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Alt 28.07.2009, 12:47   # 707
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Ich glaube ich brauche jetzt mal ein wenig Nachhilfeunterricht.
Am 1.4.2009 kam es zum Versäumnissurteil.
Wieso bleiben die erst weg und legen dann Einspruch ein
Die Kosten für das Versäumnissurteil tragen sie doch auch dann, wenn sie jetzt gewonnen hätten.
Logisch und konsequent ist (auch aus der taktischen Perspektive der Beklagten betrachtet...) deren Verhalten in der Tat überhaupt nicht.

Was diese "Wackelpolitik" eigentlich sollte, das wird uns nur der Betreiber bzw. der Münchner Anwalt erklären können. Die werden aber wohl nicht wollen. Es ist auch die Frage, ob wir auf deren Verlautbarungen gesteigerten Wert legen sollten.

Man kann da zwar bestimmte Spekulationen anstellen, aber die führen nicht weiter und ändern auch nichts am Endergebnis, nämlich dem, dass die den Schwanz eingezogen haben, obwohl die doch anscheinend zuerst ach so selbstsicher waren.

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Viel wichtiger finde ich die Ratschläge des Anwaltes der Gewinnerseite.[/B]
Abofallen - Vertragsfallen im Internet | Themenbeiträge
Da steht zum Beispiel , dass man sich von einen Anwalt beraten lassen sollte. Wer nicht die nötigen Mittel hat kann in der Regel Beratungshilfe beantragen.
Das man die Seite sichern sollte.
Wer sich aktiv wehren will, sollte sich in der Tat an einen Anwalt wenden und das nicht im Alleingang machen. Man sieht ja an dem betreffenden Beispiel, dass der Betreiber sich sogar auf den Anwaltsbrief hin stur gestellt hat. Umso weniger wird man mit Laienbriefen bewirken. Auch nicht mit den Formbriefen - die sind da längst im Wortlaut bekannt, und man kriegt da eh nur die gehässige Antwort, die Auskünfte der VZs und Internetforen seien allesamt falsch etc, und die Formbriefe stammten aus falscher Beratung u.s.w.

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
[Mahnbescheid...] Das man nicht nur ein Kreuz machen muss ,sondern auch gegenüber den Webseitenbetreiber reagieren sollte, wird in den Foren nicht erklärt.
Ist mir neu, und vermutlich meint er es auch in dem Sinne, dass eine Reaktion bezüglich des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid notwendig ist.
Es nutzt nämlich gar nichts, wenn ich beim Mahnbescheid einfach nur dem Anbieter widerspreche, aber nicht den Mahnbescheid widersprochen zurückschicke. Er hat sich da ungenau ausgedrückt.

Nach meiner Kenntnis ergibt sich auch aus BGB und ZPO kein Grund dafür, dass man etwa bei einem Mahnbescheid direkt Kontakt zum Forderungssteller aufnehmen müsste.

Erst, wenn der klagt, sollte natürlich eine Klageerwiderung stattfinden. In den Infoartikeln empfehlen wir auch, schon beim Mahnbescheid Rechtsberatung einzuholen.

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Also kann ich, wenn ich was mit der Post erhalte auch gleich reagieren.
Man _kann_.

Aber anhand der ZPO und auch aus der bekannten Rechtsprechung ergibt sich kein schlüssiger Grund dafür, dass man es _muss_.


Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
So nun könnt ihr wieder aufwendige Post schreiben wieso und wesshalb sie nie vor Gericht gehen werden und man sich nicht wehren zu braucht.
Die Klage kostet Geld. So einfach ist das.
Und der negative Signaleffekt aus einer (wieder mal...) verlorenen Klage ist jedesmal verheerend.
Genau darum machen die Burschen das nicht allzu oft.

Niemand sagt im übrigen, dass man sich nicht zu wehren braucht, bzw. sich nicht wehren soll.
Wer das aber wirklich machen will, der sollte es auch gleich richtig machen, nämlich mit Anwalt. Gut geplant und dokumentiert.
Wer das nicht will, für den ist es letztlich Geschmackssache, ob er ein einziges Formschreiben schickt, oder gleich die Füsse stillhält.

Und man sollte auch fairerweise dazu sagen, dass derjenige, der eine negative Feststellungsklage vom Stapel lässt, immer auch ein gewisses Kostenrisiko trägt. Die RVs tragen das nicht immer, die stellen sich auf den Standpunkt, die negative Feststellungklage sei unnötig, man solle das vielmehr einfach ignorieren. Da kriegt man häufig keine Deckungszusage.
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