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Alt 08.04.2008, 20:29  
Baker
 
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Beiträge: 545
3.2 Kann ich noch mal abgemahnt werden wegen eines späteren Musiktausches?


space---moe--- wollte wissen, ob für die Zeit vor dem Scanndatum oder zwischen Scanndatum und Erhalt des Abmahnbriefes nochmals eine Abmahnung kommen kann.
spacejay1975 erläuterte ihm, daß die Unterlassungserklärung ab dem Abgabedatum für die Zukunft gilt. Alles was davor war, ist dann erledigt, soweit es nicht Filme, Hörbücher oder die Musik anderer Labels betrifft.
spaceHelenna hatte die gleiche Frage und ihr Anwalt wußte nichts damit anzufangen.
spaceDeshalb wurden die Rechtsgrundlagen noch einmal ausführlicher erklärt.
spaceAlter Esel hat Ihr den Link auf eine andere Internetseite gegeben, bei der sie nachschauen kann, welche geschützten Werke bekanntermaßen abgemahnt werden. Ob sie solche Dateien auf ihrem Rechner hat, muß sie selbst überprüfen.