Hallo Bluearrow,
Du sagst, du würdest gewerblich mit einem geschützten WLAN arbeiten.
Dann habe ich mal eine Frage: Hast Du dann nicht auch eine gewerbliche Haftpflichtversicherung? Ich hab schon von einem Fall gehört, bei dem wurde der Schaden über die gewerbliche Haftpflicht (bei der eine Deckung nicht ausgeschlossen ist, evtl. auch aus Kulanz) abgewickelt:
Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1
Vom Prinzip hast Du Recht, wenn Du nachweisen kannst, daß Du alles Notwendige getan hast, um einen Mißbrauch zu verhindern. Hole Dir zur Sicherheit einen guten Anwalt, der haut Dich da in Verbindung mit Deiner Haftpflicht ziemlich sicher raus.
Gruß Baker