Unfall mit Teilschuld = hochstufung?

Alt 18.03.2011, 21:02   # 1
hannes70
 
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Hallo.

Ich hatte letztes Jahr einen Autounfall.
Hinter einem Müllwagen fuhr ein Sprinter mit Anhänger (ca. 4 m), dahinter war ich.
Die Gegenfahrbahn war völlig frei. Ich wartete einen Moment ob der Sprinter fahren will, aber wollte er anscheinend nicht. Dann setzte ich zum überholen an. Am Anhänger war ich bereits vorbei und befand mich auf Höhe des Sprinters selbst, als dieser plötzlich blinkte und fast gleichzeitig nach links ausscherte. Mein Auto wurde dadurch in den Graben geschoben der parallel zur Straße verläuft.
Mir selbst ist bis auf einer Gehirnerschütterung und ein paar Prellungen nix weiter passiert. Mein Auto jedoch Totalschaden.
Am Sprinter ist nur eine ganz kleine Beule im Kotflügel zu sehen gewesen, die Stelle an der er meinen Kotflügel getroffen hat. ( Was auch beweist, das ich bereits neben ihm war als er rübergefahren ist ).

Nungut, jetzt streitet sich mein Anwalt mit der Gegnerischen Versicherung. Wiederbeschaffungswert + Schmerzensgeld + Kosten für abschleppen usw. belaufen sich auf insgesamt ~ 6000 euro.
Die Versicherung behauptet ich habe zu 1/3 Teilschuld, da ich in einer unklaren Verkehrssituation überholt habe. Darum haben sie auch 2000 euro vom Gesamtbetrag abgezogen, und die restlichen 4000 überwiesen.
Gleichzeitig bieten sie noch eine Abfindung von 1000 euro an, wenn ich eine Abfindungserklärung unterschreibe. D.h. das ich damit einverstanden bin und keine weiteren Forderungen stelle usw.

Mein Anwalt und ich sind der Meinung das ich garkeine Schuld habe. Das der Unfall vom Sprinterfahrer verursacht wurde, geht auch aus dem Polizeibericht hervor.
Das Problem ist, im Sprinter saßen 4 Leute, die alle bezeugen das er früh genug geblinkt hat, schon ne ganze Zeitlang versucht hat zu überholen usw. Da es weiter keine Zeugen gab, steht meine Aussage gegen die der Vier. Demnach könnte es vor Gericht schwierig werden ohne Teilschuld davonzukommen, eben auch wegen dieser "unklaren Verkehrssituation".

Im Grunde geht es jetzt um folgendes:
4000 euro sind bis jetzt gezahlt worden, die hab ich, kann mir auch keiner mehr wegnehmen.
1000 kann ich bekommen, wenn ich die Abfindung unterschreibe.
2000 wenn wir vor Gericht gewinnen würden.
0 wenn wir vor Gericht verlieren würden, weil dann auch die Abfindung weg ist.

Da son Gerichtskram sich ewig hinziehen kann, und das Ganze auch schon ein halbes Jahr her ist, würde ich die Sache gerne schnell hinter mich bringen. Auch ist mir das Risiko zu verlieren etwas zu hoch. Darum haben wir überlegt der Versicherung einen Vergleich vorzuschlagen. Abfindung von 1500 euro, und die Sache ist vom Tisch.

Heute ist mir dazu noch was eingefallen, wozu ich dann auch zu meiner eigentlichen Frage komme.
Angenommen die Versicherung geht auf den Vergleich ein und wir nehmen an, wie ist das dann mit meiner Versicherung?
Hochgestuft werde ich doch nur, wenn meine Versicherung irgendetwas zahlt, und das kann dann ja höchstens die kleine Beule im Kotflügel des Sprinter sein oder? Und dazu müsste der Besitzer des Sprinters doch die Reparatur mit meiner Versicherung abrechnen, oder kann auch die Gegnerische Versicherung irgendeine Zahlung von meiner Verlangen?

Bei den Rechtsanwaltsgebühren müßte meine Rechtschutz dann auch zu 1/3 mit einspringen?

