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10.04.2008, 22:57
Baker
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
3.5 Der Schadensbegriff und der Schadensnachweis im Prozeß
honeyyass
hat einmal nachgefragt, wann denn der Schaden für die Musikfirmen eingetreten sein soll. Mit dem Präsentieren wurden doch nicht auch gleich alle Dateien von anderen Usern gezogen.
Von Baker wurde an einem Beispiel (Verkäufer ohne Gewerbeschein vor einem Geschäft) erläutert, warum der Rechteinhaber abmahnt und was sein Schaden ist.
Warum die Rechtmäßigkeit der Schadenersatzforderung meist nur behauptet ist, wurde hier erläutert.
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