Zitat:
Zitat von Schnackchen Vor seinem Beginn ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. |
Das soll heißen das du VOR Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht fristgerecht kündigen kannst.
Der Arbeitgeber verhindert somit das du einen anderen/besseren Job annimmst.
Andererseits kann der Arbeitgeber jetzt aber auch nicht zurück - das gibt dir die Sicherheit, dass der Arbeitgeber es ernst meint.
Kündigst du bevor du angefangen hast könnte dir eine Schadensersatzforderung drohen weil z. B. die Stelle ist dadurch länger als vorgesehen nicht besetzt werden kann. Und der Arbeitgeber kann Teile der Kosten der neuen Bewerbungsrunde an dich weiterreicht.
Außerdem ist eine solche Kündigung den anderen Bewerbern, die jetzt den Job nicht bekommen haben, unfair.