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Alt 22.08.2008, 21:05   # 1142
RA Dr. Alexander Wachs
 
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Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,



wie ich in meinem letzten Beitrag schon versucht habe darzustellen, möchte ich nun noch einmal ausführlicher erläutern:

1. Anwalt oder kein Anwalt bei Abmahnungen?

Es gibt Unterschiede zwischen einer Abmahnung durch die Kanzlei Rasch und einer von den Kollegen von bspw. U+C.

a. Die Kanzlei Rasch fordert EUR 3.000,00 bis EUR 10.000 das sind Summen, die existenzgefährdend sind und Angst schüren.
Anders wenn eine Kanzlei wie U+C EUR 250 für eine Abmahnung fordert. In diesen Fällen ist eine Abmahnung sehr ärgerlich, so lange es aber bei der einen bleibt ist das Risiko doch überschaubar.
Die unterschiedliche Höhe der Forderung macht hier einen ganz erheblichen Unterschied.
Nicht zu vergessen, dass wenn eine der beiden Kanzleien doch mal klagen sollten. In diesem Fall wird es sich bei der Kanzlei Rasch definitiv um eine zu zahlende fünfstellige Summe handeln. Ein verlorenener Prozess bei U+C würde dagegen "nur" mit ca. EUR 2.000 zu Buche schlagen. Das könnten die meisten wohl deutlich eher verkraften (Es handelt sich hier nur um ein Beispiel U+C hat meines Wissens keine Klage anhängig!)


b. Die Unterlassungserklärung

Es gibt im Internet keine Unterlassungserklärung, die auf die Kanzlei Rasch ausgerichtet ist. Die Mod. UE, die auch auf www.abmahnwahn-dreipage.de
zu finden ist, ist von dem Verein gegen den Abmahnwahn, Herrn ******** und mir für Einzeltitel Abmahnungen konzipiert worden. Also für Kanzleien wie U+C, Kornmeier usw.

Eine Unterlassungserklärung gegenüber der gesamten Musikindustrie ist potentiell existenzgefährdend. Hier ist ausführliche anwaltliche Beratung wichtig.
Zum einen um die Unterlassungserklärung eng zu fasssen. Zum anderen um über die Unterlassungserklärung aufzuklären und es nicht zu einem Verstoss gegen die Unterlassungserklärung kommen zu lassen.

Wie ich auch schon hingewiesen habe, lassen sich nun mal einige Neu-Abgemahnte schnell verleiten auch bei der Kanzlei Rasch einfach eine (mod) UE hinzuschicken - wie es im Internet steht - ohne die wirklichen Folgen zu kennen.

Der eine geht weiter mit ungesichertem W-lan ins Netz, bzw. stellt überhaupt keine Nachforschungen an. Der andere meint - fälschlicherweise - die Mod-UE wirke keine 30 Jahre. Der Dritte meint -fälschlicherweise - die Mod-UE schützt vor der Zahlungsklage.

Die Profis hier werden bei solchen Aussagen mit den Augen rollen, aber nicht jeder Neu-Abgemahnte kann/will investiert so viel Zeit in die Informationsgewinnung wie die Profis.

Aus diesem Grund ist in meinem Augen bei Abmahnungen der Kanzlei Rasch anwaltliche Hilfe immer geboten.

2. Allgemein zum Thema Klagen

Wenn hier diskutiert wird, ob sich die Anwälte der Abgemahnten nicht genug engagieren und nicht oft genug die gerichtliche Entscheidung suchen, möchte ich folgendes erwidern:
Ich bin in den letzten 2 Monaten gegen knapp 10 einstweilige Verfügungen wegen Tauschbörsennutzungen vorgegangen, entweder die einstweiligen Verfügungen wurden aufgehoben, oder Sie wurden zurückgenommen, jedenfalls mussten meine Mandanten nicht die Kosten tragen. Derzeit führe ich zwei Hauptsache-Klagen. Und wenn irgendwer eine negative Feststellungsklage erheben will, dann bin ich gerne bereit da auch tätig zu werden.
Die meisten Abgemahnten wollen aber den erheblichen Zeit- und Geldaufwand eines Prozesses eher vermeiden. Und bei der derzeitigen unklaren Rechtslage kann kein Anwalt unbedingt zu einer Klage raten. Letztlich ist der Anwalt gehalten überflüssige Risiken für den Mandanten zu vermeiden und den Mandanten umfassend über Chancen und Risiken aufzuklären.

Das heißt aber auch nicht, dass man sich damit den teils wahnwitzigen Forderungen beugen sollte. Der Anwalt hat den Mandanten aus der Schwierigkeit des Umgangs mit der Abmahnung zu befreien und in manchen Fällen mag das auch der Vergleich sein.

4. BGH Urteil in Sicht !

Im übrigen wird der BGH (Bundesgerichtshof) sich nun mit der Frage der Tauschbörsennutzungen beschäftigen. Wie mir nämlich mitgeteilt wurde, wurde gegen die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 1.7.2008 Revision eingelegt.

Ich hoffe dazu noch heute abend auf meiner Internetpräsenz www.dr-wachs.de etwas ausführlicher berichten zu können.



Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und freundliche Grüße aus Hamburg wünscht



Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
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