Registriert seit: 05.06.2007
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| Hallo nicht wissende,
erst einmal mußt Du Dich nicht entschuldigen, die wenigsten wissen vorher was erlaubt oder verboten ist. Mir ging es auch so. Ihr wart beim Anwalt und der will Akteneinsicht. Das macht mich etwas stutzig, weil am 10.09.2007 die Kripo da war und die Einsicht am 12.11.2007 gewährt werden soll.
Du schreibst weiter, daß Du lieber erst mal so einen Brief bekommen hättest.
Diese Sätze sagen mir, daß Du hier gepostet hast, ohne was zu lesen oder Dich schlau zu machen. Sie sagen mir weiter, daß Du einen Haus-Hof-und-Wiesen-Anwalt genommen hast, der das macht, was alle Anwälte erst einmal machen, nämlich Akteneinsicht beantragen und den Termin abwarten.
Sorry, wenn ich Dir erst einmal eine Analyse Deines Textes verpasse, die sich sehr negativ anhört. Ich mache das, um Dich aufzuwecken. Ich muß Dich wecken, damit Du das Gefühl verlierst, mit der Beauftragung des Anwaltes alles richtig gemacht zu haben und jetzt nur mal abwarten zu müssen, weil er es schon richten wird, weil er ja Anwalt ist und alles weiß.
Du mußt hier im Forum mal lesen, dann siehst Du folgendes:
Strafrechtlich geht die Sache ihren Weg. Der Anwalt kann Euch da raushelfen, das wird er auch, wenn er nicht gerade Fachanwalt für Scheidungssachen oder Baurecht ist. Im Regelfall wird das Verfahren eingestellt oder es gibt eine minimale Strafe. Die Kripo hat Euch Angst gemacht, wenn Du hier und in anderen Foren nachliest, findest Du fast keinen, der strafrechtlich eine dickere Strafe bekam.
Zivilrechtlich geht die Sache aber anders und deshalb bin ich so frech zu Dir und schreibe jetzt noch weitere Frechheiten, damit Du was tust!
Es besteht die Gefahr, daß die Staatsanwaltschaft vor dem 12.11.2007 das Verfahren einstellt und das Ermittlungsergebnis an die Kanzlei Rasch sendet. Rasch erfährt dann Eure Adresse und fordert von Euch (in der Regel rund 10,-- € /Musiktitel) an Schadenersatz und Rechtsanwaltkosten. Wieviel das sind mußt Du Dir selbst ausrechnen, weil Du weißt wieviel Musikdateien auf dem Rechner waren.
Zwar hat Rasch nur 2 Dateien von Euch runtergeladen um beweisen zu können, daß in den Dateien auch Musik drin war und nicht etwa eigene Gesangskunst die nur zufällig so genannt worden ist, wie bekannte Musikstücke, die urheberrechtlich geschützt sind. Meist beträgt die Forderung von Rasch mehrere Tausend Euro. Das ganze kann man vermeiden, indem man etwas bestimmtes tut. Man muß Rasch zuvorkommen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Rechteinhaberfirmen senden. Wenn man das nicht alleine kann, muß man einen Anwalt damit betrauen, der von der Sache was versteht. Wenn man diesen Vorschlag aber seinem Haus-Hof-und-Wiesen-Anwalt erzählt, weiß der erst mal nichts damit anzufangen und redet einem das mit vielen Sprüchen erst einmal aus, damit er Zeit hat, sich schlau zu machen. Deshalb habe ich einen Tipp für Dich: Beauftrage einen Fachanwalt (zum Beispiel einem Anwalt hier aus dem Forum) damit, für Dich diese Erklärungen anzufertigen und zu verschicken. Laß den Haus-Hof-und-Wiesen-Anwalt die strafrechtliche Sache abwickeln und dafür sorgen, daß die Staatsanwaltschaft Euch keine Strafe verpaßt. Das kann Dein Anwalt gut und er macht es auch richtig, weil man das als Anwalt lernt, auch wenn man kein Fachanwalt für Medienrecht ist.
Jetzt fragst Du sicher, was das kostet, wenn Du einen 2. Anwalt beauftragst. Das kostet rd. 500,-- € und Du kannst mit den Anwälten hierfür eine pauschalierte Gebühr vereinbart, die ein Festpreis ist.
Die nächste Frage, die Du haben wirst ist, wie Du den Anwalt aussuchst und erreichst.
Da kann ich Dir den folgenden Tipp geben, die Anwälte die hier im Forum posten heißen:
Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln von der Kanzlei Wilde & Beuger
Rechtsanwalt Dr. Wachs aus Hamburg von der Kanzlei Dr. Wachs
Rechtsanwalt Carsten Morbitzer aus Hannover von der Kanzlei Bergmann, Morbitzer und Dr. Hüttl
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier aus Witten
Die Tel.-Nr. findest Du mit Google. Sag dem Anwalt einen schönen Gruß vom Netzweltforum.
Die wissen sofort, was zu tun ist. Der guten Ordnung halber muß ich noch schreiben, daß es selbstverständlich viele gute andere Rechtsanwälte gibt, die das auch können. Noch was muß ich sagen, die Benennung Deines Anwaltes als Haus-Hof-und-Wiesen-Anwalt soll nicht wirklich bewertend sein, er mach sicher gute Arbeit auf seinem Spezialgebiet und hat nur leider noch keine Fälle zum file-sharing in seiner Kanzlei gehabt, weil das bei ihm nicht so oft vorkommt.
Gruß Baker
ps.: Du mußt morgen handeln und einen der Anwälte anrufen bitte bitte nicht abwarten oder verschieben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |