Die DIS unterliegt vor Gericht.
Zitat:
Landgericht Koblenz
Urteil vom 17.04.2008
Aktenzeichen 1 O 484/07 Werden Personendaten auf einer Internetseite mit der Bezeichnung www.schuldnerverzeichnis.de ohne Zustimmung des Betroffnen veröffentlicht, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.
Tatbestand
Die Verfügungsklägerin (im Folgenden: Klägerin) begehrt von der Verfügungsbeklagten (im Folgenden: Beklagte) die Entfernung eines Eintrags über sie auf der Internetseite www.schuldnerverzeichnis.de sowie die Unterlassung künftiger Eintragungen.
Die Beklagte, ein Inkassounternehmen, betreibt im Internet die Webseite www.schuldnerverzeichnis.de. Hierbei handelt es sich laut den Angaben auf der Internetseite um das große Onlineverzeichnis säumiger Schuldner. Weiter heißt es dort u. a: Keine Chance für Leute mit schlechter Zahlungsmoral bei Anbietern von elektronischen Dienstleistungen per Internet dank www.schuldnerverzeichnis.de. Hinsichtlich der weiteren Inhalte wird auf die Anlage A3 und A8 zur Antragsbegründungsschrift vom 20.12.2007 (Bl. 8-4 f. und 8-16 ff. GA) Bezug genommen.
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Weiter:
http://www.verbraucherrechtliches.de...8407-volltext/