Und kann es sein das ich dann noch einen Bußgeldbescheid von der Polizei kriege, weil ich durch unterschreiben der Abfindungserklärung ja indirekt eine Teilschuld zugebe?

Sorry, ist etwas viel Text geworden, aber ich hoffe das sich das trotzdem jemand durchließt und mir eine oder mehrere Fragen beantworten kann
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Alt 18.03.2011, 21:35   # 2
starlight
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nun ja...das sind alles Rechtsfragen, die dir hier keiner beantworten kann und darf.. Diese Fragen sollte dir eigentlich dein Anwalt bzw. deine Versicherung beantworten.
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Alt 19.03.2011, 01:02   # 3
_Macromonium_
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"Erfahrungswerte" allerdings sind nicht verboten... also in der Hinsicht darf man dir schon weiterhelfen. Ich kann es leider nicht.
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Alt 19.03.2011, 01:47   # 4
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von hannes70 Beitrag anzeigen
Sorry, ist etwas viel Text geworden, aber ich hoffe das sich das trotzdem jemand durchließt und mir eine oder mehrere Fragen beantworten kann
Das ist nicht unsere Aufgabe, weil dazu ein Anwalt Deines Vertrauens kompetenter ist, als eine breitgefächterte Meinung der Netzwelt-Mitglieder als Rechtsberatung auslegen zu können. Wir müssten im Idealfall ggf. Gutachten einsehen und ausarbeiten - ggf. die Versicherungskonditionen einsehen. Feiner Witz, aber dafür bekommen wir hier keinen einzigen Cent. Nö, nö, nö... das soll mal schön Dein Anwalt machen. Der wird schließlich bezahlt.

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Zitat:
Zitat von _Macromonium_ Beitrag anzeigen
"Erfahrungswerte" allerdings sind nicht verboten... also in der Hinsicht darf man dir schon weiterhelfen. Ich kann es leider nicht.
Das kann hier so schnell auch keiner, weil die Rechtslage nur einseitig vorliegt (nur vorgetragen durch den Threadersteller). Ohnehin liegt den Netzweltmitgliedern keine berechtigtes Interesse an einer Akteneinsicht vor, das wir bei einer Versicherung/vor Gericht nachweisen können. Hier befinden wir uns in einem Beweisfindungsverfahren, in dem nicht jedermann in irgendwelchen Sachen "schnüffeln" darf. Also bitte: Ein Rechtsanwalt soll beauftragt werden.
__________________
Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu.
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Alt 19.03.2011, 03:20   # 5
hannes70
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Zitat:
Zitat von _Macromonium_ Beitrag anzeigen
"Erfahrungswerte" allerdings sind nicht verboten... also in der Hinsicht darf man dir schon weiterhelfen.
Darum geht es ja eigentlich. Eine Rechtsberatung will ich hier ja nicht.
Hätte ja sein können, das evtl. jemand mit so einer Sache (Unfall + Teilschuld etc.) Erfahrung gemacht hat.
Einen Anwalt habe ich ja, aber auch der übersieht ja villeicht auch mal die eine oder andere Kleinigkeit, wozu ich ihm dann einen Wink geben könnte.
Beispiel: Man hätte den Gutachter sagen sollen, das er den Tankinhalt nachmisst. So hätten wir beweisen können, das ich ~ 40km vor dem Unfall getankt und sich noch knapp 60 Liter Sprit im Auto befunden haben. Auch das hätte man der Versicherung in Rechnung stellen können. Zu heutigen Spritpreisen sind das immerhin ~ 90 Euro.
Davon habe ich erst durch einen Bekannten erfahren, Wochen nach dem Unfall, da wars leider zu spät.
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Alt 19.03.2011, 10:41   # 6
grunzer
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Zitat:
Die Versicherung behauptet ich habe zu 1/3 Teilschuld, da ich in einer unklaren Verkehrssituation überholt habe.
...
Mein Anwalt und ich sind der Meinung das ich garkeine Schuld habe.
Tja, das ist seit einigen Jahren so.
Die Versicherungen sagen: "An einem Unfall sind (außer jemand fährt in Dein ordnungsgemäß parkendes Auto rein oder soetwas) mehrere Leute schuld. Du warst da, also bist Du mit schuld. Hättest Du nicht überholt, dann hätte der Dich nicht getroffen."
Das ist ein Standpunkt, gegen den erst mal nicht viel zu sagen ist , denn in der Straßenverkehrsordnung steht irgendwo soetwas, daß man in jeder Situation so fahren muß, daß man Unfälle vermeiden kann. (oder so ähnlich!)
Das hast Du offenbar nicht getan und deshalb haben die Dir 1/3 aufgebrummt.
Als es dann mit Anwalt usw ernst wurde, haben die vermutlich gemerkt, daß sie mit einem drittel ganz schön über die Strenge geschlagen haben und bieten Dir jetzt noch mal 1k€ an... Also nur noch "1/6 Schuld".

