| Hallo,
auch ich habe Post von RA Rasch bekommen, allerdings verhält sich der Sachverhalt bei mir etwas anders:
Bei mir sollen es ca. 360 Musikdateien sein, Abmahngebühr 3500 €.
Datum der Feststellung 26.09.2006.
Ansonsten das Übliche.
Allerdings arbeitete ich gewerblich mit einem geschützten (WEP-verschlüsselten) WLAN, das offenbar, ohne das ich es bemerkt habe, mißbraucht wurde.
Von Staatsanwaltschaft oder Polizei habe ich nie etwas gehört und fiel nach öffnen des Briefes von RA Rasch aus allen Wolken.
Wie sieht es hier mit Strafbewehrter Unterlassungserklärung und Vergleichsannahmeerklärung aus ?
Von meiner Seite war das WLAN verschlüsselt und damit müßte auch die Störerhaftung erledigt sein.
Oder sehe ich das falsch ?
Danke für die Hilfe. |