Zitat:
Zitat von Attacker Das heißt, wenn wir genug "Abgemahnte" finden, könnten wir gegen "Schulenberg & Schenk" klagen, oder verstehe ich das falsch?!  |
Das verstehst Du falsch. Wenn jeder, der sich von der Abmahnung bedroht und/oder verschaukelt fühlt, seine Abmahnung inkl. aller Folgeschreiben mit Begleitschreiben bei der nächsten Polizeiwache zur Weiterleitung an die dafür zuständige Staatsanwaltschaft einricht (die fertigen Fotokopien an), zur Prüfung auf strafrechtlich relevante Kriterien z.B. bzgl. Abmahnmissbrauch, Abmahnbetrug, dann entscheidet sich gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft (je nach Anzahl, Art und Umfang der Indizien) für weitere Ermittlungen bzw. zur Führung eines Sammelverfahrens. Hab ich aber alles hier im Board schon öfters geschrieben - mußt dazu nur über meine Nutzerkennung meine Beiträge durchackern - mittlerweile zugegebenermaßen etwas anstrengend.
Du selbst mußt nicht klagen, das übernimmt gegebenenfalls Staatsanwaltschaft, so Umfang und Schwere der Beweise/Indizien dies anzeigen. Bevor die Staatsanwaltschaft überhaupt ermitteln kann, braucht sie aber erstmal Beweise/Indizien, die sie garantiert nicht (zumindest nicht freiwillig) von den Abmahnern erhält.
Grüße,
Frank