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Alt 27.03.2008, 01:38  
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Ich zitiere aus dem Text des Urteils vom EuGH:

Aus dem Völkerrecht:

...im . .Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums..(. TRIPS-Übereinkommen).. der Welthandelsorganisation (WTO), das ..im Namen der Europäischen Gemeinschaft .. genehmigt wurde, sagt Art. 41 Abs. 1 und 2 folgendes:

(1) Die Mitglieder stellen sicher, dass .. ein wirksames Vorgehen gegen jede Verletzung von .. Rechten des geistigen Eigentums .. zu ermöglichen. ..

(2) Die Verfahren zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums müssen fair und gerecht sein. Sie dürfen nicht unnötig kompliziert oder kostspielig sein und keine unangemessenen Fristen oder ungerechtfertigten Verzögerungen mit sich bringen.

Aus dem Gemeinschaftsrecht:

Richtlinie 2004/48

Art. 3 besagt:
(1) Die Mitgliedstaaten sehen die Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe vor, die zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ... erforderlich sind. Diese Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe müssen fair und gerecht sein, außerdem dürfen sie nicht unnötig kompliziert oder kostspielig sein und keine unangemessenen Fristen oder ungerechtfertigten Verzögerungen mit sich bringen.

Für mich bedeutet das sinngemäß:

Unser Justizministerium muß sich mal ernsthaft Gedanken machen, wie lange sie den Verstoß gegen das völkerrechtliche TRIPS- Übereinkommen und die EU-Richtlinie 2004/48 in Deutschland noch dulden wollen, den unsere Abmahnanwälte hier vollführen.

Richtlinie 95/46/EG

Art. 2 besagt:

Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck

a) ‚personenbezogene Daten‘ alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare . Person ..; als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennnummer ..;

b) ‚Verarbeitung personenbezogener Daten‘ .. jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang .. im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten ...

Art. 7 besagt:
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten lediglich erfolgen darf, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

f) die Verarbeitung ist erforderlich zur Verwirklichung des berechtigten Interesses, .. sofern nicht .. die Grundrechte ..der betroffenen Person,.. überwiegen.

Für mich bedeutet das sinngemäß:

Auf Anruf/Mail/Fax von den anzeigeerstattenden Abmahnanwälten dürfen Provider keine Daten zwischenspeichern, weil eine Abwägung der Interessen hierbei nicht erfolgt gegenüber den Grundrechten der betroffenen Person.

Richtlinie 2002/58/EG

Art. 1 besagt:
(1) Diese Richtlinie dient der Harmonisierung der Vorschriften .. um einen .. Schutz der Grundrechte .. in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation .. zu gewährleisten.
(2) Die Bestimmungen dieser Richtlinie stellen eine .. Ergänzung der Richtlinie 95/46/EG .. dar. …

Art. 2 besagt:
Sofern nicht anders angegeben, .. bezeichnet .. der Ausdruck:..
b) ‚Verkehrsdaten‘ Daten, die zum Zwecke der Weiterleitung einer Nachricht an ein elektronisches Kommunikationsnetz oder zum Zwecke der Fakturierung (=Abrechnung) dieses Vorgangs verarbeitet werden.....
d) ‚Nachricht‘ jede Information, die zwischen einer endlichen Zahl von Beteiligten über einen öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienst ausgetauscht oder weitergeleitet wird. ..

Art. 5 besagt:
(1) Die Mitgliedstaaten stellen die Vertraulichkeit der .. übertragenen Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrsdaten durch innerstaatliche Vorschriften sicher. Insbesondere untersagen sie das Mithören, Abhören und Speichern ..von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrsdaten durch andere Personen .. es sei denn, dass diese Personen gemäß Artikel 15 (1) gesetzlich dazu ermächtigt sind. ..

Art. 6 besagt:

(1) Verkehrsdaten, die sich auf Teilnehmer und Nutzer beziehen und vom Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes .. verarbeitet und gespeichert werden, sind unbeschadet der Absätze 2, 3 und 5 des vorliegenden Artikels und des Artikels 15 Absatz 1 zu löschen oder zu anonymisieren, sobald sie für die Übertragung einer Nachricht nicht mehr benötigt werden.

