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Informations-Portal und FAQ zu Rechtsproblemen im Filesharing-Bereich
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08.04.2008, 20:29
Baker
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
3.2 Kann ich noch mal abgemahnt werden wegen eines späteren Musiktausches?
---moe---
wollte wissen, ob für die Zeit vor dem Scanndatum oder zwischen Scanndatum und Erhalt des Abmahnbriefes nochmals eine Abmahnung kommen kann.
jay1975
erläuterte ihm, daß die Unterlassungserklärung ab dem Abgabedatum für die Zukunft gilt. Alles was davor war, ist dann erledigt, soweit es nicht Filme, Hörbücher oder die Musik anderer Labels betrifft.
Helenna
hatte die gleiche Frage und ihr Anwalt wußte nichts damit anzufangen.
Deshalb wurden die Rechtsgrundlagen noch einmal ausführlicher erklärt.
Alter Esel
hat Ihr den Link auf eine andere Internetseite gegeben, bei der sie nachschauen kann, welche geschützten Werke bekanntermaßen abgemahnt werden. Ob sie solche Dateien auf ihrem Rechner hat, muß sie selbst überprüfen.
Baker
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