| Smiley-Poster / Informant
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| Vor Kurzem erreichte mich eine PN mit diesem hilfreichen Hinweis: Zitat: |
Zitat von Pascal1984 Die Schweizer Zeitschrift "Beobachter" präsentierte kürzlich 2 Musterbriefe.
Auf das Zitieren von Paragraphen wird verzichtet, darum sind sie wohl auf jedes Land anwendbar. Da es aber im Informations-Portal noch keinen Eintrag unter "Schweiz" gibt, könntest du sie vielleicht dort eintragen. |  Den Wunsch werden wir natürlich erfüllen! - Hier sind vorab schon die Musterbriefe: Musterbriefe
Hier finden Sie zwei Musterbriefe, wie Sie auf die Mahnungen der Internetfirmen oder Anwaltskanzleien Hoeller und Olaf Tank reagieren können. Verwenden Sie den ersten Musterbrief, wenn die Rechnung und Mahnungen an ein minderjähriges Familienmitglied adressiert sind und den zweiten Musterbrief, wenn sich eine volljährige Person auf der betreffenden Internetseite angemeldet hat. Legen Sie Ihrem Schreiben keine Ausweiskopien bei, auch wenn die Anwaltskanzleien oder die Internetfirmen eine solche verlangen. Auf weitere Mahnungen müssen Sie nicht mehr antworten. Sie können diese einfach aufbewahren. Zitat: |
Zitat von Musterbrief 1 Eltern schreiben für ihre minderjährigen Kinder, die sich eingetragen haben
Ihre Rechnung/Mahnung vom (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren
In Ihrem Schreiben vom (Datum) machen Sie eine Forderung in der Höhe von x Euro gegen unseren Sohn/unsere Tochter geltend. Diese Forderung ist in keiner Weise berechtigt.
Unsere Tochter/unser Sohn ist minderjährig und damit nicht vertragsfähig. Da wir als Eltern dem Vertrag nicht zustimmen, ist dieser nichtig. Ausserdem täuscht Ihre Website ein Gratisangebot vor. Der Preis ist aber ein wesentlicher Vertragsbestandteil, über den sich die Parteien im Klaren und einig sein müssen. Unser Kind hatte nie den Willen, einen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abzuschliessen. Ein Vertrag ist somit auch aus diesem Grund nicht zustande gekommen. Wir werden deshalb keinesfalls zahlen. Und auf allfällige weitere Post von Ihnen werden wir nicht mehr reagieren.
Im Weiteren machen wir Sie schon jetzt darauf aufmerksam, dass unser Kind durch eine allenfalls falsche Altersangabe selbstverständlich keinen Straftatbestand erfüllt hat.
Hinweis: Das schweizerische Staatssekretariat für Wirtschaft SECO rät seit einiger Zeit ebenfalls davon ab, Ihre Rechnungen zu bezahlen.
Wir fordern Sie auf, die ungerechtfertige Forderung zu stornieren und die Daten unseres Kindes aus Ihrer Kartei zu streichen.
Freundliche Grüsse | Zitat: |
Zitat von Musterbrief 2 Erwachsene haben sich eingetragen:
Ihre Rechnung/Mahnung vom (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren
In Ihrem Schreiben vom (Datum) machen Sie eine Forderung in der Höhe von x Euro gegen mich geltend. Diese Forderung ist in keiner Weise berechtigt.
Ich habe nie einen Vertrag zu den von Ihnen behaupteten Bedingungen, insbesondere unter Kostenfolgen, mit Ihnen abgeschlossen. Der Preis ist ein wesentlicher Vertragsbestandteil, über den sich die Parteien im Klaren und einig sein müssen. Ihre Website täuscht ein Gratisangebot vor. Ich hatte nie den Willen, einen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abzuschliessen. Ein Vertrag ist deshalb nicht zustande gekommen. Ich werde also keinesfalls zahlen. Und auf allfällige weitere Post von Ihnen werde ich nicht mehr reagieren.
