsstaat geworden, der etwas auf die Meinung von AI gibt? Das wäre mir neu.

Zitat:
Zitat von Immorb
Eine Frau ist nur die Hälfte wert.
Das genau ist der Punkt. Ich möchte sogar behaupten: Viel weniger als die Hälfte. Und das ist der eigentliche Skandal, nicht die paar Tröpfchen Säure, die der arme Mann jetzt abbekommen soll.
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Alt 22.05.2011, 18:58   # 5
Druide
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Ok, dass in muslimischen Staaten, und nicht nur dort, auch aktuell noch eine frauenfeindlichere Rechtsprechung gilt, ist bekannt, lässt sich nicht per UNO-Edikt ändern, schon gar nicht per westlichem Wunschdenken. Alleine, dass die Frau Erfolg mit ihrem juristischen Kampf hatte, alleine das ist ja bereits ein Fortschritt.

Mit Blick auf die Rechtliche Lage sehe ich aber keine Rachehandlung darin, dass die Frau das Urteil selber vollstrecken darf. Sondern hier überlässt die iranische Gerichtsbarkeit die Aufgabe des Vollzugs der Frau. Einer FRAU ! Auch das ist schon fortschrittlich, fast schon futuristisch.

Zunächst habe ich einen irren Bölk gelassen und überlegt, ob man die Frau nicht verklagen könne, falls sie die Blendung selber ausführt. Aber später kam mir mehr die Einsicht, dass dieser, ansich barbarische Akt, auch eine gehörige Portion Erniedrigung für den Mann bedeutet ... Eine FRAU darf ihm das antun ! Auch hier schöpfe ich wieder Hoffnung, dass sich an der Stellung der Frau in diesen mittelalterlichen, gesellschaftlich unreifen Regionen dann doch noch in diesem Jahrhundert was ändern könnte.
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8wndhxtvgpen
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Alt 26.05.2012, 06:48 # --
News Flash
 
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