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16.03.2008, 13:01
Baker
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
1.5 Das Wichtigste wird oft vergessen (auch von unwissenden Anwälten)
DonJuandeKoma
berichtete von seiner Vorladung bei der Polizei und der falschen Empfehlung seines Anwaltes alles einzugestehen um strafrechtlich aus der Sache rauszukommen.
problemrasch
empfahl ihm, zu einem Anwalt zu gehen, der sich auskennt und der nicht solche falschen Empfehlungen gibt.
DonJuandeKoma erläuterte den Ablauf seines Termins bei der Polizei. Er hat befürchtete danach in Höhe von 8.000,-- € abgemahnt zu werden.
Etwas sehr sehr wichtiges hat er auch vergessen. Nämlich die Abgabe einer vorauseilenden strafbewehrten Unterlassungserklärung. Sein Anwalt wußte nicht, daß so etwas möglich ist, deshalb handele notfalls selbst oder fordere Deinen Anwalt schleunigst auf, es für Dich zu tun!
Hinweis für die Leser:
DonJuandeKoma wurde per PM noch rechtzeitig gewarnt und hat sie hoffentlich abgegeben.
dainschl hatte die zündende Idee und ist der geniale Erfinder der vorauseilenden oder vorbeugenden Unterlassungserklärung.
Baker
empfahl die Rechteinhaber anzuschreiben, wußte aber dann doch nicht so richtig weiter und bat die Rechtsanwälte die im Forum mitlesen und schreiben um Hilfe.
Rechtsanwalt Morbitzer
fand es gut und unterstützte die Idee.
Rechtsanwalt Dr. Wachs
sah es zuerst kritisch an.
dainschl bekam Hilfe von einem bekannten Rechtsanwalt, der für ihn die Erklärungen formulierte.
Lavender
hatte auch Post vom Staatsanwalt. Sie bat um Hilfe.
Baker
riet ihr die Texte mit der Hilfe eines Anwaltes aufzusetzen.
Sie hatte noch einige Fragen.
Diese wurden beantwortet.
Sie bekam die Empfehlung die vorauseilende Unterlassungserklärung selbst zu schreiben und bat um Hilfe.
Sie erhielt ein Beispiel, wie so ein Brief aussehen könnte.
lilu78
fragte neugierig nach, ob die vorauseilende strafbewehrte Unterlassungserklärung denn Sinn mache, wenn man ohnehin unter dem pfändungsfreien Existenzminimum liegt mit seinem Verdienst.
Sie bekam die Antwort, daß alles andere nicht interessiert, wenn man noch keine Post von Rasch hat.
Donner
fragte, ob er die Erklärung nur auf die Stücke begrenzen könne, die er angeboten habe.
lilu78
hatte noch nicht verstanden, daß auch keine Schadenersatzforderung mehr kommen kann, wenn sie eine vorauseilende Unterlassungserklärung abgibt.
Sie erhielt die Erläuterung, daß sie dies nicht mehr erwarten müsse und die Erklärung ausreiche.
DonJuandeKoma
wollte wissen, ob er dann künftig noch was ziehen kann.
rockholzer
warnte ihn, und empfahl, das nicht mehr zu tun.
NuAber
empfahl DonJuandeKoma sich mit der Abgabe der Erklärung zu beeilen.
BmnNw
hatte auch die falsche Empfehlung von seinem Anwalt bekommen. Er wollte abwarten nach dem der Staatsanwalt das Verfahren eingestellt hatte.
Rechtsanwalt Dr. Eikmeier
empfahl ihm keinesfalls abzuwarten und Tee zu trinken, sondern zu handeln.
dünnpfiff
empfahl nach schlechten Erfahrungen mit dem Einschreiben Rückschein allen anderen die vorauseilenden strafbewehrten Unterlassungserklärungen nur per Einschreiben zu schicken und begründete auch, warum das ausreicht und besser ist.
Die nicht wissende
bekam den Rechner von der Polizei abgeholt und war geschockt. Sie meine, ein Brief wäre besser gewesen, als diese Hausdurchsuchung.
Auch sie bekam die Empfehlung dringend zu handeln und vorauseilend die Unterlassungserklärungen abzugeben.
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