Das kann einem gefallen oder nicht, aber die sind damit schon sehr oft durchgekommen, weshalb sie es vermutlich auch bei Dir schaffen werden.

Verstehe mich nicht falsch, ich bin in solchen Situationen auch zwiegespalten, aber gerade im Stadtverkehr und den seltsamen Situationen mit Spurwechseln usw ist das in meinen Augen ein gangbarer Weg. Ich finde aber auch, daß diese Art der Schuldzuweisung in manchen Fällen einfach nur eine Unverschämtheit ist.

Viel Glück
Grunzer

PS: Natürlich sagt Dein Anwalt Dir das was er gesagt hat und vielleicht bekommt ihr es auch hin, aber der will auch nur Fälle und somit Geld verdienen
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Lieber eine unsichere Freiheit
als eine sichere Diktatur !
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Alt 19.03.2011, 14:31   # 7
Molly Hatchet
 
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Die Versicherung versucht mit "Überholen bei unklarer Verkehrslage" Kosten zu sparen.
Ob ein Rechtsstreit sinnvoll und erfolgsversprechend ist kann Dir nur Dein RA sagen.

Das OLG Dresden (Urteil vom 30.01.2004 - 1 U 1731/03) hat entschieden, dass eine vorausfahrende Kolonne keine unklare Verkehrslage schafft, sodass das Überholen unzulässig wäre:
Eine unklare Verkehrslage besteht für den letzten in einer Fahrzeugkolonne hinter einem langsameren Fahrzeug Fahrenden jedoch nicht bereits deshalb, weil er nicht darauf vertrauen kann, dass kein weiterer vor ihm fahrender Verkehrsteilnehmer zum Überholen ausscheren werde.

OLG Dresden Urteil vom 30.01.2004 - 1 U 1731/03 - Eine unklare Verkehrslage besteht fr den letzten in einer Fahrzeugkolonne hinter einem langsameren Fahrzeug Fahrenden jedoch nicht bereits deshalb, weil er nicht darauf vertrauen kann, dass kein weit
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Alt 20.03.2011, 00:37   # 8
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von Molly Hatchet Beitrag anzeigen
Das OLG Dresden (Urteil vom 30.01.2004 - 1 U 1731/03) hat entschieden, dass eine vorausfahrende Kolonne keine unklare Verkehrslage schafft, sodass das Überholen unzulässig wäre:
Eine unklare Verkehrslage besteht für den letzten in einer Fahrzeugkolonne hinter einem langsameren Fahrzeug Fahrenden jedoch nicht bereits deshalb, weil er nicht darauf vertrauen kann, dass kein weiterer vor ihm fahrender Verkehrsteilnehmer zum Überholen ausscheren werde.
So pauschal kann man sich auf das Urteil nicht verlassen, weil Tageszeitpunkt und Witterungsverhältnisse zum Unfallzeitpunkt des Threaderstellers ebenso unklar waren wie die Feststellung, ob er entsprechende Eigensicherung in Form von eingeschaltetem Abblendlicht und betätigtem Fahrtrichtungsanzeiger (links blinken bereits beim Ansetzen des Überholvorgangs des Sprinters mit Anhänger) gewahrt hat. Wenn er z.B. ohne Licht und ohne zu blinken bei schlechten Sichtverhältnissen einfach ausscherte/zum Überholen ansetzte, hat er so gut wie keine Argumente um aus der Nummer raus zu kommen. Jedenfalls habe ich das so aus seiner Schilderung entnommen.

