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Alt 23.02.2008, 00:03  
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo schoeef,

Du hast eine Sonderstellung bei Abmahnungen. Leute, die ein Geschäft haben (Hotels, Ferienwohnungen, Internetcafes, Bibliotheken, Hochschulen, Unternehmen, das seinen Mitarbeitern den Zutritt ins Netz gibt,...) sind nicht wirklich in der Verantwortung. Sie können ein noch so gesichertes Netz betreiben, letztendlich aber nicht verhindern, daß jemand das ausnutzt. Überlege Dir einmal, wie das technisch gehen soll. Wenn Du jeden Klick, den irgend einer Deiner Nutzer macht, speichern würdest, dann würdest Du die bestehenden Datenschutzgesetze verletzen. Wenn Du Passwörter vergeben würdest, hättest Du damit gar nichts erreicht.
Du mußt einmal bedenken, was die Voraussetzungen sind, damit eine Haftung des Anschlußinhabers als Zustandsstörers überhaupt entsteht. Du mußt lediglich die zumutbaren Überwachungspflichten einhalten. Das dürfte z.B. ein Hinweis in den Räumen als Aushang sein, daß gewisse Dinge nicht zulässig sind. Alles andere ist Utopie.
Lies Dir einmal die Empfehlung durch, die ich Bluearrow auf Seite 38 dieses Threads gegeben habe. Das war aber vor dem Urteil. Heute sieht es viel besser aus, seitdem das Urteil da ist: http://medien-internet-und-recht.de/...R_2008_003.pdf , auf das Dr. Wachs hier verwiesen hat: Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2

Ich denke, Du kommst ohne was zu zahlen raus, wenn Du Dir professionelle Hilfe holst.

Gruß Baker
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