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Alt 13.06.2009, 14:51   # 3532
ulrich
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Beiträge: 7.682
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Zitat von Traidos Beitrag anzeigen
So, hi Leute!
Hab heute ne Abmahnung bekommen.
Da ich bei dem ganzen Thread nich mehr richtig durchsehe und ich ein absoluter Leihe bin folgende Fragen:
1) Was soll ich nun tun?
2) Gibts ne Möglichkeit nicht bezahlen zu müssen ( Happy-End wäre nett )?
3) Sollte man ( ab welcher Stelle ) den Anwalt einschalten?

Danke im Vorraus!
Hallo und Guten Tag Traidos.

Auch Du bist das Opfer des Abmahnwahns geworden,
wichtig ist es jetzt vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren und sich mit dem Thema
Eingehend zu beschäftigen.
Gute Entscheidungen brauchen vor allen Dingen Ruhe und Besonnenheit.

Das Abmahnschreiben, welches Dich erreicht hat, fordert von Dir eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lass Dich aber dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben.
Insbesondere solltest Du nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen. Lass Dich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag solltest Du erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Krafft.
Denn Angst und Hektik sind schlechte Ratgeber. Zu erst solltest Du Dich hier im Forum umfassend informieren über,Verteidigungs- und Reaktionsmittel:
Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.
• Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
• Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
• Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung
Wenn Du keine Lust oder Zeit hast Dich hier schlauzumachen, dann kannst Du natürlich auch gleich die geforderte Summe XXX, XX € zahlen….

Davon rate ich Dir aber ab, denn auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten!
Du kannst auch einen spezialisierten Anwalt beauftragen, das verursacht allerdings sofort Kosten! Zu beachten ist: Versicherungen, Privathaftpflicht zahlen in diesem Fall nicht.

So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser:

mod UE & http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt.

Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden
Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.

Betrifft: Die Verjährungsfrist.
Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012.

Copyright © ulrich

P.S.: Den Anwalt solltest Du erst einschalten wenn es tatsächlich mal zur Gerichtsverhandlung kommt?
Aber es bleibt letztendlich Deine alleinige Endscheidung, wie Du die Abmahnung angehst!!!

Hinweis von constantin, Solltest Du auch mal durchlesen http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/....php?f=19&t=35
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