(2) Verkehrsdaten, die zum Zwecke der Gebührenabrechnung ...erforderlich sind, dürfen verarbeitet werden. Diese Verarbeitung ist nur bis zum Ablauf der Frist zulässig, innerhalb deren die Rechnung rechtlich angefochten oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann...

Für mich bedeutet das sinngemäß:

Die Definition der Verkehrsdaten umfaßt m.E. auch die IP, weil sie zum Zwecke der Weiterleitung einer Nachricht (=welche Internetseite ich sehen will) erforderlich ist.
Damit ist die IP nicht nur national, sondern auch gemeinschaftsrechtlich Teil der Verkehrsdaten. Auch im EU-Recht gibt es das Speicherverbot und die Ausnahme davon (s. Artikel 15 (1) weiter unten)


Art. 15 besagt:
(1) Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften erlassen, die die Rechte und Pflichten gemäß Artikel 5, Artikel 6.. dieser Richtlinie beschränken, sofern eine solche Beschränkung .. für die nationale Sicherheit .. sowie die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder des unzulässigen Gebrauchs von elektronischen Kommunikationssystemen .. notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist. Zu diesem Zweck können die Mitgliedstaaten ..vorsehen, dass Daten .. während einer begrenzten Zeit aufbewahrt werden. ..

Für mich bedeutet das sinngemäß:

Wenn das höchste nationale Gericht (für geringe Straftaten) nein zu der Ausnahmeregelung sagt, dann hat das EU-rechtlich keine Auswirkungen und die nationale Ausnahmeregelung ist aufgehoben.


Ausgangsverfahren und Vorlagefrage

Promusicae ..beantragte eine einstweilige Verfügungen gegen die .. Telefónica, die u. a. Internetzugänge bereitstellt. Promusicae beantragte, Telefónica die Offenlegung von Name und Anschrift bestimmter Personen aufzugeben, denen Telefónica einen Internetzugang gewährt und von denen Promusicae die sogenannte „IP-Adresse“ sowie der Tag und die Zeit der Verbindung bekannt sind. Nach Ansicht von Promusicae verwenden diese Personen das Programm KaZaA zum Austausch von Dateien („peer to peer“ oder „P2P“) und lassen den Zugriff auf Musikdateien zu, die sich im gemeinsam genutzten Ordner (Shared Folder) ihres Computers befinden und für die die Urheber- und Lizenzrechte bei den Mitgliedern von Promusicae liegen.
Promusicae machte beim vorlegenden Gericht geltend, dass die Nutzer von KaZaA .. die Rechte am geistigen Eigentum verletzten. Sie verlangte daher die Weitergabe der genannten Informationen, um zivilrechtliche Klagen gegen die Betroffenen erheben zu können.
Mit einem Beschluss vom 21. Dezember 2005 gab das Gericht dem Promusicaes Antrag auf einstweilige Verfügungen statt. Telefónica legte gegen diesen Beschluss Widerspruch ein und machte geltend, dass die Weitergabe der von Promusicae verlangten Daten ..nicht .. im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens .. erlaubt sei. ..
Das Gericht hat daher das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Gestatten es das Gemeinschaftsrecht ..den Mitgliedstaaten, die den Betreibern elektronischer Kommunikationsnetze .. obliegende Pflicht, die ..Verbindungs- und Verkehrsdaten zu speichern und bereitzustellen, auf eine strafrechtliche Untersuchung .. zu beschränken und damit davon zivilrechtliche Verfahren auszuschließen?

Für mich bedeutet das sinngemäß:

Hadron, das Thema des Verfahrens ist doch Deine inzwischen berühmt berüchtigte [BLACKBOX]-Bestandsdatenauskunft ! Komisch, warum fragt das spanische Gericht den europäischen Gerichtshof, ob Verkehrsdaten gespeichert und für zivilrechtliche Verfahren bereitgestellt werden dürfen, wenn es Deiner Meinung nach nur um Bestandsdaten und keine Verkehrsdaten ging?


Gruß Baker

ps.: Auch Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Eikmeier wollte ich in keinster Weise persönlich angreifen; Sie sind der einzige Jurist, der sich mit uns Dilettanten hier noch auseinandersetzt in dieser für viele sicher verwirrenden Diskussion. Mal ein herzliches Dankeschön ist da von mir wirklich angebracht. DANKE !
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