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| Threadstarter Registriert seit: 11.12.2010
Beiträge: 8
| Zitat:
Hätte ja sein können, das evtl. jemand mit so einer Sache (Unfall + Teilschuld etc.) Erfahrung gemacht hat. Einen Anwalt habe ich ja, aber auch der übersieht ja villeicht auch mal die eine oder andere Kleinigkeit, wozu ich ihm dann einen Wink geben könnte. Beispiel: Man hätte den Gutachter sagen sollen, das er den Tankinhalt nachmisst. So hätten wir beweisen können, das ich ~ 40km vor dem Unfall getankt und sich noch knapp 60 Liter Sprit im Auto befunden haben. Auch das hätte man der Versicherung in Rechnung stellen können. Zu heutigen Spritpreisen sind das immerhin ~ 90 Euro. Davon habe ich erst durch einen Bekannten erfahren, Wochen nach dem Unfall, da wars leider zu spät. | |
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| Hausmeister im Virtuellen Registriert seit: 28.12.2006
Beiträge: 2.951
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Die Versicherungen sagen: "An einem Unfall sind (außer jemand fährt in Dein ordnungsgemäß parkendes Auto rein oder soetwas) mehrere Leute schuld. Du warst da, also bist Du mit schuld. Hättest Du nicht überholt, dann hätte der Dich nicht getroffen." Das ist ein Standpunkt, gegen den erst mal nicht viel zu sagen ist , denn in der Straßenverkehrsordnung steht irgendwo soetwas, daß man in jeder Situation so fahren muß, daß man Unfälle vermeiden kann. (oder so ähnlich!)Das hast Du offenbar nicht getan und deshalb haben die Dir 1/3 aufgebrummt. Als es dann mit Anwalt usw ernst wurde, haben die vermutlich gemerkt, daß sie mit einem drittel ganz schön über die Strenge geschlagen haben und bieten Dir jetzt noch mal 1k an... Also nur noch "1/6 Schuld". Das kann einem gefallen oder nicht, aber die sind damit schon sehr oft durchgekommen, weshalb sie es vermutlich auch bei Dir schaffen werden. Verstehe mich nicht falsch, ich bin in solchen Situationen auch zwiegespalten, aber gerade im Stadtverkehr und den seltsamen Situationen mit Spurwechseln usw ist das in meinen Augen ein gangbarer Weg. Ich finde aber auch, daß diese Art der Schuldzuweisung in manchen Fällen einfach nur eine Unverschämtheit ist. Viel Glück Grunzer PS: Natürlich sagt Dein Anwalt Dir das was er gesagt hat und vielleicht bekommt ihr es auch hin, aber der will auch nur Fälle und somit Geld verdienen
__________________ Lieber eine unsichere Freiheit als eine sichere Diktatur ! | |
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| Registriert seit: 01.03.2011
Beiträge: 55
| Die Versicherung versucht mit "Überholen bei unklarer Verkehrslage" Kosten zu sparen. Ob ein Rechtsstreit sinnvoll und erfolgsversprechend ist kann Dir nur Dein RA sagen. Das OLG Dresden (Urteil vom 30.01.2004 - 1 U 1731/03) hat entschieden, dass eine vorausfahrende Kolonne keine unklare Verkehrslage schafft, sodass das Überholen unzulässig wäre: Eine unklare Verkehrslage besteht für den letzten in einer Fahrzeugkolonne hinter einem langsameren Fahrzeug Fahrenden jedoch nicht bereits deshalb, weil er nicht darauf vertrauen kann, dass kein weiterer vor ihm fahrender Verkehrsteilnehmer zum Überholen ausscheren werde. OLG Dresden Urteil vom 30.01.2004 - 1 U 1731/03 - Eine unklare Verkehrslage besteht fr den letzten in einer Fahrzeugkolonne hinter einem langsameren Fahrzeug Fahrenden jedoch nicht bereits deshalb, weil er nicht darauf vertrauen kann, dass kein weit |
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| Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 958
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---------- Doppelpost zusammengeführt ---------- Zitat:
__________________ Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu. | ||
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| Threadstarter Registriert seit: 11.12.2010
Beiträge: 8
| Zitat:
![]() Zitat:
7 Uhr morgens, also noch ziemlich dunkel, darum hatte ich natürlich auch Licht an, und geblinkt habe ich auch. Nach dem Blinken noch ein paar Sekunden gewartet, ob der vor mir nicht vllt. doch fahren will, und als er überhaupt nicht reagierte, weder etwas zur Straßenmitte fuhr um an den LKW vorbeizugucken, noch geblinkt hat, bin ich gefahren. Die Tatsache das es noch ziemlich dunkel war und ich mit Licht gefahren bin, läßt auch eigentlich eindeutig darauf hinweisen, das er seiner doppelten Rückschaupflicht nicht nachgekommen ist, sonst hätte er mich zwingend sehen müssen, alleine schon wegen dem Licht was plötzlich neben ihm auftaucht. Das habe ich bereits getan, sollte eigentlich auch nur ein Beispiel dafür sein, das auch ein Anwalt Fehler machen, bzw. mal etwas übersehen kann | ||
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| Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 958
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, denn in der Straßenverkehrsordnung steht irgendwo soetwas, daß man in jeder Situation so fahren muß, daß man Unfälle vermeiden kann. (oder so ähnlich!)