Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 03.11.2007, 19:19   # 1075
BRAKStA
 
Registriert seit: 03.11.2007
Ort: Oldenburg (Oldb)
Beiträge: 12
Zitat:
Zitat von Der_Retter Beitrag anzeigen
Sie sagen es.

Die Äußerungen aus dem Volkszählungs-Urteil kommen einem vor wie aus einer anderen Welt.

Es ist im Grunde genommen Zeit, dass das BVerfG einen Rundumschlag vornimmt. Angesichts der Onlinedurchsuchung in NRW kann man das derzeit ernsthaft hoffen.

Es darf nur - da sei Gott vor - nichts passieren vorher (keine größeren Verhaftungen o.ä.): Das BVerfG hat mit seinen Entscheidungen zu Heiligendamm gezeigt, dass es sich durch Tatsachen einschüchtern lässt....

Daumen drücken, weitermachen.
Was hat das Volkszählungsurteil mit kriminellen Machenschaften zu tun? Das VZ- Urteil richtet sich gegen den Datenhunger des Staates, nicht gegen zivilrechtliche Ansprüche von Rechteinhabern gegen Rechtepiraten! Es geht dabei um informationelle Selbstbestimmung, d.h. dem Staat (!) nicht mehr Informationen preisgeben zu müssen, als unbedingt nötig! Im Zivil- und Strafrecht, in Sonderheit dem hier in Rede stehenden Sachverhalt, kann man aus dem Urteil aber auch gar nichts herleiten. Was hat dieser Thread mit Heiligendamm zu tun? Woher nehmen Sie die Erkenntnis, daß sich das BVerfG von Tatsachen einschüchtern läßt? Abgesehen davon, daß jedes Urteil ohnehin auf Tatsachen aufbaut, ist es schon eine Unverfrorenheit (von einem Nichtjuristen, richtig?) unser höchstes Gericht "anzupinkeln", ohne auch nur ein juristisches Argument vorzubringen bzw. - mangels ausreichender Qualifikation - vorbringen zu können. Si tacuisses...
  Mit Zitat antworten