Hinweis: Das schweizerische Staatssekretariat für Wirtschaft SECO rät seit einiger Zeit ebenfalls davon ab, Ihre Rechnungen zu bezahlen.
Ich fordere Sie auf, die ungerechtfertige Forderung zu stornieren und meine Adresse aus Ihrer Kartei zu streichen.
Freundliche Grüsse | Ausgangspunkt war folgender Beitrag im Beobachter: Zitat: Internet Hunde, die bellen...
Text: Martin Müller
Angeblich ein Internetabo gelöst, aber nicht bezahlt? Keine Sorge: Mahnbriefe von Internetabzockern sind nicht mehr als heisse Luft.
Vorsicht: Ein Klick genügt - und Abzocke droht.
Tausende Schweizer haben in den letzten Wochen Post von Rechtsanwalt Boris Hoeller aus Bonn erhalten: Sein «Inkassodezernat» bietet die «letztmalige Gelegenheit», die angeblich längst geschuldeten umgerechnet 100 Franken plus Mahngebühren zu bezahlen. Wer Hoellers angsteinflössendes Schreiben erhalten hat, kann aber aufatmen: Es handelt sich bloss um den neusten Versuch, eine ungerechtfertigte Forderung einzutreiben.
Die Betroffenen hatten vor einiger Zeit auf einer Website wie genealogie.de oder iqtest.de ihre persönlichen Daten eingegeben. Nur im Kleingedruckten oder am untersten Rand der Seite stand, dass die Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo auslöst - und dafür kommt nun eine Rechnung oder eine Mahnung. Tausende von Anfragen in diesem Zusammenhang sind beim Beobachter bereits eingegangen.
Weil der Sachverhalt in der Regel der gleiche ist, bietet das Beobachter-Beratungszentrum den Betroffenen auf HelpOnline neu Musterbriefe an, um die Mahnungen zurückzuweisen. «Einer davon ist für Eltern von Minderjährigen gedacht, die von den Internetabzockern behelligt werden», so Beobachter-Expertin Doris Huber. «Sie können auf die Minderjährigkeit ihrer Kinder hinweisen und so die Nichtigkeit des Vertrags begründen, müssen aber keine Ausweiskopie mitschicken.» Wichtig: Wer per Mail kontaktiert wurde, sollte keinesfalls seine Postadresse verraten. Auch wer einmal bezahlt hat, muss erneute Rechnungen nicht mehr begleichen.
Die Musterbriefe können auch jene verwenden, die von Olaf Tank Post erhalten: Der Osnabrücker Anwalt treibt im Auftrag der Gebrüder Schmidtlein Forderungen ein, die sich auf Besuche von Websites wie basteln-heute.de oder gedichte-heute.com beziehen. Tank verweist in der Mahnung auf die Page forderungseinzug.de, auf der sich etliche Gerichtsurteile finden, die alle zugunsten von Schmidtleins ausgefallen sind.
Mangel an Beweisen
Allerdings nur auf den ersten Blick: «Die Urteile beziehen sich zumeist auf Fälle, in denen sich die Betroffenen zuvor auf eine Ratenzahlungsvereinbarung eingelassen, diese jedoch nicht eingehalten haben», erklärt Jurist Thomas Bradler vom Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen. «In der Sache selbst ist uns kein Gerichtsentscheid bekannt.» Kein Wunder, denn die Internetabzocker scheuen sich, die Gerichte anzurufen, weil sie ihre Forderungen kaum beweisen könnten. Dem Beobachter ist kein Fall bekannt, bei dem Betroffene aus der Schweiz tatsächlich betrieben oder vor Gericht verklagt worden wären.
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__________________ Zitat: Der Gescheitere gibt nach! Eine traurige Wahrheit.
Sie begründet die Weltherrschaft der DUMMHEIT Maria von Ebner-Eschenbach | |