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Zitat:
Zitat von hannes70 Beitrag anzeigen
Man hätte den Gutachter sagen sollen, das er den Tankinhalt nachmisst. So hätten wir beweisen können, das ich ~ 40km vor dem Unfall getankt und sich noch knapp 60 Liter Sprit im Auto befunden haben. Auch das hätte man der Versicherung in Rechnung stellen können. Zu heutigen Spritpreisen sind das immerhin ~ 90 Euro.
Davon habe ich erst durch einen Bekannten erfahren, Wochen nach dem Unfall, da wars leider zu spät.
Dann verbuche das als Lehrgeld.
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Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu.
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Alt 20.03.2011, 10:57   # 9
hannes70
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Zitat:
Zitat von Molly Hatchet Beitrag anzeigen
Das OLG Dresden (Urteil vom 30.01.2004 - 1 U 1731/03) hat entschieden, dass eine vorausfahrende Kolonne keine unklare Verkehrslage schafft, sodass das Überholen unzulässig wäre:
Eine unklare Verkehrslage besteht für den letzten in einer Fahrzeugkolonne hinter einem langsameren Fahrzeug Fahrenden jedoch nicht bereits deshalb, weil er nicht darauf vertrauen kann, dass kein weiterer vor ihm fahrender Verkehrsteilnehmer zum Überholen ausscheren werde.
Das Urteil verstehe ich nicht ganz, heißt das jetzt das die Kolonne eine unklare Verkehrslage schafft oder das sies nicht tut

Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
So pauschal kann man sich auf das Urteil nicht verlassen, weil Tageszeitpunkt und Witterungsverhältnisse zum Unfallzeitpunkt des Threaderstellers ebenso unklar waren wie die Feststellung, ob er entsprechende Eigensicherung in Form von eingeschaltetem Abblendlicht und betätigtem Fahrtrichtungsanzeiger (links blinken bereits beim Ansetzen des Überholvorgangs des Sprinters mit Anhänger) gewahrt hat.
Es war mitte November, die Strecke ging ca. 2 km gradeaus bis zur nächsten Kurve, trocken, klare Sicht, kein Nebel oder sonst was, Temperatur ~ 5° Plus.
7 Uhr morgens, also noch ziemlich dunkel, darum hatte ich natürlich auch Licht an, und geblinkt habe ich auch. Nach dem Blinken noch ein paar Sekunden gewartet, ob der vor mir nicht vllt. doch fahren will, und als er überhaupt nicht reagierte, weder etwas zur Straßenmitte fuhr um an den LKW vorbeizugucken, noch geblinkt hat, bin ich gefahren.
Die Tatsache das es noch ziemlich dunkel war und ich mit Licht gefahren bin, läßt auch eigentlich eindeutig darauf hinweisen, das er seiner doppelten Rückschaupflicht nicht nachgekommen ist, sonst hätte er mich zwingend sehen müssen, alleine schon wegen dem Licht was plötzlich neben ihm auftaucht.

Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
Dann verbuche das als Lehrgeld.
Das habe ich bereits getan, sollte eigentlich auch nur ein Beispiel dafür sein, das auch ein Anwalt Fehler machen, bzw. mal etwas übersehen kann
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Alt 20.03.2011, 12:27   # 10
Ernest
 
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Zitat von hannes70 Beitrag anzeigen
Das habe ich bereits getan, sollte eigentlich auch nur ein Beispiel dafür sein, das auch ein Anwalt Fehler machen, bzw. mal etwas übersehen kann
Und Du lässt die Sache auf sich beruhen, ohne die Bundesrechtsanwaltskammer einzuschalten? Naja... mußt Du selber wissen.
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